minderjähriger azubi und lehrlinsgeld anrechnung zu eltern?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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GAST

minderjähriger azubi und lehrlinsgeld anrechnung zu eltern?

Beitrag von GAST »

hallo wer kann mir helfen?mein sohn 16 macht seit 1.sept. eine ausbildung hat 282 euro lehrlingsgeld jetzt haben wir vom arbeitsamt post wir hätten 420 euro für sept. und okt. zuviel bekommen wegen dem einkommen unseres sohnes das rechnen die an kann denn das stimmen?IST DOCH EINE FRECHHEIT dann muß ich ja meinem sohn sein geld wegnehmen wenn wir 210 pro monat weniger haben das geld fehlt uns doch
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Melinde
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Lehrlingsgeld

Beitrag von Melinde »

Hallo Gast
Es werden alle Einkünfte der Familie angerechnet.
Der Lehrlingslohn Deines Sohnes zählt als Einkommen,
genauso wie das Kindergeld.
Kann Dir leider keine andere Auskunft geben.
Gruß Melinde
Carola
Beiträge: 210
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Re: minderjähriger azubi und lehrlinsgeld anrechnung zu elte

Beitrag von Carola »

GAST hat geschrieben:hallo wer kann mir helfen?mein sohn 16 macht seit 1.sept. eine ausbildung hat 282 euro lehrlingsgeld jetzt haben wir vom arbeitsamt post wir hätten 420 euro für sept. und okt. zuviel bekommen wegen dem einkommen unseres sohnes das rechnen die an kann denn das stimmen?IST DOCH EINE FRECHHEIT dann muß ich ja meinem sohn sein geld wegnehmen wenn wir 210 pro monat weniger haben das geld fehlt uns doch
Die Ausbildungsvergütung Deines Sohnes ist kein Lehrlingsgehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese Aufwandsentschädigung soll die Eltern in der Zeit der Ausbildung des Kindes finanziell unterstützen.

Diese Tatsache ist in den vergangenen Jahren fast vergessen worden.

Deinem Sohn müssen bei der Berechnung Freibeträge zugute kommen.
(tatsächliche Fahrtkosten, Werbungskostenpauschale, Versicherungspauschale und der anrechnungfreie Einkommensanteil)

Für die Jugendlichen ist diese Anrechnung natürlich nicht so prickelnd und stärkt nicht unbedingt die Motivation die Ausbildung durchzuhalten. Überhaupt einen Ausbildungsplatz zu erhalten ist inzwischen mit einem 6´er im Lotto vergleichbar!


Aber es geht auch nicht an, das die Eltern nur sparen müssen und das Kind im gleichen Haushalt "in saus und braus leben" kann! In der Familie ist man in einem sozialen Verbund und alle die darin leben sollten füreinander verantwortlich sein. Da gibt es immer neben der moralischen auch die finanzielle Verpflichtung!
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