Ebay verkauf bei Hartz4?
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Ebay verkauf bei Hartz4?
Hallo zusammen.
ich habe neulich bei mir ausgerümpelt und einige getragene Kleidung von mirin Ebay gesetzt. Jetzt stellt ssich die Frage ob ich das überhaupt darf oder nicht. Es laufen lediglich 3 Auktionen, danach wars das gewesen. Geht mir nur darum die Sachen loszuwerden. Ich habe schon viel gelesen aber mal heißt es man darf das dann wieder nicht, jetzt bin ich völlig unsicher. Im Januar kamen 40 Euro von einer Bekannten auf mein Konto der ich ein Kleiderpaket verkauft habe und mein Freund hat mir zum Geburtstag 20 Euro geschenkt und überwiesen. Was die jetzzigen Ebayverkäufe einbringen weiß ich nicht. Kann mir was gekürzt werden oder nicht?
ich habe neulich bei mir ausgerümpelt und einige getragene Kleidung von mirin Ebay gesetzt. Jetzt stellt ssich die Frage ob ich das überhaupt darf oder nicht. Es laufen lediglich 3 Auktionen, danach wars das gewesen. Geht mir nur darum die Sachen loszuwerden. Ich habe schon viel gelesen aber mal heißt es man darf das dann wieder nicht, jetzt bin ich völlig unsicher. Im Januar kamen 40 Euro von einer Bekannten auf mein Konto der ich ein Kleiderpaket verkauft habe und mein Freund hat mir zum Geburtstag 20 Euro geschenkt und überwiesen. Was die jetzzigen Ebayverkäufe einbringen weiß ich nicht. Kann mir was gekürzt werden oder nicht?
Hallo,
Du darfst private Gebrauchsgegenstände verkaufen. Allerdings nur bis zu der Grenze, die auch die Vermögensgrenze für Hartz 4 darstellt. Dieses sind je nach Alter mehrere Tausend EUROS..
Gruß
Du darfst private Gebrauchsgegenstände verkaufen. Allerdings nur bis zu der Grenze, die auch die Vermögensgrenze für Hartz 4 darstellt. Dieses sind je nach Alter mehrere Tausend EUROS..
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo murmel1982
Das sind keine Einnahmen sondern Vermögensumwandlung.
Das was in sich in Deinem Besitz in Form von z.B. Kleidungsstücken befindet verwandelt sich in klingende Münze.
Gruss
Das sind keine Einnahmen sondern Vermögensumwandlung.
Das was in sich in Deinem Besitz in Form von z.B. Kleidungsstücken befindet verwandelt sich in klingende Münze.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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danke für die Antworten... jetzt bin ich nur genau so schlau wie vorher... ich habe im Januar 60 Euro durch Kleiderverkauf und Geldgeschenk auf dem Konto. Im Feb kommen geschöätzte 30 euro dazu und dann is wieder alles normal. Kann mir da was passieren oder nicht?? hab schon muffe...man darf ja dazuverdienen ichglaube bei uns in BW sind es 130 euro im Monat, ich liege j a drunter also dürften die mir im Grunde ja nix oder?
Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 € und maximal 9.750 €. Ich glaube da wirst Du lange nicht drüber kommen mit deinen Ebay Verkauf.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Veränderungsmitteilung: eBay-Verkauf und Zinsen angeben
Hallo,
ich stelle mir die Frage auch gerade wieder.
Ich beziehe ALG2 seit Dezember, und bei der Abgabe des Antrags dazu bei der ARGE wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich jede Einnahme auf diesem Weg (im November hatte ich einige PC-Teile aus eigenem Besitz über eBay verkauft) bei der ARGE angeben muss, auch wenn's nur Kleinstbeträge sind. Bis 100 Euro sind wohl frei, darüber gibt's Abzüge vom ALG.
Ich lese aber immer wieder, dass solche Privatverkäufe eigener Sachen kein Einkommen sind, sondern eine Umwandlung von Vermögen (Sache -> Bargeld) stattfindet.
Im Dezember habe ich einen Drucker verkauft, den ich im November gewonnen habe. Einnahme (inkl. eBay-Gebühren u. Versandkosten) € 86. Dazu dürften noch die Zinsen f. Girokonto u. Bausparvertrag kommen (zus. knapp 80 Euro), die ich meines Wissens auch angeben muss.
Muss ich jetzt beides angeben? Wenn ja wie, und wie lange habe ich dazu Zeit?
Auf der Veränderungsmitteilung [BA ALG II - Veränderungsmitteilung - 04.2009 K], die ich mir runtergeladen habe, gibt es die beiden Punkte
- Änderung der Einkommensverhältnisse ab/seit ... und
- Änderung der Vermögensverhältnisse ab/seit
Was muss wo rein? Müssen die Anlagen EK/VM dazu? Müssen Belege mit eingereicht werden (Kontoauszug)?
So wie ich das sehe gibt es keine Möglichkeit, das zu differenzieren.
Ich wohne in Bayern. Gibt es Unterschiede in den Bundesländern, oder sogar bei den einzelnen ARGEn?
Ich habe heute schon nach einer Telefonnummer oder EMail-Adresse gesucht, wo man die ARGE direkt kontaktieren kann, um evtl. schon mal vorab formlos eine Änderung des Einkommens anzugeben, um nicht irgendeine Frist zu verpassen.
Gibt es diese Möglichkeit?
Danke, Michi.
ich stelle mir die Frage auch gerade wieder.
Ich beziehe ALG2 seit Dezember, und bei der Abgabe des Antrags dazu bei der ARGE wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich jede Einnahme auf diesem Weg (im November hatte ich einige PC-Teile aus eigenem Besitz über eBay verkauft) bei der ARGE angeben muss, auch wenn's nur Kleinstbeträge sind. Bis 100 Euro sind wohl frei, darüber gibt's Abzüge vom ALG.
Ich lese aber immer wieder, dass solche Privatverkäufe eigener Sachen kein Einkommen sind, sondern eine Umwandlung von Vermögen (Sache -> Bargeld) stattfindet.
Im Dezember habe ich einen Drucker verkauft, den ich im November gewonnen habe. Einnahme (inkl. eBay-Gebühren u. Versandkosten) € 86. Dazu dürften noch die Zinsen f. Girokonto u. Bausparvertrag kommen (zus. knapp 80 Euro), die ich meines Wissens auch angeben muss.
Muss ich jetzt beides angeben? Wenn ja wie, und wie lange habe ich dazu Zeit?
Auf der Veränderungsmitteilung [BA ALG II - Veränderungsmitteilung - 04.2009 K], die ich mir runtergeladen habe, gibt es die beiden Punkte
- Änderung der Einkommensverhältnisse ab/seit ... und
- Änderung der Vermögensverhältnisse ab/seit
Was muss wo rein? Müssen die Anlagen EK/VM dazu? Müssen Belege mit eingereicht werden (Kontoauszug)?
So wie ich das sehe gibt es keine Möglichkeit, das zu differenzieren.
Ich wohne in Bayern. Gibt es Unterschiede in den Bundesländern, oder sogar bei den einzelnen ARGEn?
Ich habe heute schon nach einer Telefonnummer oder EMail-Adresse gesucht, wo man die ARGE direkt kontaktieren kann, um evtl. schon mal vorab formlos eine Änderung des Einkommens anzugeben, um nicht irgendeine Frist zu verpassen.
Gibt es diese Möglichkeit?
Danke, Michi.
Hallo motorschiff,
hallo @ ALL,
eine ähnliche Fragestellung hatten wir endeLetztes Jahr, hier nochmal eine der Antworten von mir:
Ihr findet es kommplett nochmal hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7365.html
WEGEN DEM DRUCKER:
motroschiff, du schreibst das du diesen Drucker gewonnwen hast, hierzu ist zu bemerken das Gewinne die während des Bezuges gewonnen wurden, EINKOMMEN sind:!:
Sobald eine sache oder Geld( nicht gering= unter 50€) gewonnen oder geschenkt ist/wird handelt es sich um Einkommen, man kann bei Kleinbeträgen einen Antrag stellen Siehe hier: http://www.sozialticker.com/antrege/neze.pdf
Zweckbestimmte einnahme, keine Anrechnung bei Einkommen.
Geschenke ? kommt auf den Betrag und den Zweckan, Gewinn0 normalimmer einnahme.
Gruß Ziggi
hallo @ ALL,
eine ähnliche Fragestellung hatten wir endeLetztes Jahr, hier nochmal eine der Antworten von mir:
Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:
• Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
• Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)
sowie weitere für den hier behandelten Punkt nicht relevante Vermögenswerte.
Ihr findet es kommplett nochmal hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7365.html
WEGEN DEM DRUCKER:
motroschiff, du schreibst das du diesen Drucker gewonnwen hast, hierzu ist zu bemerken das Gewinne die während des Bezuges gewonnen wurden, EINKOMMEN sind:!:
Sobald eine sache oder Geld( nicht gering= unter 50€) gewonnen oder geschenkt ist/wird handelt es sich um Einkommen, man kann bei Kleinbeträgen einen Antrag stellen Siehe hier: http://www.sozialticker.com/antrege/neze.pdf
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Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Ich wollte das nur Verdeutlichen, bei dir ist es noch Vermögen,Das ist mir bekannt. Darum habe ich ja geschrieben, dass ich den Drucker schon seit November habe. ALG2 erst seit Dezember, also Vermögen.
jemand anderes hat evtl. einen jetzt Gewinn, unter Hartz4, dann ist es eben nicht so.
OK?
Gruß Ziggi
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Re: Veränderungsmitteilung: eBay-Verkauf und Zinsen angeben
Das Arbeitslosengeld II (kurz „Alg II“, umgangssprachlich „Hartz IV“) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für ALLE erwerbsfähige Hilfebedürftige gleich.Ich wohne in Bayern. Gibt es Unterschiede in den Bundesländern, oder sogar bei den einzelnen ARGEn?
Ich habe heute schon nach einer Telefonnummer oder EMail-Adresse gesucht, wo man die ARGE direkt kontaktieren kann, um evtl. schon mal vorab formlos eine Änderung des Einkommens anzugeben, um nicht irgendeine Frist zu verpassen.
Gibt es diese Möglichkeit?
Danke, Michi.
PS:
unverzüglich wenns eintritt
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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- Registriert: 26.01.2010 23:16
mmmh jetzt wurd mir sehr geholfen... allerdings hab ich beim amt ned angegeben das ich was verkaufe. das ist das erste mal in den 2 jahren wo ich ALG2 beziehe. Mein Freund macht das auch hin und wieder, wenn er grad was ausrangiert hat und sein PAP hat noch nie was gesagt. Was mich interessiert, könnte man nicht theoretisch wenn man was gewonnen oder geschenktbekommen hat und das grad ned das idealste ist das auch verkaufen bei z.b. ebay? Ich hab das ned vor, bin bettelarm und extrem Sparsam, bringe meinem Freund grad auch das sparen bei Woher will das amt denn eigentlich wissen ob die sachen gekauft oder einem selbst gehören??
Von DirWoher will das amt denn eigentlich wissen ob die sachen gekauft oder einem selbst gehören??
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nein nicht von mir, wenn ich was verkaufe dann nur gebrauchte sachen die ich irgendwann mal höchstpersönlich gekauft und getragen habe. Ich meine allgemein, ob man nicht auch was billig kaufen kann und dann wieder teuer im ebay verkaufen. Nur aus neugier, ich könnt mir vorstellen das das viele so handhaben...mein Freund hat mal ein Spiel gekauft, und dann nach einmaligem einlegen und spielen gemerkt das es doch ned seins ist und das dann verkauft...er hats ja selbst benutzt somit ist es ja nicht mehr als neu anzusehen, ich meinte wie gesagt allgemein.
Dazu gibt es bestimmte Auslegungen. Jeder kann etwas kaufen und dann wieder verkaufen. Allerdings kommt es wohl drauf an, wieviel das ist. Und dann gibt es auch bei größeren Mengen irgendwelche Fristen. Wenn man etwas in großen Mengen in kurzer Zeit kauft und wieder verkauft, gilt das irgendwie als Handeln und wird gewerblich. Nagel mich aber nicht drauf fest. Das ist nur das, was ich irgendwie davon im Kopf behalten habe.Taschenmaus hat geschrieben: Ich meine allgemein, ob man nicht auch was billig kaufen kann und dann wieder teuer im ebay verkaufen.
Also ich denke mal, wenn ich mir ein Spiel oder ähnliches für 5€ kaufe und verkaufe es für 7€ weiter, weil es mir nicht gefällt, ist das sicher in Ordnung. Kaufe ich jetzt aber zehn gleiche Spiele für den Preis und verkaufe sie 3 Tage später teurer weiter, wird das ein SB sicher ein wenig anders sehen.