Hartz 4 und Betriebskostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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giraffe69
Beiträge: 5
Registriert: 15.09.2006 20:43

Hartz 4 und Betriebskostenabrechnung

Beitrag von giraffe69 »

Hallo Ihr da draußen....

ich hab einen Verlängerungsantrag auf Hartz 4 gestellt. Jetzt möchte mein Sachbearbeiter meine ..." aktuelle Betriebskostenabrechnung meiner Wohnung haben " ....

Nun hab ich das Problem, daß ich letztes Jahr ein Guthaben hatte, weil ich eben gut gewirtschaftet hab....

Nun hab ich irgendwo gelesen, daß ich das hätte müssen der Arge anzeigen. Ist das richtig so???? Was könnte mir passieren, wenn die jetzt im Nachhinein von dem Guthaben erfahren ???? Gibts da Abzüge, ne Sperre oder darf ich ein Guthaben haben?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

giraffe69
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Nebenkostenabrechnungen wollen die doch immer sehen, soviel ich weis! Wenn du Leistungen vom Amt bekommen hast dann wird das Guthaben verrechnet!
LG
Silvia
Cerys
Beiträge: 11
Registriert: 12.03.2007 16:04

Beitrag von Cerys »

Du könntest mit einer Geldbusse rechnen (Ordnungswidrigkeit).
Aber keine Sorge: Wegen so einem lächerlichen Betrag wird die
ARGE keinen grossen Ärger machen.
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Es droht in keinem Fall ein Bußgeld.

Richtig ist, Du hättest das Betriebskostenguthaben der Arge mitteilen sollen, sobald es auf Deinem Konto gelandet ist. Aber da die Nebnkostenabrechung üblicherweise jede Menge Menschen zur gleichen Zeit "überrascht" gibt es keine Veranlassung anzunehmen, alle wollen die Arge betrügen, indem sie eventuelle Guthaben verschweigen.
Wurde Dir also ein Guthaben überwiesen und hast Du das der Arge nicht explizit mitgeteilt,dann erfährt das die Arge durch die Vorlage der Betriebskostenabrechnung.
Das Guthaben wird Dir das einfach als Einkommen angerechnet.
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