hi leute.
ich hab heut auch mal ne große frage, wo ich gestern große augen gemacht hab.
ich habe letzten montag meinen folgeantrag für h4 beim amt am empfang abgegeben. ganz normal. da er ende september ausläuft. wie jedes halbe jahr.
so, und gestern hatte ich dann 2 bescheide im briefkasten (erstma gings schon ganz schön schnell, muß man mal loben, und der antrag kam diesma auch sehr früh).
also ich mach den ersten brief auf. steht drin: antragt wird bewilligt von 01.10.07-31.03.08. also ganz normal wieder ein halbes jahr. denk ich so gut.
und nu den anderen.
steht drin
es wird bewilligt h4 von 01.04.08-30.09.08.
sprich gleich noch das nächste halbe jahr danach. hatte ich ja aber noch gar nich beantragt oder irgendwas.
und nu bin ich ganz verwirrt. is das jetz normal? ich denk man bekommt immer nur ein halbes jahr bewilligt?
kann es damit zusammenhängen das ich im januar ´08 gb hab und 25 jahre werde?
oder is das jetz ne neue reglung und des is normal so? ich wollt erstma hier fragen eh ich bei meiner sb nachhacke. ^^;
und was sagen die beim bürgeramt wenn ich mit den 2 bescheiden ankomm. von wegen gez beglaubigen und fahrkarte.
hoff das jemand es mir beantworten kann. weil ich normal ja sonst auch nur nen halbes jahr bekommen hab.
luna. *leicht verwirrt*
Frage: 2 Bescheide
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Frage: 2 Bescheide
Zuletzt geändert von luna23 am 05.09.2007 10:21, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo luna23
Das mit der halbjährlichen Bewilligung kann so gemacht werden, geht aber auch ein längerer Zeitraum. So ersparst Du Dir das dran denken einen Fortzahlungsantrag zu stellen und Dein SB hat Deinen Fall auch erstmal vom Tisch für ein Jahr.
GEZ und Fahrkarte kannst Du dadurch auch noch mehr wie rechtzeitig beantragen.
Gruss
Das mit der halbjährlichen Bewilligung kann so gemacht werden, geht aber auch ein längerer Zeitraum. So ersparst Du Dir das dran denken einen Fortzahlungsantrag zu stellen und Dein SB hat Deinen Fall auch erstmal vom Tisch für ein Jahr.
GEZ und Fahrkarte kannst Du dadurch auch noch mehr wie rechtzeitig beantragen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
also is das in ordnung/üblich so. nagut.
is halt auch nur seltsam das es 2 bescheide dann gibt.
kann ich dann zur gez gleich beide bescheide schicken? oder sollt ich das erst machen wenn der eine ausläuft?
aber danke ^^
ps: noch ne weitere frage.
ich wohn allein inner 1-zimmerwohnung und zahle 233,- euro warm an miete.
bekomme aber laut dem bescheid nur 226,47€ anerkannte monatl. kosten für unterkunft und heizung + dem regelsatz 347,-€.
is das richtig so? das heißt dann ja das ich von dem regelsatz an die miete auch nochma was zahl...
wollt da nur nochma gewissheit haben.
is halt auch nur seltsam das es 2 bescheide dann gibt.
kann ich dann zur gez gleich beide bescheide schicken? oder sollt ich das erst machen wenn der eine ausläuft?
aber danke ^^
ps: noch ne weitere frage.
ich wohn allein inner 1-zimmerwohnung und zahle 233,- euro warm an miete.
bekomme aber laut dem bescheid nur 226,47€ anerkannte monatl. kosten für unterkunft und heizung + dem regelsatz 347,-€.
is das richtig so? das heißt dann ja das ich von dem regelsatz an die miete auch nochma was zahl...
wollt da nur nochma gewissheit haben.
Hallo luna23
Ob das jetzt üblich ist mit den längeren Zeiträumen weiss ich nicht, kann sein es ist eine individuelle Regelung und nicht immer und überall so. Bei uns in der Region sind es 6 Monate Bewilligungszeitraum und mindestens 1 Monat für Änderungsberechnung-Hinterherlaufen.
Welche Kosten für Deine Region als angemessen angesehen werden kannst Du mal bei Tacheles nachschlagen. Kann auch sein das für das Warmwasser die 18% von den Heizkosten abgezogen sind, die musst Du nämlich selber tragen wenn Die Heizanlage das Warmwasser macht.
Mit der GEZ macht man häufig die Erfahrung das es dort nicht so rund läuft und Unterlagen im Papierwust untergehen. Schick halt mal Kopien von beiden Bescheiden hin, kriegen die es nicht so ganz gebacken und berücksichtigen nur den ersten Zeitraum schickst Du dann den zweiten später fristgerecht.
Gruss
Ob das jetzt üblich ist mit den längeren Zeiträumen weiss ich nicht, kann sein es ist eine individuelle Regelung und nicht immer und überall so. Bei uns in der Region sind es 6 Monate Bewilligungszeitraum und mindestens 1 Monat für Änderungsberechnung-Hinterherlaufen.
Welche Kosten für Deine Region als angemessen angesehen werden kannst Du mal bei Tacheles nachschlagen. Kann auch sein das für das Warmwasser die 18% von den Heizkosten abgezogen sind, die musst Du nämlich selber tragen wenn Die Heizanlage das Warmwasser macht.
Mit der GEZ macht man häufig die Erfahrung das es dort nicht so rund läuft und Unterlagen im Papierwust untergehen. Schick halt mal Kopien von beiden Bescheiden hin, kriegen die es nicht so ganz gebacken und berücksichtigen nur den ersten Zeitraum schickst Du dann den zweiten später fristgerecht.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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GEZ-Kopien bitte beglaubigen lassen!
Nur ein Hinweis noch zu den Fragen!
GEZ-Kopien bitte beglaubigen lassen!
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