Ich möchte mit meiner besten Freundin zusammen ziehen....
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Ich möchte mit meiner besten Freundin zusammen ziehen....
Hallo,
meine Freundin und ich haben ein Abend zusammen gesponnen, das wir eine WG gründen möchten. Sie ist ALG2 Empfängerin und hat 3 Kinder, für mich lohnt sich einfach keine eigene Wohnung, weil ich eh fast nie zuhause bin.
Ist das möglich, wenn ja was müssen wir tun und wird mein Geld angerechnet? Es is keine eheliche gemeinschaft. Ich habe überhaupt kein plan, da ich mich mit so was noch nie beschäftigt habe.
Es wäre echt nett für nette Antworten.
Bye
meine Freundin und ich haben ein Abend zusammen gesponnen, das wir eine WG gründen möchten. Sie ist ALG2 Empfängerin und hat 3 Kinder, für mich lohnt sich einfach keine eigene Wohnung, weil ich eh fast nie zuhause bin.
Ist das möglich, wenn ja was müssen wir tun und wird mein Geld angerechnet? Es is keine eheliche gemeinschaft. Ich habe überhaupt kein plan, da ich mich mit so was noch nie beschäftigt habe.
Es wäre echt nett für nette Antworten.
Bye
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Es geht
Hy,
also an sich ist es möglich, jedoch müsst Ihr alles trennen und mit Namensschildern versehen.
Desweiteren natürlich getrennte Räume.
Ich lebe mit meinem Freund zusammen und heut war das Amt zum Kontrollieren da-war aber nicht schlimm. Hab nen netten Typen erwischt.
Wichtig ist, dass Sie Dich nicht im Antrag finziell gesehen mit angibt. Ihr müßt auf eine WG bestehen!!!!
Falls Du noch fragen hast, ich bin da
also an sich ist es möglich, jedoch müsst Ihr alles trennen und mit Namensschildern versehen.
Desweiteren natürlich getrennte Räume.
Ich lebe mit meinem Freund zusammen und heut war das Amt zum Kontrollieren da-war aber nicht schlimm. Hab nen netten Typen erwischt.
Wichtig ist, dass Sie Dich nicht im Antrag finziell gesehen mit angibt. Ihr müßt auf eine WG bestehen!!!!
Falls Du noch fragen hast, ich bin da
Re: Es geht
Was wollten die denn aufgrund welcher Rechtsgrundlage in Deiner Wohnung?Killerbabe hat geschrieben: Ich lebe mit meinem Freund zusammen und heut war das Amt zum Kontrollieren da-war aber nicht schlimm. Hab nen netten Typen erwischt.
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Wäre es denn auch möglich das ich im Wohnzimmer ein Schlafsofa reinstelle und meinen Schreibtisch und in einem Kinderzimmer ein Schrank. Ich würde nämlich zu ihr ziehen.
Ich habe ja gestern weiter im Inet gestöbert und ich müsste mich dort als Untermieter eintragen lassen. Weiß jemand wie sich sowas berrechnet? Also die Miete? Gibt es da eine bestimmte Formel?
Ach so danke für die Hilfe hab mich über die schnelle antwort sehr gefreut.
@Killerbabe: Ich werde auf das Angebot zurück kommen
Ich habe ja gestern weiter im Inet gestöbert und ich müsste mich dort als Untermieter eintragen lassen. Weiß jemand wie sich sowas berrechnet? Also die Miete? Gibt es da eine bestimmte Formel?
Ach so danke für die Hilfe hab mich über die schnelle antwort sehr gefreut.
@Killerbabe: Ich werde auf das Angebot zurück kommen
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das kann nicht empfehlen
nein, um Gottes willen.
Du brauchst unbedingt ein eigenes Zimme wo alles von Dir steht- das heißt Bett,, Schrank, evtl Fernseher, Deine Ordner.
Der Typ vom Amt hat mir gesagt, dass die jetzt verstärkt kontrollieren und auf dem aktuellen Stand sind.
Wir haben nur wenig gemeinsames, dass wir wie gesagt zusammen nutzen Bsp. Wasch-Spülmaschine, Putzzeug, Töpfe,Kaffemaschine usw.
Schreib mir doch bitte an Killerbabe@gmx.net
Bis bald
Du brauchst unbedingt ein eigenes Zimme wo alles von Dir steht- das heißt Bett,, Schrank, evtl Fernseher, Deine Ordner.
Der Typ vom Amt hat mir gesagt, dass die jetzt verstärkt kontrollieren und auf dem aktuellen Stand sind.
Wir haben nur wenig gemeinsames, dass wir wie gesagt zusammen nutzen Bsp. Wasch-Spülmaschine, Putzzeug, Töpfe,Kaffemaschine usw.
Schreib mir doch bitte an Killerbabe@gmx.net
Bis bald
Das Problem sehe ich darin, dass seit August im SGBII festgeschrieben wurde, wo ein Kind im Haushalt betreut wird, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft.
Wenn dem nicht so ist, wird es wohl ein Gerichtsverfahren brauchen, um das zu klären. Die Sachbearbeiter werden wohl nach dem Gesetz eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen. Das zu widerlegen ist dann Aufgabe des Antragstellers, wie man das machen kann, ist nicht geklärt.
Aber wo eben keine eheähnliche Gemeinschaft besteht, da lohnt sich der Rechtsweg. Bei Ablehnung des Antrags Widerspruch.
Bekannte von mir hatten heute das Verfahren, nur ohne Kinder, die Richterin hat der ArGe ihre dämlichen Beweise aus einer unangemeldeten Begehung um die Ohren gehauen. Hoffe mal, die Richter bleiben auf der Seite des Rechts.
Wenn dem nicht so ist, wird es wohl ein Gerichtsverfahren brauchen, um das zu klären. Die Sachbearbeiter werden wohl nach dem Gesetz eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen. Das zu widerlegen ist dann Aufgabe des Antragstellers, wie man das machen kann, ist nicht geklärt.
Aber wo eben keine eheähnliche Gemeinschaft besteht, da lohnt sich der Rechtsweg. Bei Ablehnung des Antrags Widerspruch.
Bekannte von mir hatten heute das Verfahren, nur ohne Kinder, die Richterin hat der ArGe ihre dämlichen Beweise aus einer unangemeldeten Begehung um die Ohren gehauen. Hoffe mal, die Richter bleiben auf der Seite des Rechts.
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es geht auch ganz anders
wenn Du nur dazu ziehst, dann ist doch alles gut. Sie muss Dich ja nicht angeben.
Man muss heute eben ein wenig esceissen.
Man muss heute eben ein wenig esceissen.
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