Stellplatz...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Stellplatz...
Hallo zusammen,
ich weiß das es hier mal einen Link gab zu einem Urteil das wenn man einen Stellplatz zu der Wohnung hat und dieser fest im Mietvertrag drin ist und man diesen nicht kündigen kann, das das Amt diesen bezahlen muß.
Finde das leider nicht mehr,kann mir jemand weiter helfen.
Und noch eine Frage:Kann das Amt von mir verlangen die Nebenkostenabrechung aus dem Jahr 2007 vorzuzeigen,wenn diese aber bei Antragsstellung(Weitergewährungsantrag) damals nicht verlangt wurde?
Danke im vorraus.
Ach so das mit der Nebenkostenabrechung hat sie mir heute nur am Telefon gesagt also nichts schrifliches.Habe sie heute angerufen weil nun wieder eine neue Bearbeiterin für mich zuständig ist,und die wieder alles über denn Haufen wirft und alles neu macht.
ich weiß das es hier mal einen Link gab zu einem Urteil das wenn man einen Stellplatz zu der Wohnung hat und dieser fest im Mietvertrag drin ist und man diesen nicht kündigen kann, das das Amt diesen bezahlen muß.
Finde das leider nicht mehr,kann mir jemand weiter helfen.
Und noch eine Frage:Kann das Amt von mir verlangen die Nebenkostenabrechung aus dem Jahr 2007 vorzuzeigen,wenn diese aber bei Antragsstellung(Weitergewährungsantrag) damals nicht verlangt wurde?
Danke im vorraus.
Ach so das mit der Nebenkostenabrechung hat sie mir heute nur am Telefon gesagt also nichts schrifliches.Habe sie heute angerufen weil nun wieder eine neue Bearbeiterin für mich zuständig ist,und die wieder alles über denn Haufen wirft und alles neu macht.
Zuletzt geändert von Zerberus am 03.09.2009 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
ein Urteil finde ich nun auch nicht, aber ich meine wenn der Stellplatz wirklich fest mit im Mietvertrag steht, muss dieser auch üernommen werden.
ein Urteil finde ich nun auch nicht, aber ich meine wenn der Stellplatz wirklich fest mit im Mietvertrag steht, muss dieser auch üernommen werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Da warte mal bis zur Schriftlichen Aufforderung ab, ich wüsste nicht was das mit dem Laufenden kosten zu tun haben soll. Da der Bewilligungsbescheid von 2007 ja auch schon Bewilligt wurde. ?!?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
ja 2008 und 2007 wollte sie nichts sehen von einer Nebenkostenabrechnung.(Wollte sie noch nie)Nur jetzt auf einmal soll ich das vorlegen.Das hat sie aber im Streit am Telefon gesagt,also nichts schriftliches.
Wie kann ich da argumentieren wenn sie dies dann eventuell doch noch schriftlich sehen will?
Auch mußte ich nun ein Bankkonto eröffnen,das hatte ich vorher auch nie gebraucht!
Das kostet mich nun 3.-Euro jeden Monat Kontoführungsgebühr,kann ich die auch einfordern?
ja 2008 und 2007 wollte sie nichts sehen von einer Nebenkostenabrechnung.(Wollte sie noch nie)Nur jetzt auf einmal soll ich das vorlegen.Das hat sie aber im Streit am Telefon gesagt,also nichts schriftliches.
Wie kann ich da argumentieren wenn sie dies dann eventuell doch noch schriftlich sehen will?
Auch mußte ich nun ein Bankkonto eröffnen,das hatte ich vorher auch nie gebraucht!
Das kostet mich nun 3.-Euro jeden Monat Kontoführungsgebühr,kann ich die auch einfordern?
Hattest Du/ihr denn ein Guthaben aus dem Jahre 2007/2008 ?
Wie lange bezieht ihr ALG II ?
Wie lange bezieht ihr ALG II ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
ja da ist schon Guthaben drauf gewesen in 2007.Aber wie gesagt, sie wollten nichts sehen.Muß auch dazu sagen das ich 2006 etwas nach bezahlen mußte und dies auch nicht vom Amt bezahlen lassen habe!
Beziehe kein ALG II,bekomme nun eine Erwerbsminderungsrente,die aber genau so hoch ist wie ALG II.
Das Amt ist aber das gleiche, wie die wo auch ALG II bezahlen.
Gibt es da eine Frist das sie etwas nachfordern können?Auch wenn sie damals nichts haben wollten?
Gruß
ja da ist schon Guthaben drauf gewesen in 2007.Aber wie gesagt, sie wollten nichts sehen.Muß auch dazu sagen das ich 2006 etwas nach bezahlen mußte und dies auch nicht vom Amt bezahlen lassen habe!
Beziehe kein ALG II,bekomme nun eine Erwerbsminderungsrente,die aber genau so hoch ist wie ALG II.
Das Amt ist aber das gleiche, wie die wo auch ALG II bezahlen.
Gibt es da eine Frist das sie etwas nachfordern können?Auch wenn sie damals nichts haben wollten?
Gruß
Hallo,
Vielleicht hilft dir der § 33 ff aus dem SGB II weiter zu beachten ist dabei § 34a SGB II
Die Verjährungsfristen sind im BGB geregelt ab § 195 BGB.
Hier bei beträgt die übliche Verjährungsfrist 3 Jahre Allerdings in den ff §§ gibt es leider auch Ausnahmen die man nicht verstehen muss...
Ich hoffe das Hilft Dir..
Vielleicht hilft dir der § 33 ff aus dem SGB II weiter zu beachten ist dabei § 34a SGB II
Die Verjährungsfristen sind im BGB geregelt ab § 195 BGB.
Hier bei beträgt die übliche Verjährungsfrist 3 Jahre Allerdings in den ff §§ gibt es leider auch Ausnahmen die man nicht verstehen muss...
Ich hoffe das Hilft Dir..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Das müssen die ja auch nicht anfordern. Guthaben sind soviel ich weiss, unaufgefordert anzugeben. Das Du die Nachforderung aus 2006 selbst gezahlt hast, hat damit nichts zu tun. Ich denke mal, wenn die Nachforderung hoch genug gewesen wäre, hättest Du sie bestimmt eingereicht?Zerberus hat geschrieben:Hallo,
ja da ist schon Guthaben drauf gewesen in 2007.Aber wie gesagt, sie wollten nichts sehen.
Nein das war mir eben nicht klar das ich Guthaben von Nebenkosten von selber angeben muß.
Dachte eben das dies bei der Rente anders läuft und ich das selber bezahlen muß oder aber behalten kann.
Und nein du wirst lachen, die Nachforderung die ich selber bezahlt habe betrug 140.-Euro!!!
Daran siehst du das keine Absicht dahinter lag weil ich 2007 nichts sagte,nicht alle Menschen sind schlecht....
Gruß
Danke Termi werde mir das mal anschauen was da steht.
Dachte eben das dies bei der Rente anders läuft und ich das selber bezahlen muß oder aber behalten kann.
Und nein du wirst lachen, die Nachforderung die ich selber bezahlt habe betrug 140.-Euro!!!
Daran siehst du das keine Absicht dahinter lag weil ich 2007 nichts sagte,nicht alle Menschen sind schlecht....
Gruß
Danke Termi werde mir das mal anschauen was da steht.