Babyjahr ?
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Babyjahr ?
Hallo,liebe Leute!Wir erwarten nächstes Jahr unser erstes Kind.Ich und mein Freund wohnen zusammen,sind nicht verheiratet und beziehen (leider) beide ALG 2 (Bedarfsgemeinschaft).Nun meine Frage:Sollten wir weiter beide oder einer von uns beiden arbeitslos bleiben,habe ich als zukünftige Mutter dann trotzdem Anspruch auf das Babyjahr und wenn ja,wie lange?Oder gibt es außer den Mutterschutz gar keine Ansprüche?Für eine Antwort,wäre ich euch sehr dankbar!!
- Ralf Hagelstein
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Mehr >hier<.Erziehungsgeld wird zusätzlich zu Ausbildungsförderung, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe gezahlt. Es wird nicht auf diese Leistungen angerechnet.
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