Frage zu Untermiete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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MLM
Beiträge: 2
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Frage zu Untermiete

Beitrag von MLM »

Hallo zusammen,
Ich bekomme noch kein ALGII, bin also noch nicht richtig mit dem Thema und diesem Forum vertraut, daher vorweg schonmal Entschuldigung, falls ich Fragen stelle, welche vlt. in ähnlicher Form schon beantwordet wurden. :)

Zu meiner Situation:
Ich bekomme momentan noch ALGI und einen Existenzgründungszuschuss, es ist jedoch absehbar für mich, dass ich nach Ende der Förderung nicht davon leben kann (Versuch leider fehlgeschlagen)

Daher werde ich wohl ALGII beantragen müssen. Ich wohne in einer 65 m² Wohnung, und mir wurde von einem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass (zumindest für meine Stadt, Leverkusen) die Größe der Wohnung nicht mehr entscheidend sei, sondern lediglich die tatsächlichen Kosten (Nettokaltmiete, Nebenkosten, Betriebskosten, etc.)
Da mir die Wohnung bereits während meines Existenzgründungs"versuchs" zu teuer wurde, habe ich mir vor 2 Monaten eine Untermieterin gesucht. Eine schriftliche Einwilligung des Vermieters zur Untervermietung liegt vor, einen Untermietvertrag zwischen mir und meiner Untermieterin gibt es ebenfalls. Meine Untermieterin hat ein eigenes Zimmer in meiner Wohnung und nutzt gemeinsam mit mir Küche, Diele und Bad. Meine Untermieterin lebt nicht von Hartz4.
Jetzt hab ich allerdings die Befürchtung, dass uns (ich bin männlich) eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterstellt werden könnte, weil die Wohnung in der wir wohnen neben Küche, Diele, Bad lediglich aus 2 Zimmern besteht: meinem ehemaligen Schlafzimmer (jetzt Zimmer von Untermieterin) und dem ehemaligen Wohnzimmer (jetzt mein Zimmer), aber im Wohnzimmer zB. noch mein Schreibtisch und PC steht, so dass zB. meine Untermieterin diesen mitbenutzt, und in ihrem Zimmer keinen eigenen Schreibtisch stehen hat, und zudem muss man, um die Küche zu betreten, mein Zimmer passieren.
Kann es jetzt sein, dass bei einer entsprechenden Besichtigung durch die zuständigen Beamten pauschal eine komplett gemeinsame Nutzung der Wohnung und mithin (zumal sie weiblich ist, ich männlich) eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterstellt wird?
Sollte (oder muss) ich mir eine Wohnung suchen, wo die Räumlichkeiten klarer voneinander getrennt sind?
Oder mache ich mir da einfach zu viele Sorgen und das Ganze verhält sich wesentlich einfacher, als ich befürchte?

Der Grund, aus dem heraus ich mir diesbezüglich dringend Klarheit wünsche, ist, dass ich nämlich, sollte mir in dieser Wohnung das (tatsächlich bestehende) Untermietverhältnis streitig gemacht werden, sofort meine jetzige Wohnung kündigen würde und in eine größere und TEURERE Wohnung, welche mir kürzlich angeboten wurde, und die über mehr und klarer voneinander abgetrennte Räume verfügt, ziehen würde. Denn da (in meiner Stadt) die Wohnungsgröße nicht mehr relevant ist, käme ich dort dank ziemlich niedriger Nettokaltmiete bei zB. genau hälftiger Bestreitung der Mietkosten ebenfalls nicht über den zulässigen Höchstbetrag. Allerdings würde ich dort dann mehr Mietkosten haben als in der bisherigen Wohnung, und das kann wohl nicht im Interesse der Beamten sein, oder?

Gibt es allgemein Dinge, welche ich im Untermietvertrag beachten muss? Ist das Anfügen einer zusätzlichen Vereinbarung "[...]erklären ausdrücklich, dass jeder für sich seinen Lebensunterhalt bestreitet[...]" sinnvoll, oder schürt dies nur den Verdacht, man lebe nicht in ebenjenem Verhältnis zueinander?

Vielen Dank für's lesen und antworten schonmal,
lG,
mlm
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Mit der jetzt beschriebenen Konstellation in der Wohnung wird es schwierig mit der ARGE. Jetzt einfach in eine teurere Wohnung umziehen kann auch Ärger geben.
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MLM
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Beitrag von MLM »

Hm... Allerdings frage ich mich, OB mir oder meiner Untermieterin überhaupt finanzielle oder sonstige Nachteile entstünden, FALLS uns eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterstellt würde.
Denn meine Untermieterin bezieht zur Zeit ALGI, aber so wenig, dass sie sich gerade einmal die Hälfte der Miete und ihr Essen leisten kann. (Kurioserweiser ist das sogar deutlich weniger als Hartz4!). Da es sich hoffentlich sowohl bei mir wie auch bei ihr nur um einen vorübergehenden Engpass handelt, und mich demzufolge (noch) nicht interessiert, dass ich oder sie bei Wiedereintritt ins Berufsleben dann evtl. für den anderen mit bezahlen müsste, obwohl wir definitiv nicht "zusammen" sind, würde mich momentan erst einmal interessieren, ob mir oder ihr aktuell überhaupt gravierende finanzielle Nachteile entstünden?

Zu der Sache mit dem evtl. Ärger bei teurerer Wohnung: NOCH beziehe ich ja gar kein ALGII, ich möchte mich nur vorab soweit wie möglich absichern...

lG,
mnm
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