Hab ich Anspruch auf alg2?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hab ich Anspruch auf alg2?
Hallo, ich bin 18 Jahre und wohne noch bei meinen Eltern. Da ich aber im 5.monat schwanger bin und ich mir hier noch ein zimmer mit meiner schwester teile, muss ich aufgrund von platzmangel zuhause ausziehen. Es ist noch nicht sicher, ob ich in ein mutter kind heim muss, oder ob ich eine eigene wohnung bekomme. Meine Schwangerschaftsberaterin hat mir gesagt, dass ich obwohl ich noch zuhause wohne, einen anspruch auf arbeitslosengeld 2 für schwangere habe, da ich nun eine eigene bedarfsgemeinschaft bin. Als ich dann bei der Arge war wurde mir aber gesagt, dass ich erst anspruch auf alg2 habe, wenn ich entweder nicht mehr zuhause wohne oder wenn das kind da ist. Was stimmt denn jetzt? Wollten die von der Arge mich nur abwimmeln oder ist das so korrrekt wie es mir da gesagt wurde? lg ina*[/b]
Habe einen Fall im Netz gefunden. Fast identisch mit Deinem. Also wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du Anspruch auf ALG II.
Lies mal:
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
Absatz 3 trifft somit auf Dich zu. Schnapp Dir eine Person Deines Vertrauens und geh mit der gemeinsam nochmal zum Amt. Lege diesen Paragraphen vor. Und gib auch gleich einen Antrag ab. Lass Dir die Abgabe bestätigen.
Quelle: SGB II § 9
Lies mal:
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
Absatz 3 trifft somit auf Dich zu. Schnapp Dir eine Person Deines Vertrauens und geh mit der gemeinsam nochmal zum Amt. Lege diesen Paragraphen vor. Und gib auch gleich einen Antrag ab. Lass Dir die Abgabe bestätigen.
Quelle: SGB II § 9