Moin moin zusammen!
Habe folgendes Problem und bin gerade etwas ratlos!!!
Letzten Freitag bekam ich einen Brief von meinem Zuständigen Sozialzentrum ins Haus, in dem ich Beschuldigt werde zu unrecht Hartz 4 zu beziehen da ich "angeblich" selbständiger Tätowierer bin
ich bekomme seid August letzten Jahres Hartz 4 für mich und meinem 6 Jährigen Sohn soll aber nun rückwirkend bis Januar 2009 7285,56€ an das Amt zurückerstatten !!!
Tatsache ist JA ich tätowiere allerdings Kostenlos da ich noch in der Lernphase bin und habe mit dem handwerk noch keinerlei Geld eingenommen .
Lernmaterial wie "Maschine, nadeln,farbe ect. bekomme ich Kostenlos von einem Tattooshop zur verfügung gestellt!!!
Es ist momentan "noch" ein Hobby bei dem ich kein geld einnehme!
Was kann ich da nun machen? befinde ich mich da in der Beweispflicht das ich damit kein Geld verdiene? oder ist das Amt beweispflichtig ihre Unterstellungen zu belegen?
Bin momentan völlig ratlos, mir wurde auch schon nahe gelegt das ich zum 01.02.2010 kein geld mehr bekommen werde vom Amt!
WAS NUN
MfG Kai
Was mache ich denn jetzt???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Was mache ich denn jetzt???
Lebe frei sterbe STOLZ
Was machen
hallo kai
lege widerspruch ein, schreib in dem widerspruch die adresse von dem tattoostudio von dem du für die lernphase die arbeitsmaterialien kostenlos bekommst mit rein ..schilder denen den fall wie es ist, das du bis dato noch KEIN geld damit verdient hast, und wenn du anfängst geld zu verdienen, das du dieses auch sofort der arge vorlegen wirst. schreibe auch deinen SB das du die aufhebung der evtl leistungseinstellung beantragst bis die sache geklärt ist...oft hilft auch ein zusatz das du dich sonst in dieser angelegenheit an das zuständige sozialgericht per eilverfahren wenden must
gruß
torsten
lege widerspruch ein, schreib in dem widerspruch die adresse von dem tattoostudio von dem du für die lernphase die arbeitsmaterialien kostenlos bekommst mit rein ..schilder denen den fall wie es ist, das du bis dato noch KEIN geld damit verdient hast, und wenn du anfängst geld zu verdienen, das du dieses auch sofort der arge vorlegen wirst. schreibe auch deinen SB das du die aufhebung der evtl leistungseinstellung beantragst bis die sache geklärt ist...oft hilft auch ein zusatz das du dich sonst in dieser angelegenheit an das zuständige sozialgericht per eilverfahren wenden must
gruß
torsten
Re: Was mache ich denn jetzt???
Hallo:Big_Daddy hat geschrieben:Moin moin zusammen!
Tatsache ist JA ich tätowiere allerdings Kostenlos da ich noch in der Lernphase bin und habe mit dem handwerk noch keinerlei Geld eingenommen .
Lernmaterial wie "Maschine, nadeln,farbe ect. bekomme ich Kostenlos von einem Tattooshop zur verfügung gestellt!!!
MfG Kai
Na ja da wird dich wohl irgendeiner verpfiffen haben?
Nachbar oder so? ( hast Du mal einen Kunden gehabt der mit dem Ergebnis nicht zufrieden war, oder doch mal eine Rechnung ausgestellt? )
Und das Tatoo-Studio welches Dir kostenlos Material und Garäte bereitstellt, bekommt nach Deiner obigen Aussage bestimmt Ärger und mal Besuch vom Finanzamt !!
Sprich Dich mit dem Tattoo Studio und dessen Steuerberater ab bevor du deine Aussage machst!
Ich würde mich schon mal ans Werk machen und "genau""nachweisbar" auflisten was an Ausgaben und Einnahmen so zusammengekommen ist! Listest einfach auf was du an Farben, Nadeln, Geräten, Handschuhen, Desinfektionslösungen, Lampe, Liege, usw. eingekauft hast (Belege vom Tatooshop), und was du "Eingenomen hast" eventuell Quittungen von Deinen Kunden! (Hast du noch deren Adressen?)
Bestimmt /Hoffentlich wird es eine null auf null Rechnung
Oder habe ich das Ganze falsch verstanden?
Ist es vielleicht so, dass Der Tattooladen dir das Material etc zur Verfügung stellt und dir "patienten" vermittelt, die du behandelst, und der Tatooladen nimmt das Geld für das Tattoo ein ? Zahlt Dir aber nichts?
Ist das vielleicht so?
Na dann mach dir keinen Kopf! Dann hat der Tattooladen die Arschkarte; hat dich illegal beschäftigt, Sozialabgaben und Vericherungsbeiträge hinterzogen usw.
Zuletzt geändert von NX650 am 25.01.2010 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Hi
Hmm....das ist jetzt garnicht so einfach
Du musst echt jetzt jemand haben der Dir beglaubigt das Du keinerlei Einnahmen hast oder hattest......
Aber wenn es so ist wie Du schreibst dürfte es kein Problem für Dich
sein
Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste,vertraue niemanden und pass auf wem Du was sagst es könnte immer negativ gegen Dich benutzt werden
Habe es selber erfahren müssen und von mir bekommt niemand mehr was raus...
Setz Dich zur Wehr und man solle Dir erst einmal beweisen was man Dir Anhängt,sonst geht garnichts...
Du hast ja auch noch ein Kind zu versorgen,wie soll das ohne Geld gehen?
Und lass Dir alles schriftlich bestätigen,egal was!!
Gruss und viel Glück
Hmm....das ist jetzt garnicht so einfach
Du musst echt jetzt jemand haben der Dir beglaubigt das Du keinerlei Einnahmen hast oder hattest......
Aber wenn es so ist wie Du schreibst dürfte es kein Problem für Dich
sein
Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste,vertraue niemanden und pass auf wem Du was sagst es könnte immer negativ gegen Dich benutzt werden
Habe es selber erfahren müssen und von mir bekommt niemand mehr was raus...
Setz Dich zur Wehr und man solle Dir erst einmal beweisen was man Dir Anhängt,sonst geht garnichts...
Du hast ja auch noch ein Kind zu versorgen,wie soll das ohne Geld gehen?
Und lass Dir alles schriftlich bestätigen,egal was!!
Gruss und viel Glück
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
Hallo Big Daddy,
schreibe einen Wiederspruch OHNE BEGRÜNDUNG und erbitte zur Begründung eine Akteneinsicht nach § 25 SGB 10, sobald du Akteneinsicht ( du darfst Kopieen machen lassen ( ca0,50 €/Stck) kannst du es Begründen. Du solltest auch in deinem Wiederspruch auch die aufschibende Wirkung betonen.
Siehe hierzu
§25 SGB 10 http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html
aufschibende Wirkung http://www.sozialticker.com/hartz-iv-gr ... 80530.html
Gruß und viel erfolg
bevor ich es Vergesse, wenn du in die Akte siehst, achte auch darauf wer dich angezeigt hat und evtl. (kopie) kannst du dann gegen diese Person Anzeige erstatten (sofern diese die Unwahrheit erzählt hat).
Hoffe dir damit geholfen zu haben.
Gruß Ziggi
schreibe einen Wiederspruch OHNE BEGRÜNDUNG und erbitte zur Begründung eine Akteneinsicht nach § 25 SGB 10, sobald du Akteneinsicht ( du darfst Kopieen machen lassen ( ca0,50 €/Stck) kannst du es Begründen. Du solltest auch in deinem Wiederspruch auch die aufschibende Wirkung betonen.
Siehe hierzu
§25 SGB 10 http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html
aufschibende Wirkung http://www.sozialticker.com/hartz-iv-gr ... 80530.html
Gruß und viel erfolg
bevor ich es Vergesse, wenn du in die Akte siehst, achte auch darauf wer dich angezeigt hat und evtl. (kopie) kannst du dann gegen diese Person Anzeige erstatten (sofern diese die Unwahrheit erzählt hat).
Hoffe dir damit geholfen zu haben.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.