hallo ,
ich habe mal eine frage bezügl. der babyerstausstattung .
ich wohne in hessen und bin jetzt in der 24 ssw .
wann wird der betrag und in welcher höhe für BABYkleidung und kinderwagen ausbezahlt ?
ich habe ,da ich ein gebrauchtes babybett mit matratze vor 2 wochen in der 22 ssw für 100€ gekauft habe ,nach absprache mit meiner SB und einer schriftlichen bestätigung hierfür ,die von mir vorgelegten 100€ schon 3 tage später,nach vorlage der quittung ,überwiesen bekommen .
vielen dank für die antworten
gruß
Babyerstausstattung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo MAMA2007,
erst mal glückwunsch für den Nachwuchs.
Wenn du das Bettchen bewilligt bekommen hast dann dürfte dein SB auch bereit sein den Rest zu bewilligen, also Antrag Stellen macht sinn. Beim aufsetzen von deinem Antrag gehe mal auf die seite: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html und schaue auf die Verwaltungsanweisungen zu § 23 SGB II & Sonstiges.
Ich denke das dir die seite sehr gut helfen kann um an alles zu denken und auch möglichst alles bewilligt zu bekommen. Wenn Du dann noch einen guten SB mit handlungsvollmacht hast kann ja, hoffentlich nix mehr schief gehen.
Ich drück schon mal die Daumen.
Gruß aus Wiesbaden
Ziggi
erst mal glückwunsch für den Nachwuchs.
Wenn du das Bettchen bewilligt bekommen hast dann dürfte dein SB auch bereit sein den Rest zu bewilligen, also Antrag Stellen macht sinn. Beim aufsetzen von deinem Antrag gehe mal auf die seite: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html und schaue auf die Verwaltungsanweisungen zu § 23 SGB II & Sonstiges.
Ich denke das dir die seite sehr gut helfen kann um an alles zu denken und auch möglichst alles bewilligt zu bekommen. Wenn Du dann noch einen guten SB mit handlungsvollmacht hast kann ja, hoffentlich nix mehr schief gehen.
Ich drück schon mal die Daumen.
Gruß aus Wiesbaden
Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo MAMA2007,
gerne geschehen, freut mich wenn ich anderen helfen kann.
Wann und wieviel ausbezahlt wird hängt leider immer von der ARGE und dem Kreis ab, da giebt es leider keine genaue richtlinie deshalb auch der link. Darin kannst du dich wenigstens orientieren und bist nicht allzu überrascht wenn der Bescheid kommt.
Auch noch ein fund:
Gruß Ziggi
gerne geschehen, freut mich wenn ich anderen helfen kann.
Wann und wieviel ausbezahlt wird hängt leider immer von der ARGE und dem Kreis ab, da giebt es leider keine genaue richtlinie deshalb auch der link. Darin kannst du dich wenigstens orientieren und bist nicht allzu überrascht wenn der Bescheid kommt.
Auch noch ein fund:
Schwangerschaft bei Hartz 4
Hartz IV: Erwerbslosenverbände hatten schon seit langem der Bundesregierung Untätigkeit und Scheinheiligkeit im Umgang mit dem dingenden Problem der Kinderarmut vorgeworfen. Nun soll der Regelsatz für Kinder erhöht werden.
Trotz Hartz IV haben viele Menschen den berechtigten Wunsch ein Kind zu bekommen. Da bleibt natürlich die Frage offen, ob man sich als ALG 2 Empfänger/in diesen Wunsch auch finanziell erfüllen kann. Denn die eh schon angespannte persönliche Lage läßt für viele diesen Wunsch nach hinten anstellen.
Notwenige Hilfen
Bei einer Schwangerschaft wird die Hilfe im "Rahmen der Hilfen zur Gesundheit, §§ 47 - 52 SGB XII", gewährt werden. Dabei spielt im Wesentlichender § 50 SGB XII eine Rolle. Es werden folgende Leistungen nach dem SGB XII gewärt.
Zum einen der Pauschalbetrag für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Entbindung stehen. Dh. auch zum Teil Umstandskleidung, Anschaffung von Gütern die im Zusammenhang der Schwangerschaft stehen. Konkret bedeutet dies zum Beispiel Säuglinhs- Erstausstattung, Wiege usw.
Zum anderen muss die Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln gewährleistet werden. Da eine Hebamme während der Schwangerschaft eine wesentliche Versorgung während der Schwangerschaft dastellt, werden diese Kosten ebenfalls für ALG 2 Bezieher/innen übernommen.
Alle notwendigen Arztkosten die im Zusammenhang der Schwangerschaft stehen, werden ebenfalls übernommen. Außerdem besteht ein Anspruch auf häusliche Pflege gem. § 65 Abs. 1 SGB XII sowie auch Pflege in einer stat. Einrichtung.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.