Antrag auf Küche , Stromkosten etc.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Antrag auf Küche , Stromkosten etc.

Beitrag von 2fast4you »

Hallo

Ich hab ein kleines Problem mit meinen Job Center....

Erstaml zu meiner Person, Ich bin 21 jahre alt und beziehe seit 1,5 monaten Hartz 4 , da ich bei meiner Ausbildung in der Probezeit gekündigt worden bin. Da ich auch schon seit ca. 5 Monaten eine eigene Wohnung hatte, blieb mir nichts anderes übrig als Hartz 4 zu beantragen.

Da ich zu der Zeit nicht sehr viel verdient hatte, habe ich auch nur das notwendigste für meine Wohnung gekauft ( Wohnwand, Sofa, Bett, Kleiderschrank etc.) was mir aber noich fehlt ist eine KOMPLETTE Küche... Die wollt ich eigentlich ende Oktober kaufen, da ich aber gekündigt worden bin gehts nun nimmer leider ...

Deshalb war ich heute auch beim job Center in meinen Stadtteil , hab der netten Dame mein Problem erklärt, dass ich keine Küche besitze und nicht immer draußen bzw. bei meiner Schwester essen kann. DA meinte sie ich sollte ein Antrag stellen, okay so weit so gut, dann rief sie einen Kollegen oder so an um nochmal nachzufragen, da meinte er das sowas nicht von denen genehmigt wird. Also das heißt schick ich nun ein Antrag los, wird der nicht bewilligt, hattse mir so dahingehaun. Auf die Frage hin wie ich mich ernähren soll meinte sie ich soll zu der Caritas oder so hingehen gebrauchte Möbel kaufen ( die Idee ansich ist okay, aber soviel Geld hab ich nicht). Da ich aber noch ein Auto zu finanzieren habe, das mich monatlich ca. 120€ kostet, bleibt ja nicht viel über...

Dürfen die überhaupt sowas ablehnen?


Dann hab ich noch eine Frage

Da ich 4 Monate den Strom nicht bezahlen musste, hat meine Schwester übernommen ( musste ich ihr aber auch bezahlen) , musste ich den Strom ummelden. Übernimmt die arge die Stromkosten? oder muss ich die selbst bezahlen?

Wäre echt sehr Hilfreich wenn ihr mir da helfen könntet
gelöscht-001
Beiträge: 29
Registriert: 19.06.2006 09:28

Beitrag von gelöscht-001 »

Hay,
Stromkosten mußt Du selber zahlen vom Alg2 Geld, und Eine Küche steht Dir auf jeden fall zu. Antrag auf Erstausstattung stellen, das steht Dir zu wenn du dir nicht selber helfen kannst.

Gruß Ata Rebell
2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Beitrag von 2fast4you »

und wie sieht so ein Antrag aus?! hab sowas noch nie gemacht deshalb!

Ist das normal das ich 56 € an strom jeden Monat zahlen muss?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo 2fast4you
Vordrucke gibt es dafür nicht. Einfach ein Schreiben aufsetzen in dem Du notwendige Kücheneinrichtung beantragst weil Du keine in der Wohnung hast.
Stromabschlag von ca. 50-60€ im Monat ist gut gerechnet, besser als dicke Nachforderung des Energielieferanten am Ende des Jahres die Du dann sowieso bezahlen musst. Gibt es ein Guthaben wird Dir das nicht auf´s Alg2 angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Beitrag von 2fast4you »

das lustige weas ich rausgefunden hab , dass ein Mieter hier im haus der auch hartz 4 bezieht, die vollen Stromkosten übernommen bekommt.

Ich habe eine Berufsunfähigkeitsrente seit einigen Jahren am laufen, übernimmt sowas das Amt?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Zur Frage: Nein, BU-Versicherungen werden nicht übernommen.

Frage: Haben Sie den Bescheid gesehen, in dem die Stromkosten übernommen worden sein sollen?
Oder war das nur so`n Spruch vom Nachbarn?
2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Beitrag von 2fast4you »

ich habs selber gesehen, habs ja auch nicht erst gegelaubt!
2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Beitrag von 2fast4you »

Soo ich habe alle anträge gestellt und muss nun langsam echt kotzen ....
Da ich ja keine Küche habe, hab ich ein ANtrag auf Erstausstatung gestellt.
DA bei mir die komplette Küche fehlt und ne Waschmaschine...
Der wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich die Wohnung seit dem 1.05.06 schon habe und das die Reglung der Erstausstattung nicht mehr zutreffe. Desweiteren wenn ich mir das nicht leisten kann soll ich zu meinen Eltern zurück da ich ja unter 25 bin :roll:
DA ich aber nicht zu meinen Eltern zurück gehen kann, da meien Mutter stark depressiv ist , Morphium nijmm mt etc.

Selbst sogar ein Darlehen wird mir abgelehnt, da bei mit §23 Absatz 1 SGB II nicht eintrifft....


Desweiteren wird mir meine Stromkosten und meine Versicherungen nicht übernommen. Jetzt frag ich mich allen ernstes wie soll ich überleben?!

Ich bekomme 345€ davon gehen schonmal 45€ jeden Monat für mein Strom weg, desweiteren alle 3 MOnate Versicherung für mein Auto ( 120€) , alle 3 MOnate 24€ für die Hausratversicherung und jeden Monat 21€ für meine BUV und noch ca. 50 € Sprit im monat für mein Auto. Alleine jeden Monat hab ich abzüge von 164€. Da bleiben mir gerade mal 181€ übrig um mich davon zu ernähren, Körperhygiene etc. zu kaufen. Wie soll ich das anstellen? haha dier sind witzig... Naja ich glaub ich muss eher gar nix essen und vollkommen verhungern bis man erst was bekommt..... Weil von 181€ kann ich nicht auswärts essen gehen :evil:

Um eins klarzustellen, das Auto benötige ich, da ich keine andere Möglichkeit habe mobil zu bleiben. Ich habe weder ein Ticket noch irgendwas anderes. Da ich mich auch um Jobs kümmer, bin ich auf mein Auto angewiesen...

Wie kann ich denen jetzt plausibel ein WIederspruch auf dem Tisch legen... Ich bin echt mit dem Latein am Ende..
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Schau mal was submarin in einem anderen Beitrag als Info reingestellt hat:

http://www.erwerbslos.de/images/stories ... hilfen.pdf

Auf Erstausstattung hast du Anspruch, auch wenn der nicht gleich mit Bezug der Wohnung geltend gemacht wurde.
Also Widerspruch einlegen.
Auch wegen der blöden Bemerkung mit zurück in´s Elternhaus ziehen beschweren, ist ja unerhört sowas.
Strom und Versicherung müssen selber bezahlt werden, da gibt es keine Beihilfen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Beitrag von 2fast4you »

ja und wie soll ich nun den Wiederspruch formulieren?! Weil ich absolut nicht weiß wie ich das schreiben soll -.- achne am liebsten wär denen echt man verhungert -.-*
Antworten