:D - Kann ich unter Hatz IV einfach so umziehen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sacora
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2005 18:24

:D - Kann ich unter Hatz IV einfach so umziehen?

Beitrag von sacora »

Hallo ihr Lieben,

Ich wohne in einer 34 qm Wohnung und möchte aufgrund verschiedener Querelen innerhalb meiner Stadt umziehen, in eine etwas größere Wohnung.

Kann ich das "einfach so"?

- Was sind die Vorraussetzungen? Ich habe mal gehört, als Hartz-IV-er kann man keinen Mietvertrag unterschreiben, der nicht vorher vom Amt genehmigt wurde. Stimmt das?

Danke vielmals,

Gruß,

sacora
Gast

Beitrag von Gast »

hallo

umziehen ja.
in einer grösseren wohnung auch ja, wenn diese nicht grösser als 45 m² übersteigt oder auch anders gesagt, die miete übersteigt einen bestimmten mindestbetrag nicht.
für die kosten gibt es keine zuschüsse, du musst alles aus deiner eigenen tasche zahlen.
und was noch viel schlimmer ist, die arge wird dir dabei nicht helfen, im gegenteil.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Umzugspläne

Beitrag von Melinde »

Guten Abend sacora
Bevor Du einen neuen Mietvertrag unterschreibst geh´
zum Amt und laß ihn Dir genehmigen.
Schriftliche Kostenübernahmezusicherung geben lassen.
Mit Zuschüssen für Umzug, Kaution o.ä. sieht es so aus, das da
bei besonderen Gründen für den Umzug was genehmigt werden
kann (aber nicht muß).

Ich phantasiere jetzt mal vor mich hin (war früher mal Kindergärtnerin)
Schneewittchen hat sich mit den 7 Zwergen zerstritten und möchte umziehen.
Der Antrag auf Zuschuß oder Beihilfe für Kaution, Umzug und
fehlende Möbel den sie beim Märchenamt stellt wird mit Sicherheit abgelehnt.
Begründung:Sie sollen sich wieder vertragen.

2. Variante:
Die 7 Zwerge haben Schneewittchen die Wohnung schriftlich gekündigt
und sie wird bald im Wald schlafen müssen.
Da in diesem Fall Obdachlosigkeit droht, werden möglicherweise
Zuschüsse bewilliogt.

Ich weiß nicht, welche Variante eher auf Deine Situation zutrifft,
wünsche Dir viel Erfolg
Hermann Reich-Förster
Beiträge: 75
Registriert: 27.10.2005 23:35
Wohnort: Flensburg

Umzug

Beitrag von Hermann Reich-Förster »

Grundsätzlich wird es von Behörden nicht gerne gesehen, wenn Opfer des Sozialterrors Verbesserungen ihrer Situation erreichen (z.B. grössere Wohnung). Deshalb wird man wohl das amtliche Ermessen ausnutzen, um Deine Umzugspläne zu vereiteln. Wenn Du da raus musst wegen Nachbarn oder so, dann zieh' lieber in eine noch kleinere Wohnung. Bald werden wir H4-Empfänger sowieso alle in Wohnklos einquartiert.
Gruss Hermann
sacora
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2005 18:24

Danke an Meline, Hermann und dem Gast

Beitrag von sacora »

Hallo..

danke für Eure lieben Antworten. Meine Wohnsituation ist so, daß mich diese KRANK macht, - psychisch und physisch.

Um meine Frage etwas zu konkretisieren, habe ich einen neuen Topic: "Umziehen unter Hartz IV aus "wichtigem Grund" erstellt. Es wäre schön, wenn Ihr mir nochmal Eure Meinungen sagt.

Hier --> http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ic538.html --> befindet sich der link ( ich hoffe, er funktioniert). :lol:

Danke nochmal!


Gruß,

sacora
Antworten