Fahrtkosten für Kinder

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Gaahge
Beiträge: 4
Registriert: 18.11.2008 13:01

Fahrtkosten für Kinder

Beitrag von Gaahge »

Meine Tochter (17) wohnt seit Anfang diesen Jahres bei mir, sie besucht ein berufsvorbereitendes Grundjahr in einem Beruflichen Schulzentrum (23 km entfernt). Sie benötigt deshalb eine Monatskarte in Höhe von EUR 77,50. Einen Antrag auf Übernahme anteiliger Fahrtkosten beim zuständigen Schulamt (Dresden) wurde mit der Begründung abgelehnt, dass wir nicht weit genug vom Schulort entfernt wohnen (Zuschüsse sind altersabhängig kilometerweise gestaffelt) Wir würden erst ab 35 km Zuschuss erhalten. Nach der Ablehnung beatragte ich bei der Arge Übernahme der Kosten. Heute kam die Ablehnung - Die Fahrtkosten wären mit der Regelleistung für meine Tochter abgedeckt. Von der Arge bekomme ich für meine Tochter ca. EUR 117,--. Kann mir jemand sagen ob das korrekt ist?

Danke :-(
Gaahge
Beiträge: 4
Registriert: 18.11.2008 13:01

Kann mir keiner helfen?

Beitrag von Gaahge »

Kann mir denn keiner helfen? Schade :cry:
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
wenn es eine BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) gem. § 61 SGB III ist, dann muss Sie umgehend Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Da gibt es auch Leistungen für Fahrkosten.

Die ARGE ist gar nicht mehr für Sie dann zuständig, da Sie gem. § 7 Abs. 5 SGB II aufgrund dessen, dass Sie dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat, keinen Anspruch auf ALG 2 mehr hat.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
goodlucks
Beiträge: 31
Registriert: 22.11.2005 18:44

Beitrag von goodlucks »

Hi, da ich momentan Bildungsbegleiter für eine BvB Maßnahme bin kann ich dazu nur sagen, BaB Antrag stellen, Fahrtkosten werden eigentlich durch ein Busfahrticket seitens des Maßnahmeträgers abgedeckt. Für Fahrten zu Praktikumsplätzen werden die Kosten seitens der BA übernommen bzw. erstattet. Das Geld, was derjenige durch den BaB Antrag bekommt (etwas über 220€) wird meines Erachtens voll in das Alg II eingerechnet. Wie ich aber dem Text entnehmen kann wird Sie im BGJ (Berufsgrundbildungsjahr) oder BOJ (Berufsorientierungsjahr) stecken. Ob hier das gleiche oder selbe gilt kann ich leider nicht genau sagen. Normalerweise hat jeder Bildungsträger einen Sozialpädagogen vor Ort der sich damit auskennen müßte. Einfach mal nachfragen.
mfg
goodlucks
Antworten