Hallo,
das mit der Warmwasserpauschale ist mir noch etwas unklar. Es gibt im Netz inzwischen zu viele unterschiedliche Aussagen und Entscheidungen.
Verstanden habe ich, dass die Warmwasserkosten aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen.
Ich habe Zentralheizung und in der Mietbescheinigung sind die Warmwasserkosten zusammen mit den Heizkosten erfasst. Gelesen habe ich, dass eine Pauschale von der Miete abgezogen wird, wenn die Warmwasserkosten nicht eindeutig zugeordnet werden können.
Bei mir werden auch so in etwa 10€ abgezogen. Ist im Bescheid aber nicht als Warmwasserpauschale angegeben. Ich vermute das aber im Moment. Kann es mir anders nicht erklären, da meine Wohnung ansonsten angemessen ist.
Meine Frage ist daher:
Mal angenommen, mein Warmwasser könnte genau ermittelt werden. Wird die Arge dann bei der Jahresabrechnung diesen Teil rausrechnen?
Wenn ja, müsste sie dann doch auch die bereits bezahlte Warmwasserpauschale für diesen Zeitraum abziehen und den Rest müsste ich dann zurück erstatten.
Ist das alles so richtig oder habe ich da etwas nicht ganz verstanden?
Gruß butterfly
Warmwasserpauschale-2-er BG-Erwachsener und Kind
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Zum Warmwasseranteil im Regelsatz: Bundessozialgericht
Danke für die schnelle Antwort.
Dann kann ich diesen Text in meinem Widerspruch schreiben?
Gute Nacht!
Dann kann ich diesen Text in meinem Widerspruch schreiben?
Ich habe die Werte jetzt weggelassen, weil sich die Regelsätze erhöht haben. Muss den Link natürlich morgen noch ganz lesen.Die Kosten der Warmwasserbereitung sind seit dem 1.1.2005 mit einem pauschalen Anteil in der Regelleistung enthalten und daher maximal in dieser Höhe von den Kosten für Heizung in Abzug zu bringen.
Gute Nacht!