Umzug und ALG2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Shan
Beiträge: 3
Registriert: 27.01.2010 09:16

Umzug und ALG2

Beitrag von Shan »

Hallo, ich bin neu hier und hoffe das mir jemand weiter helfen kann.
Da ich psyschich krank bin (Borderline Störung, Angstzustände und Depressionen) und es nicht mehr aushalte alleine zu wohnen möchten meine Schwester und ich zusammenziehen.
Das Problem ist, dass wir beide ALG2 bekommen und ich keine Ahnung habe ob wir überhaupt zusammenziehen dürfen.
Ich habe zumindest gelesen das man nicht als WG gilt wenn man Verwand ist.
Da die ARGE mir schon öfters Schwierigkeiten gemacht hat und ich da häufig als total blöd hingestellt wurde möchte ich da nicht unvorbereitet auftauchen.
Ich hoffe wirklich das mir jemand helfen kann.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Shan

Nur wenn verwandte oder verschwägerte gemeinsam aus einem Topf wirtschaften sind sie eine Haushaltsgemeinschaft. Wird das trotzdem vermutet/unterstellt kann man dem schriftlich widersprechen.
Habt ihr getrennte Kasse, Einkäufe usw. ebenfalls jeder für sich seid ihr eine Wohngemeinschaft.
Hausbesuche sind in solchen Fällen ein beliebtes Instrument gemeinsames Wirtschaften nachzuweisen, darauf kann man sich aber vorbereiten weil unangekündigte Besuche muss keiner in seine Wohnung lassen.
Lass Dich nicht als blöd hinstellen, geh nicht alleine zum Amt. Hast Du einen Zeugen dabei ändert sich das Verhalten hinter dem Schreibtisch wie es sich für zivilisierte Menschen gehört.

Alles Gute
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Shan
Beiträge: 3
Registriert: 27.01.2010 09:16

Beitrag von Shan »

Hi Melinde,
Danke für die schnelle Antwort!
Ja das mit der Haushaltsgemeinschaft hat mir meine Schwester auch grade so erklärt.
Getrennt wollen wir sowiso alles halten, das würde also kein Problem geben.

Jetzt hätte ich aber noch eine andere Frage:
Da wir beide keine eigene Küche und Waschmaschiene haben, meine Schwester allerdings für ihre jetzige Wohnung Erstaustattung bekommen hat (ich allerdings nicht), würde die ARGE dann an mich Erstaustattung zahlen?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Jetzt hätte ich aber noch eine andere Frage:
Da wir beide keine eigene Küche und Waschmaschiene haben, meine Schwester allerdings für ihre jetzige Wohnung Erstaustattung bekommen hat (ich allerdings nicht), würde die ARGE dann an mich Erstaustattung zahlen?
JA, aber nur das was wirklich Fehlt, also nicht 2 Waschmaschienen sondern eine per Haushalt.

Sollte dir ein Bett oder ein Schrank fehelen, dann ja, sobald es vorhanden ist, nein!

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Shan
Beiträge: 3
Registriert: 27.01.2010 09:16

Beitrag von Shan »

Ok das war mir schon klar das wir nur eine Waschmaschiene haben dürfen ;-)
Aber danke für eure Hilfe!
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