Warmwasserpauschale-2-er BG-Erwachsener und Kind

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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butterfly
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Warmwasserpauschale-2-er BG-Erwachsener und Kind

Beitrag von butterfly »

Hallo,

das mit der Warmwasserpauschale ist mir noch etwas unklar. Es gibt im Netz inzwischen zu viele unterschiedliche Aussagen und Entscheidungen.

Verstanden habe ich, dass die Warmwasserkosten aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen.
Ich habe Zentralheizung und in der Mietbescheinigung sind die Warmwasserkosten zusammen mit den Heizkosten erfasst. Gelesen habe ich, dass eine Pauschale von der Miete abgezogen wird, wenn die Warmwasserkosten nicht eindeutig zugeordnet werden können.
Bei mir werden auch so in etwa 10€ abgezogen. Ist im Bescheid aber nicht als Warmwasserpauschale angegeben. Ich vermute das aber im Moment. Kann es mir anders nicht erklären, da meine Wohnung ansonsten angemessen ist.

Meine Frage ist daher:

Mal angenommen, mein Warmwasser könnte genau ermittelt werden. Wird die Arge dann bei der Jahresabrechnung diesen Teil rausrechnen?
Wenn ja, müsste sie dann doch auch die bereits bezahlte Warmwasserpauschale für diesen Zeitraum abziehen und den Rest müsste ich dann zurück erstatten.

Ist das alles so richtig oder habe ich da etwas nicht ganz verstanden?

Gruß butterfly
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Zum Warmwasseranteil im Regelsatz: Bundessozialgericht
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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butterfly
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Beitrag von butterfly »

Danke für die schnelle Antwort. :)

Dann kann ich diesen Text in meinem Widerspruch schreiben?
Die Kosten der Warmwasserbereitung sind seit dem 1.1.2005 mit einem pauschalen Anteil in der Regelleistung enthalten und daher maximal in dieser Höhe von den Kosten für Heizung in Abzug zu bringen.
Ich habe die Werte jetzt weggelassen, weil sich die Regelsätze erhöht haben. Muss den Link natürlich morgen noch ganz lesen.

Gute Nacht!
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