neue Wohnung???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mickey
Beiträge: 20
Registriert: 25.04.2006 12:07
Wohnort: Aachen

neue Wohnung???

Beitrag von Mickey »

Hallo :-)
Ich heiße Aline, wohne in Aachen, bin vereiratet und habe drei Kinder.
Mein Mann arbeitet als Automobilkaufmann in einem Autohaus und verdient leider nicht genug und bekommen deswegen noch unterstützend ALG2.
Nun zu meiner Frage :-)
Wir wohnen in einer 90qm Wohnung und haben eventuell Aussicht auf eine Größere, ruhigere und vor allem trockenere, ohne Schimmel besetzte Wohnung! Mit meiner Vermieterin haben wir deswegen schon seit 2 Jahren Streit, aber das Amt sieht das nicht als Grund an für einen Wohnungswechsel!
Ich bin zwar wieder Schwanger, aber das würde das Amt wahrscheinlich nicht schon zum Bedarf dazurechnen oder? Ich meine wegen der höreren Miete und der Größe der eventuell neuen Wohnung!?
Und wenn wir den Differenzbetrag selber zahlen würden, erlaubt uns das Amt das oder bekommen wir dann gar keine Unterstüzung mehr?
Wir haben schon ein paar mal versucht unseren Sachbearbeiter zu erreichen, aber immer ist der AB an und die Zentrale sagt immer wir haben eine Email an Ihren Sachbearbeiter geschickt. Und wir müssen dem Vermieter ja langsam mal bescheid sagen, dass wir die Wohnung nehmen oder halt nicht.....
Ach mann....
Vielen Dank schon mal fürs lesen und sorry das es so lang geworden ist!!!!
Lieben Gruß
Aline
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Aline,
das sollte dir Weiterhelfen:
"Angemessene Unterkunftskosten ab 01.01.2009
Auf der Grundlage des zuletzt gültigen Mietspiegels für die Stadt Aachen (Gültigkeit vom 01.10.2006 bis 30.09.2008) wurden Mieten - ohne Betriebskosten - von bis zu 5,25 /qm als angemessen im Sinne von § 29 SGB XII bzw. § 22 SGB II anerkannt. Nach Auswertung des vom FB 64 vorab zur Verfügung gestellten aktualisierten Mietspiegels für die Stadt Aachen mit Gültigkeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 wird dieser Betrag auf 5,30 /qm neu festgesetzt, sodass sich je nach Haushaltsgröße folgende neuen Höchstbeträge ergeben:
Zahl der Haushaltsmitglieder angemessene Wohnfläche Höchstmiete
Persohnen QuatratmeterWhg Miethöchstkrenze
1 45 qm 238,50 €
2 60 qm 318,00 €
3 75 qm 397,50 €
4 90 qm 477,00 €
5 105 qm 556,50 €
j.weitere Pers. +15 qm +79,50 €

Der Deutsche Mieterbund NRW hat inzwischen ebenfalls einen aktualisierten Betriebskostenspiegel (Daten 2006, Datenerfassung 2007) veröffentlicht, der ohne Kosten für Warmwasser und Heizung durchschnittliche Betriebskosten von 1,80 /qm (bislang 1,79 /qm) ausweist."
Quelle: Mailantwort von Marcell Raschke, GF ARGE Stadt AC vom 14.01.2009 (an KAB)
das sind die Wohnraum-Richtlinien Aachen, Quelle:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
weiter lies bitte diesen Threat:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7614.html
denke das hilft euch:

Sollten noch offene Fragen existstent sein, bitte Fragt, nur so wird alles angesprochen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
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Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Aline

Ein Gang zum Arzt, der bescheinigt das die verschimmelte Wohnung eine Gefahr für die Gesundheit (besonders der Kinder sowie des Ungeborenen) bescheinigt und dringend einen Umzug empfiehlt könnte hilfreich sein.
Vermieter schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert habt ihr sicher schon. Diesen Schriftverkehr ebenfalls einsetzen um den Umzug genehmigt zu bekommen.

Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Habt ihr kein Rechtsanwalt eingeschalten dies bezüglich? (Schimmel)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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