Lebensversicherung Altersvorsorge ????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Lebensversicherung Altersvorsorge ????

Beitrag von maria1106 »

Hallo Zusammen !
Ich habe mal eine Frage zu meiner Lebensversicherung.
Ich habe eine Lebensversicherung die ist zur Auszahlung fällig wenn ich 60 bin!
Zählt das jetzt als Vermögen zur Altersvorsorge?
Ich meine man kann die ja vorher kündigen und bekommt dann ja nur den Rückkaufswert zu welcher Art Vermögen zählt die denn nun eigentlich ?
LG
Silvia
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die gehört wohl zum verwertbaren Vermögen, solange die Verwertung nicht unwirtschaftlich ist.
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Danke Ralf Hagelstein !
das heißt also keine Altersvorsorge ?????

Und wie ist das wenn die Lebensversicherung bei der Bank wegen Dispo hinterlegt / verpfändet ist ? Ist es dann auch Vermögen ?

LG
Silvia
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die Frage ist, ob es verwertbar ist, also ob man noch irgendwie dran kommen kann.
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Die Sache ist so:
Ich habe eine Lebensversicherung die bei der Bank hinterlegt / verpfändet ist wegen meinem Dispo sozusagen als Sicherheit! Da komme ich so nicht ran erst wenn der Dispo gedeckt ist / wäre !
Die ARGE weis ja von der Versicherung sowie von der Verpfändung ( oder wie man das nennt) Der Rückkaufswert liegt weit unter dem Vermögensfreibetrag den man hat ! Also alles im Moment nicht tragisch !
Trotzdem hätte es mich eben interessiert ob das nun jetzt ein Vermögen 250 Euro zur Altersvorsorge ( da die Versicherung erst mit 60 zur Zahlung fällig ) ist oder der andere Vermögensfreibetrag die 150 Euro pro Lebensjahr?

LG
Silvia
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das steht in § 12 SGB II:
(2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen...

2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

3. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
Und das sind nur Verträge, die nicht vor dem regulären Renteneintrittsalter fällig werden oder anders verwertet werden können. Das reguläre Eintrittsalter ist noch 65.
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo und Danke !

Also sieht schlecht aus für meine ALtersversorgung ! Na ja da mache ich mir mal jetzt keine Sorgen um meine Lebensversicherung denn ich will ja nicht bis zur Rente ALGII bekommen :wink:
Trotzdem gut Bescheid zu wissen ! Nochmal danke schöööööööööönnnnnnn...
LG
Silvia
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