hallo,
habe irgendwo gelesen das wenn man die Abrechnung pünktlich bei der ARGE einreicht, bei anstehenden Nachzahlungen diese die Kosten autom. übernimmt. Habe bisher immer die BK Abrechnung pünktlich abgegeben. Im Jahr 05 und 06 war jeweils eine Nachzahlung von ca. 150 Euro fällig. Nichts wurde autom von der ARGE übernommen.
Nun hab ich die BK Abrechnung für 2008 abgegeben und eine Nachforderung von nur 50.44Euro. Diesmal hab ich gleich einen schriftl. Antrag auf übernahme gestellt, ohne erfolg. Ablehnung weil angeblich es nur Warmwasser sei onwohl die hälfte Heizkosten sind.
Wie lange wäre es möglich eine Forderung Rückwirkend zu stellen, da ja die o.g. nicht übernommen worden sind? Für 2008 hab ich nunmehr Widerspruch eingelegt, mein 8er mittlerweile. Alle noch in Bearbeitung.
Betriebskostennachzahl. ARGE wie lange rückwirkend
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo maranello,
stelle überprüfungsantrag mit Fristsetzung ( 14Tage) für alle 3 Jahre, schreibe am ende das wenn dieüberprüfung nicht mit dir komform geht selbiger als Wiederspruch zu werten ist. Muster:
Gruß Ziggi
stelle überprüfungsantrag mit Fristsetzung ( 14Tage) für alle 3 Jahre, schreibe am ende das wenn dieüberprüfung nicht mit dir komform geht selbiger als Wiederspruch zu werten ist. Muster:
Rechtlich ist die ARGH verpflichtet alle Nachzahlungen ( ausser Warmwasser und Strom) zu übernehmen. Da du die NK abrechnungen eingereicht hast sollten diese auch übernommen werden. Schau mal hier nach: http://www.razyboard.com/system/morethr ... 541-0.htmlName des Absenders Straße PLZ und Ort
Postvermerk Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
ARGE
Ansprechpartner Tel./Fax:
Straße E-Mail:
PLZ Ort Ort, 25. Februar 2006
Antrag gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Überprüfung der Entscheidung vom…...... gemäß § 44 SGB X.
Begründung:
Damit wurde bei der Entscheidung als Verwaltungsakt von einem Sachverhalt ausgegangen,
der sich als unrichtig erweist. Aus diesem Grund bitte ich den Bescheid vom........ zu
überprüfen.
Ich bitte Sie mir Ihre Entscheidung per Bescheid mitzuteilen.
Unterschrift
zu 1.)
Hier sind die persönlichen Angaben wie Name und Anschrift des Antragstellers einzutragen.
Bei Datum und Ort ist der aktuelle Tag der Antragstellung und der Wohnort des Antragstellers
anzugeben. Die Kundenummer sollte in jedem Fall angegeben werden, da dies zu der Form
eines solchen Antrages gehört und das Arbeitsamt bei der Suche der gespeicherten Daten
geholfen ist. Im Adressfeld ist die Anschrift des zuständigen Arbeitsamtes einzutragen.
zu 2.)
An dieser Stelle ist das Datum des Bescheides einzutragen, bei dem der Widerspruch
versäumt wurde oder sich herausgestellt hat, dass das Arbeitsamt von einem falschen
Sachverhalt ausgegangen ist bzw. das Recht falsch angewandt wurde. Dieser Bescheid kann
ein Bewilligungs-, Änderungs-, Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid sein.
zu 3.)
Hier ist die Begründung für den Antrag gemäß § 44 SGB X einzutragen. Sie müssen in der
Begründung nachweisen, was durch das Arbeitsamt nicht beachtet bzw. falsch gemacht
wurde. Gegebenfalls sollte die Begründung belegt werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag gemäß § 44 SGB X kann nur Erfolg haben, wenn sicher ist, dass durch das
Arbeitsamt beim Erlass des Bescheides (Verwaltungsakt) das Recht unrichtig
angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig
erweist, d.h. bei der Entscheidung des Arbeitsamtes sind bestimmte Tatsachen nicht
berücksichtigt wurden.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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