Hallo Ihr da draußen....
ich hab einen Verlängerungsantrag auf Hartz 4 gestellt. Jetzt möchte mein Sachbearbeiter meine ..." aktuelle Betriebskostenabrechnung meiner Wohnung haben " ....
Nun hab ich das Problem, daß ich letztes Jahr ein Guthaben hatte, weil ich eben gut gewirtschaftet hab....
Nun hab ich irgendwo gelesen, daß ich das hätte müssen der Arge anzeigen. Ist das richtig so???? Was könnte mir passieren, wenn die jetzt im Nachhinein von dem Guthaben erfahren ???? Gibts da Abzüge, ne Sperre oder darf ich ein Guthaben haben?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
giraffe69
Hartz 4 und Betriebskostenabrechnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Es droht in keinem Fall ein Bußgeld.
Richtig ist, Du hättest das Betriebskostenguthaben der Arge mitteilen sollen, sobald es auf Deinem Konto gelandet ist. Aber da die Nebnkostenabrechung üblicherweise jede Menge Menschen zur gleichen Zeit "überrascht" gibt es keine Veranlassung anzunehmen, alle wollen die Arge betrügen, indem sie eventuelle Guthaben verschweigen.
Wurde Dir also ein Guthaben überwiesen und hast Du das der Arge nicht explizit mitgeteilt,dann erfährt das die Arge durch die Vorlage der Betriebskostenabrechnung.
Das Guthaben wird Dir das einfach als Einkommen angerechnet.
Richtig ist, Du hättest das Betriebskostenguthaben der Arge mitteilen sollen, sobald es auf Deinem Konto gelandet ist. Aber da die Nebnkostenabrechung üblicherweise jede Menge Menschen zur gleichen Zeit "überrascht" gibt es keine Veranlassung anzunehmen, alle wollen die Arge betrügen, indem sie eventuelle Guthaben verschweigen.
Wurde Dir also ein Guthaben überwiesen und hast Du das der Arge nicht explizit mitgeteilt,dann erfährt das die Arge durch die Vorlage der Betriebskostenabrechnung.
Das Guthaben wird Dir das einfach als Einkommen angerechnet.