Zuverdienst zu Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Killerbabe
Beiträge: 9
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Zuverdienst zu Hartz 4

Beitrag von Killerbabe »

Hallo,

ich hab meine Lehre im August beendet und beziehe seither ALG 2.

Habe nun die Möglichkeit ein Praktikum zu machen, wo ich monatlich 400-500 Euro erhalte.

Wieviel darf ich behalten?
Was wird versteuert und abgezogen?

Vieleich hat jemand von Euch Ahnung von diesem Sachverhalt.

Danke

MFG
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
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Beitrag von DjTermi »

Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.
Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy2006
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Registriert: 28.09.2006 13:22

Beitrag von Andy2006 »

Hallo DJTermi,

das verstehe ich aber nicht ganz. Mein Freund hat letztes Jahr im April einen Job gehabt und hat 1600 Euro brutto verdient. Wir (sind zu zweit eine Bedarfsgemeinschaft) haben aber trotzdem noch 145 Euro vom Amt dazu bekommen. Uns wurde gesagt er dürfe netto höchstens 1200 Euro vedienen. Er hatte 1100 Euro netto und bevor er Arbeit hatte haben wir 955 Euro (inkl. Miete usw.) vom Amt bekommen.

1100 Euro - 100 Euro Freibetrag - 190 Euro = 810 Euro
955 Euro - 810 Euro = 145 Euro.

Ich kann mir nicht vorstellen das unsere SB sich vertan hat, denn als sie im Urlaub war hat eine andere SB das bearbeitet und die hätte das doch dann gemerkt.

Oder gibt es da Unterschiede?

Gruß

Andy
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, ich habe ja auch geschrieben:

ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €

Ab 800,.€ werden 10% angerechnet.
Was verstehst Du nun nicht :?: :?:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy2006
Beiträge: 17
Registriert: 28.09.2006 13:22

Beitrag von Andy2006 »

Hallo,

wir haben kein Kind und er hat brutto 1600 Euro verdient. Das heißt so wie ich das verstehe wenn er mehr als 1200 Euro brutto verdient würden wir nichts mehr vom Amt bekommen. Er lag aber 400 Euro über der 1200 Euro Grenze und wir haben noch 145 Euro dazu bekommen. Unsere SB hat zwar gesagt das die Grenze bei 1200 Euro liegt aber netto und nicht brutto.

Gruß

Andy
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

sehe ich hier vielleicht die antwort auf meine frage :)
wenn mein freund also weniger als 1200 euro brutto verdient - was er ja tut - dann würde sein lohn also nicht auf mein hartz4 angerechnet??? oder ist das in der bundesländern unterschiedlich geregelt? ich komme aus sachsen!!
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