Fahrkarten rauskramen........
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Fahrkarten rauskramen........
und die Fahrtkosten erstatten lassen von ARGE.
Denn schaut mal hier:
"....Die Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen müssen Empfängern von Arbeitslosengeld II auch geringe Fahrtkosten erstatten. Bei der Entscheidung sei zu berücksichtigen, dass das Arbeitslosengeld II ohnehin knapp bemessen sei, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 14/7b AS 50/06 R)..."
Quelle:
Urteil Bundessozialgericht von heute
öh, gilt natürlich nur für Fahrten zu ARGE´s Einladungen (oder Vorladungen? )
Denn schaut mal hier:
"....Die Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen müssen Empfängern von Arbeitslosengeld II auch geringe Fahrtkosten erstatten. Bei der Entscheidung sei zu berücksichtigen, dass das Arbeitslosengeld II ohnehin knapp bemessen sei, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 14/7b AS 50/06 R)..."
Quelle:
Urteil Bundessozialgericht von heute
öh, gilt natürlich nur für Fahrten zu ARGE´s Einladungen (oder Vorladungen? )
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hierzu auch...
Fahrtkosten unter 6 Euro sind ebenfalls vom Amt zu erstatten. Hartz IV Empfänger hatte geklagt
Wie das bayrische Landessozialgricht in seinem neusten Urteil festgestellt und beschlossen hat, sind Fahrtkosten auch unter 6 Euro auf Antrag durch das Amt zu erstatten, wenn der Hilfeempfänger zu Terminen vorgeladen wird.
Im vorliegenden Fall, hatte die Agentur für Arbeit einem Hilfeempfänger die Fahrtkostenerstattung verwehrt, nachdem sie ihn mehrfach zum Vorstellungsgespräch ins Amt baten, weil die Kosten pro Fahrt unter 6 Euro lagen. Darauf legte der Hilfeempfänger Widerspruch ein und klagte vorm Sozialgericht. Dieses wies die Klage zuerst ab und somit landete es vorm Landessozialgericht - wo der Klage statt gegeben wurde, denn bei ca. 11.50 Euro je Tag für einen ALG II Empfänger, wäre die Bagatellgrenze von 6 Euro - ein gravierend finanzieller Einschnitt, welches bis zu 50 % des Tagesbedarfes ausmachen würde, bedeuten und somit nicht hinnehmbar sei. (SG Urteil: L 7 AS 93/06)
Fahrtkosten unter 6 Euro sind ebenfalls vom Amt zu erstatten. Hartz IV Empfänger hatte geklagt
Wie das bayrische Landessozialgricht in seinem neusten Urteil festgestellt und beschlossen hat, sind Fahrtkosten auch unter 6 Euro auf Antrag durch das Amt zu erstatten, wenn der Hilfeempfänger zu Terminen vorgeladen wird.
Im vorliegenden Fall, hatte die Agentur für Arbeit einem Hilfeempfänger die Fahrtkostenerstattung verwehrt, nachdem sie ihn mehrfach zum Vorstellungsgespräch ins Amt baten, weil die Kosten pro Fahrt unter 6 Euro lagen. Darauf legte der Hilfeempfänger Widerspruch ein und klagte vorm Sozialgericht. Dieses wies die Klage zuerst ab und somit landete es vorm Landessozialgericht - wo der Klage statt gegeben wurde, denn bei ca. 11.50 Euro je Tag für einen ALG II Empfänger, wäre die Bagatellgrenze von 6 Euro - ein gravierend finanzieller Einschnitt, welches bis zu 50 % des Tagesbedarfes ausmachen würde, bedeuten und somit nicht hinnehmbar sei. (SG Urteil: L 7 AS 93/06)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
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Ich habe das mal hier zu den wichtigen Infos gepackt: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c5703.html
nabend,
ähm, gilt das auch wenn man im Rahmen einer Anschlussmassnahme, an einenem 1 Euro Job, zum Probearbeiten eingeladen wird?
In meinem Fall soll ich 4 Tage probe arbeiten und laut der Dame von der Kreishandwerkerschaft, die mich vermitteln soll, die Fahrkosten (rd. 32 € insgesamt) selbst tragen.
Find ich persönlich ziemlich happig, zumal ich ja noch keine Zusage hab.
Lieben Gruß
Solid
ähm, gilt das auch wenn man im Rahmen einer Anschlussmassnahme, an einenem 1 Euro Job, zum Probearbeiten eingeladen wird?
In meinem Fall soll ich 4 Tage probe arbeiten und laut der Dame von der Kreishandwerkerschaft, die mich vermitteln soll, die Fahrkosten (rd. 32 € insgesamt) selbst tragen.
Find ich persönlich ziemlich happig, zumal ich ja noch keine Zusage hab.
Lieben Gruß
Solid
Ich vertrete meine Meinung, berichte über meine Erfahrungen, aber ich bin kein Experte im SGB. Falls ich mal daneben liegen sollte: schreiben, man lernt ja nie aus.
Hallo Solidbody
Wenn ich Dich richtig verstanden habe will derselbe Betrieb in dem Du diesen 1-€-Job gemacht hast jetzt auch noch 4 Tage Probearbeit? Für umsonst und Du darfst auch noch Fahrtkosten zahlen??
Oder möchte Dich die Kreishandwerkerschaft in einen Betrieb vermitteln der Dich erst mal probearbeitsmässig kennenlernen will?
Wenn 2. Annahme zutrifft sprich das mit Deinem Sachbearbeiter ab, es gibt die Möglichkeit aus dieser Probearbeit eine Trainingsmaßnahme zu machen. Fahrtkosten u.a. können dann nämlich übernommen werden.
Schau mal im SGB III bei Verbesserung der Eingliederungsaussichten ab § 48, da steht genaueres.
§ 48 Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen
§ 49 Förderungsfähigkeit
§ 50 Maßnahmekosten
Das mit solchen Probearbeiten kann für den Betrieb zwar eine Möglichkeit sein sich ein Bild von Dir und Deinen Fähigkeiten zu machen, zumal es für umsonst immer wieder gerne gemacht wird, die Kosten die Dir dadurch entstehen soll der Betrieb dann aber bitteschön gefälligst übernehmen.
Es gibt da nämlich auch „Spezialisten“ die sich gerne mal Probearbeiter einladen wenn eine Grundreinigung der Werkstatt oder Backstube anstehen und dann keinen einstellen aber jede Woche Stellenanzeigen in der Zeitung haben.
Gruss und Viel Erfolg
Wenn ich Dich richtig verstanden habe will derselbe Betrieb in dem Du diesen 1-€-Job gemacht hast jetzt auch noch 4 Tage Probearbeit? Für umsonst und Du darfst auch noch Fahrtkosten zahlen??
Oder möchte Dich die Kreishandwerkerschaft in einen Betrieb vermitteln der Dich erst mal probearbeitsmässig kennenlernen will?
Wenn 2. Annahme zutrifft sprich das mit Deinem Sachbearbeiter ab, es gibt die Möglichkeit aus dieser Probearbeit eine Trainingsmaßnahme zu machen. Fahrtkosten u.a. können dann nämlich übernommen werden.
Schau mal im SGB III bei Verbesserung der Eingliederungsaussichten ab § 48, da steht genaueres.
§ 48 Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen
§ 49 Förderungsfähigkeit
§ 50 Maßnahmekosten
Das mit solchen Probearbeiten kann für den Betrieb zwar eine Möglichkeit sein sich ein Bild von Dir und Deinen Fähigkeiten zu machen, zumal es für umsonst immer wieder gerne gemacht wird, die Kosten die Dir dadurch entstehen soll der Betrieb dann aber bitteschön gefälligst übernehmen.
Es gibt da nämlich auch „Spezialisten“ die sich gerne mal Probearbeiter einladen wenn eine Grundreinigung der Werkstatt oder Backstube anstehen und dann keinen einstellen aber jede Woche Stellenanzeigen in der Zeitung haben.
Gruss und Viel Erfolg
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde,
Natürlich trifft deine zweite Annahme zu.
Ich hab leider erst die Möglichkeit nächste Woche Do zur Arge, ich gehe davon aus das ich dieses Probearbeiten bescheinigt bekomme, werd es in jedem Fall versuchen.
Im übrigen teile ich Deine Meinung und hoffe mal das es bei mir nicht so ist. Zumal der AG, wenn er mich einstellen sollte, ja auch nur 20 % vom Brutto aufbringen muß.
Danke für deine Hilfe
Lieben Gruß
Solid
Natürlich trifft deine zweite Annahme zu.
Ich hab leider erst die Möglichkeit nächste Woche Do zur Arge, ich gehe davon aus das ich dieses Probearbeiten bescheinigt bekomme, werd es in jedem Fall versuchen.
Im übrigen teile ich Deine Meinung und hoffe mal das es bei mir nicht so ist. Zumal der AG, wenn er mich einstellen sollte, ja auch nur 20 % vom Brutto aufbringen muß.
Danke für deine Hilfe
Lieben Gruß
Solid
Hallo Solidbody
Wenn der potentielle Arbeitgeber sogar Zuschüsse bekommt wird das wegen Fahrtkosten von ARGE vielleicht klappen. Trotzdem solltest Du das vorher mit Deinem Zuständigen klären, per Telefon. Mit den rückwirkenden Anträgen weiss ich nicht ob das dann klappt. Immerhin besteht kein Bedarf mehr wenn Du die Fahrkarten schon gekauft hast.
Wir hoffen aber mal das beste und das Du den Job bekommst.
Viel Erfolg und Daumendrück
Gruss
Wenn der potentielle Arbeitgeber sogar Zuschüsse bekommt wird das wegen Fahrtkosten von ARGE vielleicht klappen. Trotzdem solltest Du das vorher mit Deinem Zuständigen klären, per Telefon. Mit den rückwirkenden Anträgen weiss ich nicht ob das dann klappt. Immerhin besteht kein Bedarf mehr wenn Du die Fahrkarten schon gekauft hast.
Wir hoffen aber mal das beste und das Du den Job bekommst.
Viel Erfolg und Daumendrück
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Nabend zusammen,
naja, das kann ich dann ja wohl vergessen, ich war heute schon dort um probezuarbeiten. Immerhin zahlt mir der Träger meines Eurojobs, die Aufwandsentschädigung, so als wenn ich 6 Stunden meinen regulären Dienst machen würde, (bin ja von dieser Arbeit fürs Probearbeiten freigestellt.) wie ich heute erfuhr.
Lieben Gruß
Solid
naja, das kann ich dann ja wohl vergessen, ich war heute schon dort um probezuarbeiten. Immerhin zahlt mir der Träger meines Eurojobs, die Aufwandsentschädigung, so als wenn ich 6 Stunden meinen regulären Dienst machen würde, (bin ja von dieser Arbeit fürs Probearbeiten freigestellt.) wie ich heute erfuhr.
Lieben Gruß
Solid