hallo leute..
Mein Fall:
Ich U25 wohne derzeit zu Hause bei Mutter (bin zur Zeit arbeitslos wegn Verletzung; nächsten Monat OP) in einer Bedarfsgemeinschaft. Zu Hause ist nur Zoff und ich möchte gerne zu meiner Freundin in die Wohnung ziehen.
Da ich aufgrund meiner Verletzung noch nicht arbeiten kann möchte ich Hartz 4 beantragen. Sie lebt auch von Hartz 4. Wollen nicht in ein eheähnliches Verhältnis gesteckt werden bzw. Bedarfsgemeinschaft. Wollen finanziell voneinader unabhängig sein. Jeder seinen eigenen Regelsatz auf eigene Konto. Es ist nicht der Einstandswille vorhanden! Das heisst, es ist nicht der Wille vorhanden in Not- oder sonstigen Situationen für den Partner einzustehen. Die Arge wird natürlich vermuten, dass wir eine BG bilden aber wir werden beide ein Schriftstück anfertigen in dem eindeutig von Beiden der EINSTANDSWILLE widerlegt wird! Denn..
Anrechnung des Einkommens eines unverheirateten Partners bei Hartz IV ist dann unzulässig, wenn der gegenseitige Einstandswille nicht vorhanden ist!
Nach meinen Forschungen ist es auch nicht relevant, ob man in einem Bett schläft, aus einem Kühlschrank ißt oder sich dass Bad teilt.
Meine Frage(n):
Ist das alles so richtig wie ich das nachgeforscht habe?
Ist es ein Problem, dass ich U25 bin?
Wie gehen wir generell vor?
Wie gehen wir vor wenn die Arge uns direkt in eine BG oder eäG stecken will??
Bitte um schnelle Hilfe!
Danke schonmal!
Ich U25 möchte mit ihr Ü25+Tochter zusammenziehen. Hilfe!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde