Meine Tochter (17) wohnt seit Anfang diesen Jahres bei mir, sie besucht ein berufsvorbereitendes Grundjahr in einem Beruflichen Schulzentrum (23 km entfernt). Sie benötigt deshalb eine Monatskarte in Höhe von EUR 77,50. Einen Antrag auf Übernahme anteiliger Fahrtkosten beim zuständigen Schulamt (Dresden) wurde mit der Begründung abgelehnt, dass wir nicht weit genug vom Schulort entfernt wohnen (Zuschüsse sind altersabhängig kilometerweise gestaffelt) Wir würden erst ab 35 km Zuschuss erhalten. Nach der Ablehnung beatragte ich bei der Arge Übernahme der Kosten. Heute kam die Ablehnung - Die Fahrtkosten wären mit der Regelleistung für meine Tochter abgedeckt. Von der Arge bekomme ich für meine Tochter ca. EUR 117,--. Kann mir jemand sagen ob das korrekt ist?
Danke
Fahrtkosten für Kinder
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kann mir keiner helfen?
Kann mir denn keiner helfen? Schade
Hallo,
wenn es eine BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) gem. § 61 SGB III ist, dann muss Sie umgehend Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Da gibt es auch Leistungen für Fahrkosten.
Die ARGE ist gar nicht mehr für Sie dann zuständig, da Sie gem. § 7 Abs. 5 SGB II aufgrund dessen, dass Sie dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat, keinen Anspruch auf ALG 2 mehr hat.
wenn es eine BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) gem. § 61 SGB III ist, dann muss Sie umgehend Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Da gibt es auch Leistungen für Fahrkosten.
Die ARGE ist gar nicht mehr für Sie dann zuständig, da Sie gem. § 7 Abs. 5 SGB II aufgrund dessen, dass Sie dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat, keinen Anspruch auf ALG 2 mehr hat.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hi, da ich momentan Bildungsbegleiter für eine BvB Maßnahme bin kann ich dazu nur sagen, BaB Antrag stellen, Fahrtkosten werden eigentlich durch ein Busfahrticket seitens des Maßnahmeträgers abgedeckt. Für Fahrten zu Praktikumsplätzen werden die Kosten seitens der BA übernommen bzw. erstattet. Das Geld, was derjenige durch den BaB Antrag bekommt (etwas über 220€) wird meines Erachtens voll in das Alg II eingerechnet. Wie ich aber dem Text entnehmen kann wird Sie im BGJ (Berufsgrundbildungsjahr) oder BOJ (Berufsorientierungsjahr) stecken. Ob hier das gleiche oder selbe gilt kann ich leider nicht genau sagen. Normalerweise hat jeder Bildungsträger einen Sozialpädagogen vor Ort der sich damit auskennen müßte. Einfach mal nachfragen.
mfg
goodlucks
mfg
goodlucks