also,hallo erstmal habe folgendes problem:
bin 24 jahre alt und seit ca. 1 jahr arbeitslos,ich wohne bei meinen eltern und bekomme keinen cent geld.wollte mir vor 2 monaten oder so einen hartz4 antrag holen weil ich wenigstens mal probieren wollte ob etwas dabei rauskommt,jedoch hat sich die frau mit der ich geredet habe geweigert mir einen hartz4 antrag zu geben weil ich keine 25 bin,sie meinte meine eltern müssen den holen,das problem ist aber meine eltern weigern sich ihn ab zu holen genauso wie sie sich weigern mir auch nur 1cent geld zu geben....
also jetzt meine frage,1.ist es irgendwie möglich für mich den hartz4 antrag zu bekommen ohne das meine eltern ihn holen müssen?2.wenn das möglich währe,ist es überhaupt sinnvoll den auszufüllen,also würde mir irgend etwas zustehen?meine eltern meinten sie würden mir höchstens bescheinigen das ich keinen cent geld von ihnen bekomme...bringt das was?
würde mich über jede antwort freuen!
wohne übrigens in hessen falls das einen unterschied macht?
gruß!
unter 25 und wohne bei den eltern,bekomme ich hartz4?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
also ich würde sagen, Du bist volljährig und kannst somit natürlich auch für Dich selber Hartz IV beantragen. Wenn ich das richtig verstehe, bekommen Deine Eltern keine Leistungen vom Amt. Bekämen sie selber Hartz IV, müssten sie Leistungen für Dich mitbeantragen. Wenn sie aber von dort nichts bekommen, musst Du logischerweise einen eigenen Antrag stellen. Solange Du unter 25 bist, sind Deine Eltern Unterhaltspflichtig. Wie das genau aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Unterkunft und Verpflegung scheinst Du ja zu bekommen. Das Amt würde sich auf jeden Fall an Deine Eltern halten.
Hast Du eine abgeschlossenen Ausbildung?
Vielleicht meldet sich ja einer, der sich besser auskennt.
LG
also ich würde sagen, Du bist volljährig und kannst somit natürlich auch für Dich selber Hartz IV beantragen. Wenn ich das richtig verstehe, bekommen Deine Eltern keine Leistungen vom Amt. Bekämen sie selber Hartz IV, müssten sie Leistungen für Dich mitbeantragen. Wenn sie aber von dort nichts bekommen, musst Du logischerweise einen eigenen Antrag stellen. Solange Du unter 25 bist, sind Deine Eltern Unterhaltspflichtig. Wie das genau aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Unterkunft und Verpflegung scheinst Du ja zu bekommen. Das Amt würde sich auf jeden Fall an Deine Eltern halten.
Hast Du eine abgeschlossenen Ausbildung?
Vielleicht meldet sich ja einer, der sich besser auskennt.
LG
Hallo Tweaker
Weigert man sich, Dir einen Antrag auszuhändigen holst Du ihn Dir aus dem Internet.
Hier: Formulare Arbeitslosengeld II
Bei der Abgabe des ausgefüllten Papierwusts darauf achten das Du eine Empfangsbestätigung bekommst bzw. auf den für Dich gemachten Kopien ein Eingangsstempel darufkommt. Auch Auflistung aller beigefügten Unterlagen bestätigen lassen.
Deine Eltern sind Dir zum Unterhalt verpflichtet bis zum Abschluß einer Ausbildung. Es wird also noch Papierkram auf sie zukommen den sie ausfüllen müssen bis Dein Antrag bearbeitet werden wird.
Wichtig: Anspruchsbeginn ist Datum der Antragstellung, daher äusserst wichtig darüber einen Nachweis in Händen zu haben.
Ob und ggf. welchen Anspruch Du hast kannst Du mit Hilfe eines der Rechner aus der Sammlung nachschauen und die Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II sind auch ganz sinnvoll zu kennen.
Egal ob in Hessen oder anderswo gilt: nicht erst ü25 ist man volljährig sondern schon mit 18.
Geh´am besten mit einem unabhängigen Zeugen/Beistand zu ARGE, dann nähert sich das Verhalten derjenigen hinter Schreibtisch/Infotheke Richtung "normal"
Gruss
Weigert man sich, Dir einen Antrag auszuhändigen holst Du ihn Dir aus dem Internet.
Hier: Formulare Arbeitslosengeld II
Bei der Abgabe des ausgefüllten Papierwusts darauf achten das Du eine Empfangsbestätigung bekommst bzw. auf den für Dich gemachten Kopien ein Eingangsstempel darufkommt. Auch Auflistung aller beigefügten Unterlagen bestätigen lassen.
Deine Eltern sind Dir zum Unterhalt verpflichtet bis zum Abschluß einer Ausbildung. Es wird also noch Papierkram auf sie zukommen den sie ausfüllen müssen bis Dein Antrag bearbeitet werden wird.
Wichtig: Anspruchsbeginn ist Datum der Antragstellung, daher äusserst wichtig darüber einen Nachweis in Händen zu haben.
Ob und ggf. welchen Anspruch Du hast kannst Du mit Hilfe eines der Rechner aus der Sammlung nachschauen und die Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II sind auch ganz sinnvoll zu kennen.
Egal ob in Hessen oder anderswo gilt: nicht erst ü25 ist man volljährig sondern schon mit 18.
Geh´am besten mit einem unabhängigen Zeugen/Beistand zu ARGE, dann nähert sich das Verhalten derjenigen hinter Schreibtisch/Infotheke Richtung "normal"
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
habe auch gerade dieses Problem. Mein Antrag haben so auch abgelehnt, wobei ich eins nicht verstehe. Den Antrag habe ich gestellt aber andauernd wird der Name meiner Mutter in der Anschrift erwähnt. Kein Plan warum. ICH habe ihn doch gestellt und nicht meine Mutter . Ausserdem haben die geasagt das mein Vater angeblich zu viel verdient und das die Kosten die wir monatlich an den Eigentümer (Großeltern) abdrücken müssen nicht einbezogen werden können. Wieso können die nicht mit einbezogen werden? So wie ich schon gelesen habe hab ich ein recht darauf Leistung zu beziehen wenn ich Arbeitslos bin und ich will gegen diese Entscheidung auch Widerspruch einlegen nur wie kann ich es am besten formulieren?