volle miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
rotzloeffel66
Beiträge: 1
Registriert: 19.11.2005 19:09

volle miete

Beitrag von rotzloeffel66 »

hi, habe echt ein problem bzw mein sohn. seit dem 1.9.05 ist er in einer überbetrieblichen ausbildung und hat BAB beantragt. bis der jedoch durch ist, geht das amt in vorleistung. da er zum erreichen seines ausbildungsplatzes länger als eine stunde braucht, hat er sich zusammen mit einem mitlehrling eine 3-rw genommen (55m2,280€warm). nun ist der kollege aus der lehre geflogen und somit auch aus der wohnung, die er nicht mehr braucht, da er wieder in seinen heimatort zurückzieht. jetzt weigert sich das amt, die volle miete zu übernehmen und das mit der begründung, er könnte ja in ein internat gehen. kosten für ein doppelzimmer 160€ ohne verpflegung. kann mir jemand einen rat geben, wie man doch die volle miete bekommt? oder muss er sie echt allein tragen? :shock:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Rotzloeffel
Da die Wohnung größer als die für
angemessen angesehenen 50 qm bei
einer Person ist, wird er die Differenz
zur vollen Miete selber bestreiten müssen.
Wünsche alles Gute und das er die
Lehre erfolgreich zum Abschluß bringt,
auch wenn es manchmal nicht so leicht ist.
Umschüler
Beiträge: 3
Registriert: 29.11.2005 05:59

Beitrag von Umschüler »

Hallo,
versuche mal einen Besuch beim Sozialgericht das hilft meistens denn dort kannst du die Behörden verklagen und bevor Sie auf den Kosten sitzen bleiben bezahlen die meistens.
Um das ganze etwas anzukurbeln musst du nach Antragsabgabe eine einstweilige verfügung erzwingen geht ziemlich formlos und wird dann binnen einer woche bearbeitet.
viel glück
mfg olli
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

KDU

Beitrag von Carola »

Das Amt muss ihm die Möglichkeit der Wohnungskündigung einräumen. Dein Sohn muss sich an die gesetzlichen Fristen halten. Somit das Amt auch!

Das Amt muss ihm für diese Zeit die gesamte Miete zahlen. Das Amt zwingt ihn dann schriftlich mit Fristsetzung zum Umzug in eine günstigere Unterkunft, erst nach Ablauf der Frist kann die Mietzahlung gekürzt werden.

Wurde ein schriftlicher Bescheid über die "Nicht-Annerkennung" der tatsächlichen Kosten erstellt?

Wenn JA: Widerspruch einlegen!

Wenn Nein: Dein Sohn muss die Übernahme der vollen Mietkosten schriftlich beantragen!

..........................und Begründung nicht vergessen!!
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