Kinder sollen Wohngeld beantragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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goodlucks
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Kinder sollen Wohngeld beantragen

Beitrag von goodlucks »

Hallo Gemeinde,

habe da mal eine Frage! Nach einem Anruf unseres Sachbearbeiters heute morgen erklärte uns dieser, dass die Kinder meiner Lebensgefährtin aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2009 für sich Wohngeld beantragen sollen und müssen. Damit würden Sie ja aus dem Bezug herausfallen, sprich die ARGE braucht nicht mehr zu zahlen. Diesen Antrag sollten wir schnellstmöglich stellen, da die Bearbeitungszeit sprichwörtlich, etwas dauern würde. Habe davon nun absolut keine Ahnung was die damit meinen. Habt Ihr eine Idee worauf die Arge hinaus will? Habe noch nicht einmal eine Gesetzesvorlage aus der dieses hervorgeht. Alles was ich an Gesetzte gefunden habe ist für mich mehr oder minder nur böhmische Dörfer. Wenn der Antrag nicht sofort gestellt werden würden müßten wir sogar damit rechnen erst mal im nächsten Monat ohne Mietbeihilfe da zu stehen. Fängt ja dann gut an das nächste Jahr!! Klar, ab Antragstellung würden wir das Geld dann rückwirkend erhalten aber sollen die das doch mal dem Vermieter erklären. Also wenn jemand einen Tipp hat wäre ich sehr dankbar!!
mfg
goodlucks
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Tacheles und KOS zur „Sonderaktion“ der BA wegen KIZ und Wohngeld

Seit September würden im Rahmen einer „Sonderaktion“ der Bundesagentur für Arbeit bundesweit Anträge auf ALG II abgelehnt und bereits bewilligte Leistungen mit dem Hinweis eingestellt, es könnten Wohngeld und der Kinderzuschlag beantragt werden. Die beiden Erwerbslosengruppen veröffentlichen dazu Mustertexte wie sich Betroffene dagegen wehren können. Das Material ist zu finden unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... neKOS.aspx und http://www.erwerbslos.de/index.php?opti ... &Itemid=70
(Bei Tacheles kommen die Musterbriefe erst im laufe des Vormittags) unsere PM dazu ist zu finden unter: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... _12_08.pdf
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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goodlucks
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Beitrag von goodlucks »

Hallo und erstmal besten Dank für die Info!
Ich bin jetzt um einiges schlauer, aber leider noch nicht schlau genug! Das was ich nicht verstehe ist, dass weder mein Antrag abgelehnt wurde noch ich in kleinster Weise darüber unterrichtet wurde. Vielleicht kommt es ja noch die nächsten Tage per Post (wahrscheinlich wie immer am WE), stutzig macht mich aber das nur die Kinder meiner Lebensgefährtin (14 und 9 Jahre alt) Wohngeld beantragen sollen. Hat dazu vielleicht noch jemand einen Rat parat?
Besten Dank im Voraus.
goodlucks
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Hallo goodlucks,

wenn Kinder in der BG ihren Bedarf aus eigenen Mittel decken können,
gehören sie nicht mehr in die BG.
Wenn also ihr Einkommen (KG+Unterhalt+ggf. Wohngeld),mehr beträgt
als ihr Regelsatz+Kosten der Unterkunft dann kann man sie aus der BG nehmen lassen.
Durch die Erhöhung des Wohngeldes haben jetzt mehr Leute Anspruch auf Wohngeld und werden aus dem Bezug genommen.Wohngeld ist vorrangig.
Das mit dem "schnell" beantragen wird gar nicht so leicht werden.
Um Wohngeld zu bekommen müssen die Kinder aus dem aktuellen Bescheid genommen werden. Wenigstens aber mit 0,00 € Bedarf geführt werden.
Am besten ist Du gehst mal zur Wohngeldstelle hin und erklärst denen die Situation.
Dann kann man wenigstens,vielleicht schon mal nen Antrag ausfüllen,mit dem Vermerk das ein abgeänderter Bescheid,nachgereicht wird.
Bei uns lag die Bearbeitungszeit für´s Wohngeld bei 12!!!!! Wochen.
Eigentlich müsste es auch so sein das die ARGE solange die KdU für die Kiddis bezahlt bis der WG Antrag durch ist. Und wenn dann die Nachzahlung da ist,müsstest Du das wieder zurück zahlen.
Aber besser so als bis Antragsbearbeitung ohne Kohle.
Welchen Schritt Du jetzt zuerst gehen musst,kann ich Dir leider nicht so genau sagen.
Aber wie oben schon geschrieben,würde ich mich vielleicht erst einmal an die Wohngeldstelle wenden.
Die machen auch schon mal so eine Probe Rechnung um zu sehen ob das WG denn den Bedarf der Kinder überhaupt deckt.
Wenn das denn alles so klappt mit dem Wohngeld und die Kids es bekommen,seh es nicht so verbissen.
So gehören sie nicht mehr in die BG;können sich auch mal nen 10ner dazu verdienen oder Geschenke von der Oma annehmen ohne das ihnen das genommen wird.
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und wünsche Dir viel Glück.

LG kossi
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

bei uns ist es mom. genau so!

mein großer sohn bekommt unterhalt plus kindergeld und muss jetzt wohngeld beantragen!

bei uns ist es allerdings so das die arge mom. den bedarf ( 19 euro ) als dahrlehn zahlt und ich beim wohnungsamt eine abtretungserklärung unterschreiben musste !

die rückwirkenden zahlungen werden dadurch gleich mit der arge verrechnet!

sprech doch deinen sachbearbeiter/in bei der arge an und schlage dieses vor!

ansonsten würde ich fragen warum die arge im kreis stormarn dieses macht!

muss ja überall gleich sein :roll:
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goodlucks
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Beitrag von goodlucks »

Hallo und besten Dank für die Infos und Erfahrungen der anderen Mitglieder.
Wie ich es mir schon gedacht habe ist heute, pünktlich als Nikolaus Überraschung der Bescheid der ARGE ins Haus geflattert (dies immer am WE, haben die Angst das ich sofort bei denen auf der Matte stehe um meinen Frust rauszulassen, ne können ja lieber mir mein WE versauen??) Aus dem geht hervor, wörtlich:
Durch das geplante Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) werden die Kindergeldbeträge zum 01.01.2009 voraussichtlich erhöht. Im Rahmen dieser Entscheidung habe ich bereits das erhöhte Kindergeld vorbehaltlich der entsprechenden Regelung durch das Familienleistungsgesetz berücksichtigt. Für den Fall einer anders lautenden gesetzlichen Regelung werden mögliche Nachzahlungen von Amtes wegen erfolgen.
Das heißt für uns, nächsten Monat gibt es knapp 530€ weniger von der ARGE, super kann ich dazu nur sagen.
Mit einberechnet wurde sogar die schon zuvor an die ARGE abgetretenen Unterhaltszahlungen des Kindsvaters, welche immer nur sporadisch kamen und wir Sie deswegen an die ARGE abgetreten haben. Dies sollte eigentlich bis zum 18 Lebensjahr erfolgt sein, wird uns aber nun erneut abgezogen.
Wenn einer in der gleichen Situation ist und weiß wie mann dagegen richtig vorgeht, bitte melden.
Laut Aussage vieler anderer dauert so eine Antrag auf Wohngeld zwischen sechs und zwölf Wochen. Habe schon einen Widerspruch neben mir legen, weiß aber nicht ob der auch so zieht.
Danke schon mal im voraus und euch einen friedliche Nikolaus!!
mfg
goodlucks
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

für alle die es nochmal lesen wollen ! schieb mal nach oben
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