Anspruch?? ja oder nein

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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madmax
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Anspruch?? ja oder nein

Beitrag von madmax »

Hallo,

mein Bruder ist seit seiner Ausbildung arbeitssuchend, jetzt ist sein Arbeitlosengeld abegelaufen. Er ist 22Jahre alt und ist letztem Monat von zuhause ausgezogen.
Jetzt wollte er einen Hartz4 Antrag stellen und die sagten zu Ihm das er keinen stellen braucht weil er keinen Anspruch hat und unsere Eltern für Ihn aufkommen müssen.
Mein Vater ist Rentner und meine Mutter arbeitet, allerdings können Sie sich das nicht unbedingt leisten für Ihn aufzukommen.
Ist das jetzt richtig das er weder auf Hartz4 noch auf Wohngeld einen anspruch hat??
Gruß und vielen Dank im voraus
ayumi
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Registriert: 02.07.2006 09:15
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Beitrag von ayumi »

Da er wohl auch unter die U25 Regelung fällt, ist das wohl richtig. Wieso ist er denn gerade jetzt ausgezogen? Ich meine, er wusste ja, das sein ALG ausläuft. Was hat er sich denn so vorgestellt, wovon er die Wohnung bezahlt?
Wohngeld gibt es soviel ich weiss auch nur, wenn man ein bestimmtes Mindesteinkommen hat um seinen Lebensunterhalt sicher zu stellen.
madmax
Beiträge: 2
Registriert: 29.08.2009 14:55

Beitrag von madmax »

Meinst du er hat auch keinen Anspruch auf Hartz4, mal abgesehen von der Wohnung??
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Ich würde jetzt mal vorsichtig sagen, nein.
Das hat damit zu tun, das er unter 25 ist. Dadurch das er ausgezogen ist, hat er die Bedürftigkeit selber herbeigeführt.
Heute ist es nunmal so, das man unter 25 nur unter bestimmten Voraussetzungen ausziehen darf. Wenn bestimmte Situationen vorliegen, wird dann die Wohnung bezahlt bzw. ALG II, wenn die Eltern nicht genug Unterhalt zahlen können.

Wenn er nicht selber für seinen Unterhalt sorgen kann, wird er wohl wieder nach Hause ziehen müssen.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

ayumi hat geschrieben:Da er wohl auch unter die U25 Regelung fällt, ist das wohl richtig.
Das ist so noch nicht gegessen.

Zuerst ist er Bürger der BRD.
Obdachlosigkeit ist hier nicht gewünscht. Daher hat er ein Anrecht auf Hilfe, die Wohnungslosigkeit zu beenden. Dies kann aber primär Sache des Sozialamtes sein. Oder einer anderen kommunalen Einrichtung.

Ich persönlich würde eine Einrichtung der Evangelischen Obdachlosenhilfe aufsuchen, dort sitzen die Fachleute.

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich nur feststellen, das viele SB der ARGEN keinerlei Kenntnis über kommunale Regelungen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit haben. Dafür gibt es andere, kompetentere Stellen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ralf Hagelstein hat geschrieben: Zuerst ist er Bürger der BRD.
Obdachlosigkeit ist hier nicht gewünscht. Daher hat er ein Anrecht auf Hilfe, die Wohnungslosigkeit zu beenden. .
Nun, ganz so dramatisch scheint der Fall ja hier nicht zu sein. Er ist von zuhause ausgezogen. Irgendwo wohnt er ja jetzt. Wenn ich das richtig verstehe hat er eine Wohnung? Und die Frage ist ja, wie die Wohnverhältnisse bei den Eltern sind. Bis letzten Monat hat er dort ja gewohnt.

Was ich von der U25 Regelung halte, ist eine Sache. Nur finde ich, sollte diese Regelung für alle oder keinen gelten. Leute mit schwerwiegenden Gründen jetzt mal aussen vor. Nur weil jemand das Amt vor vollendete Tatsachen stellt, heisst das nicht zwangsläufig, das er damit auch diese Regelung ausser Kraft setzt.
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