Lebensversicherung Altersvorsorge ????
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Lebensversicherung Altersvorsorge ????
Hallo Zusammen !
Ich habe mal eine Frage zu meiner Lebensversicherung.
Ich habe eine Lebensversicherung die ist zur Auszahlung fällig wenn ich 60 bin!
Zählt das jetzt als Vermögen zur Altersvorsorge?
Ich meine man kann die ja vorher kündigen und bekommt dann ja nur den Rückkaufswert zu welcher Art Vermögen zählt die denn nun eigentlich ?
LG
Silvia
Ich habe mal eine Frage zu meiner Lebensversicherung.
Ich habe eine Lebensversicherung die ist zur Auszahlung fällig wenn ich 60 bin!
Zählt das jetzt als Vermögen zur Altersvorsorge?
Ich meine man kann die ja vorher kündigen und bekommt dann ja nur den Rückkaufswert zu welcher Art Vermögen zählt die denn nun eigentlich ?
LG
Silvia
- Ralf Hagelstein
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Hallo !
Die Sache ist so:
Ich habe eine Lebensversicherung die bei der Bank hinterlegt / verpfändet ist wegen meinem Dispo sozusagen als Sicherheit! Da komme ich so nicht ran erst wenn der Dispo gedeckt ist / wäre !
Die ARGE weis ja von der Versicherung sowie von der Verpfändung ( oder wie man das nennt) Der Rückkaufswert liegt weit unter dem Vermögensfreibetrag den man hat ! Also alles im Moment nicht tragisch !
Trotzdem hätte es mich eben interessiert ob das nun jetzt ein Vermögen 250 Euro zur Altersvorsorge ( da die Versicherung erst mit 60 zur Zahlung fällig ) ist oder der andere Vermögensfreibetrag die 150 Euro pro Lebensjahr?
LG
Silvia
Die Sache ist so:
Ich habe eine Lebensversicherung die bei der Bank hinterlegt / verpfändet ist wegen meinem Dispo sozusagen als Sicherheit! Da komme ich so nicht ran erst wenn der Dispo gedeckt ist / wäre !
Die ARGE weis ja von der Versicherung sowie von der Verpfändung ( oder wie man das nennt) Der Rückkaufswert liegt weit unter dem Vermögensfreibetrag den man hat ! Also alles im Moment nicht tragisch !
Trotzdem hätte es mich eben interessiert ob das nun jetzt ein Vermögen 250 Euro zur Altersvorsorge ( da die Versicherung erst mit 60 zur Zahlung fällig ) ist oder der andere Vermögensfreibetrag die 150 Euro pro Lebensjahr?
LG
Silvia
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Das steht in § 12 SGB II:
Und das sind nur Verträge, die nicht vor dem regulären Renteneintrittsalter fällig werden oder anders verwertet werden können. Das reguläre Eintrittsalter ist noch 65.(2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen...
2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,