Fragen über Fragen und keiner weiß eine Antwort

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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redrum
Beiträge: 3
Registriert: 08.09.2005 16:01

Fragen über Fragen und keiner weiß eine Antwort

Beitrag von redrum »

Hallo,

also ich fange nun am 11.11.2006 eine Schulische Ausbildung an die Bafög berechtigt ist. Ich bin noch bei meinen Eltern in Oldenburg gemeldet. Die Ausbildugn ist in Potsdam.

Ich will mir nun ein Zimmer mieten für 139 Euro im monat.

Die Schule ist Bafög berechtigt. Meine eltern haben ein Haus und ca. 1800 Euro zusammen Netto einkommen.

Jetzt die Fragen:

a) bekomme ich dann Wohngeld?
b) Was ist mit Harz4? (Die schule kostet im monat 396 Euro)
c) was ist mit Wohngeld?
d) Was ist schlauer:

erst bafög beantragen
oder erst ins zimmer ziehen und dann in berlin anmelden, also beim einwohnermeldeamt und dann alles beantragen..

oder sollte ich alles aufeinmal versuchen?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

1. Im Bafög Satz sind die Wohnkosten enthalten. Also nichts zusätzlich.

2. Die Schulkosten werden m.W. von keiner Behörde übernommen oder angerechnet.

3. Sie sollten umgehend Bafög beantragen, das dauert. Ob Sie Anspruch darauf haben, sagt Ihnen ein Bafög-Rechner. Einfach mal googeln.
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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