Alg 2 und Bürgschaft für die Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Gast

Alg 2 und Bürgschaft für die Wohnung

Beitrag von Gast »

Hallo! Ich hatte aufgrund meiner Ausbildung mir eine 1- Raumwohnung gesucht,diese bekam ich nur weil mein Opa sich als Bürge eintragen lassen hat.Nun wohne ich nach meiner Ausbildung immer noch in der wohnung,aber leider habe ich keinen Job.Nun wollte ich wissen,ob das Amt die Miete der Wohnung trägt,da ich sie nicht selbst aufbringen kann oder muss mein Opa als Bürge dafür aufkommen?Was kann ich machen,damit mein Opa als Bürge nicht für die Wohnung aufkommen muss?Die Wohnung ist angemessen,eine 1- Raumwohnung


LG
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Gast
Dein Opa ist dir gegenüber nicht zum Unterhalt
verpflichtet, also auch nicht zur Mietzahlung.
Seine Einkünfte würden nur dann für die Miete
berücksichtigt, wenn er bei dir wohnen würde.
Die Bürgschaft bei Abschluß des Mietvertrages
hat nichts mit deinem Anspruch auf Leistung zu tun.
Es ist schön, so einen lieben Opa zu haben.
Gruß und alles Gute
Gast

Beitrag von Gast »

Warum wurde denn eine Bürgschaft verlangt,wenn man Opa sowieso nicht die Miete zahlen müsste?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Der Vermieter hat die Bürgschaft deshalb gewollt, weil er
Sicherheit haben wollte.
Jungen Menschen gegenüber haben viele Vermieter nicht das Vertrauen
das alles geregelt verläuft und da wollen sie jemanden an den sie sich
halten können wenn die Miete nicht gezahlt wird.
Ich gehe mal davon aus das Du bei Mietvertragsabschluß
noch relativ jung warst weil Du schreibst, das war vor Deiner Ausbildung.
Gruß und Gute Nacht
Gast

Beitrag von Gast »

Ich war als ich den Vertag abschloss 18 Jahre,aber ich machte zwei schulische Ausbildungen wo ich kein Geld bekam und das wusste der Vermieter vorher das ich schulische Ausbildungen machte.Es ist auch eine private Vermietungsgesellschaft.Also würde sich der Vermieter erst an meinen Opa wenden,wenn praktisch weder von mir noch vom Amt die Miete kommt?Aber vom Amt würde ich doch die Miete bekommen,wenn ich bedürftig bin oder?

LG und Gute Nacht
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Ups, Du bist ja auch noch wach.
Wenn Du bedürftig bist müssen die Kosten
für die Wohnung übernommen werden.
Hab da mal keine Sorge.
Die Unterstützung durch den Staat, hier Arbeitsagentur,
greift immer dann, wenn man selber nicht kann.
Wenn man kein Geld hat verhungert man nicht und
muß auch nicht im Wald schlafen.
Wenn es keinen gibt, der zu Deinem Unterhalt
verpflichtet ist tut das die Gemeinschaft der Menschen.
Hättest Du z.B. noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
wären Deine Eltern Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet und
müßten Dich versorgen.
Du bist aber fertig ausgebildet, kannst Dich selber ernähren
(zumindest theoretisch wenn es Arbeitsplätze gäbe)
und Deine Eltern haben ihre Pflicht diesbezüglich erfüllt.
Du bekommst Hilfe, keine Bange.
Gute Nacht und schlaf gut.
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