Mehrbedarf Kostenaufwendige Ernährung.... ???
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Mehrbedarf Kostenaufwendige Ernährung.... ???
Hallo!
Die Rentenkasse wollte von mir Papiere dabei musste ich einen alten Hartz4 Bescheid kopieren . Dabei ist mir folgendes aufgefallen:
Ich hatte damals bei der Antragstellung für meine Tochter ein ärztliches Attest vorgelegt wegen Mehrbedarf Kostenaufwenige Ernährung . Gerade ist mir aufgefallen dass das nie in der Berechnung aufgetaucht ist. Das liegt jetzt aber schon ne ganze Weile zurück und betrifft den Zeitraum 9 / 2005 bis 10 / 2006. Sagt mal kann ich das noch geltend machen ? Habe ich da eine Chance? Nach dieser Zeit habe ich kein weiteres ärztliches Attest angestrebt weil sich ihre Krankheit gebessert hat!
Was soll ich tun? Soll ich überhaupt was tun? Damals hatte ich null Plan von dem Ganzen !!!!
LG
Silvia
Die Rentenkasse wollte von mir Papiere dabei musste ich einen alten Hartz4 Bescheid kopieren . Dabei ist mir folgendes aufgefallen:
Ich hatte damals bei der Antragstellung für meine Tochter ein ärztliches Attest vorgelegt wegen Mehrbedarf Kostenaufwenige Ernährung . Gerade ist mir aufgefallen dass das nie in der Berechnung aufgetaucht ist. Das liegt jetzt aber schon ne ganze Weile zurück und betrifft den Zeitraum 9 / 2005 bis 10 / 2006. Sagt mal kann ich das noch geltend machen ? Habe ich da eine Chance? Nach dieser Zeit habe ich kein weiteres ärztliches Attest angestrebt weil sich ihre Krankheit gebessert hat!
Was soll ich tun? Soll ich überhaupt was tun? Damals hatte ich null Plan von dem Ganzen !!!!
LG
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- Ralf Hagelstein
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Guckst Du hier: http://www.erwerbslos.de/index.php?opti ... 89&Itemid=
Bei uns (Optionskomune in Sachsen) wurden so Mitte 2006 auf Grund eines Rundschreibens vom sächsischen Landkreistag alle Zuschläge die es bei Erkrankungen gab ersatzlos gestrichen. Habe bis dahin 51.-€ wegen Didbetes bekommen, Widerspruch läuft und ich warte auf eine Entscheidung des BSG. Mich würde auch interessieren wie es in anderen Bundesländern bzw. über die Bundesagentur gehandhabt wird.
Hallo!
ich kann da nur dazu sagen dass ich den Mehrbedarf in Bayern bekommen habe und in Hambuirg nicht da wurde das Attest wahrscheinlich übersehen?! Bei meiner Tochter handelt es sich nicht uim Diabetes!
Ich kenne hier in Hamburg allerdings eine Dame die bekommt ihren Mehrbedarf wegen Diabetes... Ich werde berichten was bei mir rauskommt....
LG
Silvia
ich kann da nur dazu sagen dass ich den Mehrbedarf in Bayern bekommen habe und in Hambuirg nicht da wurde das Attest wahrscheinlich übersehen?! Bei meiner Tochter handelt es sich nicht uim Diabetes!
Ich kenne hier in Hamburg allerdings eine Dame die bekommt ihren Mehrbedarf wegen Diabetes... Ich werde berichten was bei mir rauskommt....
LG
Silvia
Hallo!
Weis Jemand wie lange die Bearbeitung bei einem Überprüfungsantrag nach§ 44 SGB X dauern kann? Ich habe noch nichts gehört da mir vor Wochen gesagt wurde das geht über das Versorgungsamt ? Kennt sich damit Jemand aus ? Versorgungsamt ????? Was ist denn das nun wieder ?
Bitte um kurze Info!
LG
Silvia
Weis Jemand wie lange die Bearbeitung bei einem Überprüfungsantrag nach§ 44 SGB X dauern kann? Ich habe noch nichts gehört da mir vor Wochen gesagt wurde das geht über das Versorgungsamt ? Kennt sich damit Jemand aus ? Versorgungsamt ????? Was ist denn das nun wieder ?
Bitte um kurze Info!
LG
Silvia
Hallo,
wie lange es dauert, kann Dir nie einer genau sagen; da keiner aufn Schreibtisch vom SB schauen kann
Bezüglich Versorgungsamt, schau mal hier:
http://www.hamburg.de/versorgungsamt/
wie lange es dauert, kann Dir nie einer genau sagen; da keiner aufn Schreibtisch vom SB schauen kann
Bezüglich Versorgungsamt, schau mal hier:
http://www.hamburg.de/versorgungsamt/
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo!
Danke DjTermi aber ich kapier trotzdem nicht was das Versorgungsamt damit zu tun hat. Es geht weder um eine Behinderung noch um die Rente....Es ist jetzt ca 8 Wochen her dass ich den Überprüfungsantrag gestellt habe. Zwischenzeitlich habe ich eine neue SB bekommen... Den Antrag hat aber noch meine "alte" SB weitergeleitet.
Es geht lediglich um einen Mehrbedarf ( Kostenaufwendige Ernährung) dessen ärtzliches Attest damals wohl übersehen wurde und somit nie Mehrbedarf geflossen ist. Das wollte ich überprüfen lassen.
LG
Silvia
Danke DjTermi aber ich kapier trotzdem nicht was das Versorgungsamt damit zu tun hat. Es geht weder um eine Behinderung noch um die Rente....Es ist jetzt ca 8 Wochen her dass ich den Überprüfungsantrag gestellt habe. Zwischenzeitlich habe ich eine neue SB bekommen... Den Antrag hat aber noch meine "alte" SB weitergeleitet.
Es geht lediglich um einen Mehrbedarf ( Kostenaufwendige Ernährung) dessen ärtzliches Attest damals wohl übersehen wurde und somit nie Mehrbedarf geflossen ist. Das wollte ich überprüfen lassen.
LG
Silvia
Hallo!
Es sind nun etliche Monate vergangen ich habe noch nichts wieder gehört in der Sache! Habe jetzt vor ca 1 Woche nochmal einen Brief dahin geschrieben... das kann doch nicht sein dass das soooooooooo lange dauert oder ????
Was muss denn da groß geprüft werden? Attest liegt vor und es wurde nie mit angerechnet der Mehrbedarf auch nie ein Wort darüber verloren ????
Und nun wieder nichts ...
LG
Silvia
Es sind nun etliche Monate vergangen ich habe noch nichts wieder gehört in der Sache! Habe jetzt vor ca 1 Woche nochmal einen Brief dahin geschrieben... das kann doch nicht sein dass das soooooooooo lange dauert oder ????
Was muss denn da groß geprüft werden? Attest liegt vor und es wurde nie mit angerechnet der Mehrbedarf auch nie ein Wort darüber verloren ????
Und nun wieder nichts ...
LG
Silvia
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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005, Absatz-Nr. (1 - 35), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 56905.htmlLeistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl.BVerfGE 82, 60 <80>). Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 <235> ).
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