volle miete
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volle miete
hi, habe echt ein problem bzw mein sohn. seit dem 1.9.05 ist er in einer überbetrieblichen ausbildung und hat BAB beantragt. bis der jedoch durch ist, geht das amt in vorleistung. da er zum erreichen seines ausbildungsplatzes länger als eine stunde braucht, hat er sich zusammen mit einem mitlehrling eine 3-rw genommen (55m2,280€warm). nun ist der kollege aus der lehre geflogen und somit auch aus der wohnung, die er nicht mehr braucht, da er wieder in seinen heimatort zurückzieht. jetzt weigert sich das amt, die volle miete zu übernehmen und das mit der begründung, er könnte ja in ein internat gehen. kosten für ein doppelzimmer 160€ ohne verpflegung. kann mir jemand einen rat geben, wie man doch die volle miete bekommt? oder muss er sie echt allein tragen?
Hallo,
versuche mal einen Besuch beim Sozialgericht das hilft meistens denn dort kannst du die Behörden verklagen und bevor Sie auf den Kosten sitzen bleiben bezahlen die meistens.
Um das ganze etwas anzukurbeln musst du nach Antragsabgabe eine einstweilige verfügung erzwingen geht ziemlich formlos und wird dann binnen einer woche bearbeitet.
viel glück
mfg olli
versuche mal einen Besuch beim Sozialgericht das hilft meistens denn dort kannst du die Behörden verklagen und bevor Sie auf den Kosten sitzen bleiben bezahlen die meistens.
Um das ganze etwas anzukurbeln musst du nach Antragsabgabe eine einstweilige verfügung erzwingen geht ziemlich formlos und wird dann binnen einer woche bearbeitet.
viel glück
mfg olli
KDU
Das Amt muss ihm die Möglichkeit der Wohnungskündigung einräumen. Dein Sohn muss sich an die gesetzlichen Fristen halten. Somit das Amt auch!
Das Amt muss ihm für diese Zeit die gesamte Miete zahlen. Das Amt zwingt ihn dann schriftlich mit Fristsetzung zum Umzug in eine günstigere Unterkunft, erst nach Ablauf der Frist kann die Mietzahlung gekürzt werden.
Wurde ein schriftlicher Bescheid über die "Nicht-Annerkennung" der tatsächlichen Kosten erstellt?
Wenn JA: Widerspruch einlegen!
Wenn Nein: Dein Sohn muss die Übernahme der vollen Mietkosten schriftlich beantragen!
..........................und Begründung nicht vergessen!!
Das Amt muss ihm für diese Zeit die gesamte Miete zahlen. Das Amt zwingt ihn dann schriftlich mit Fristsetzung zum Umzug in eine günstigere Unterkunft, erst nach Ablauf der Frist kann die Mietzahlung gekürzt werden.
Wurde ein schriftlicher Bescheid über die "Nicht-Annerkennung" der tatsächlichen Kosten erstellt?
Wenn JA: Widerspruch einlegen!
Wenn Nein: Dein Sohn muss die Übernahme der vollen Mietkosten schriftlich beantragen!
..........................und Begründung nicht vergessen!!