hab ne brief von arbeitamt bekommen da drine steht
nach meinen erkenntnissen haben sie in der zeit vom 01.072005 bis 31.07.2005 arbeitslosengeld 2 in höhe von 54,41 euro zu unrecht bezogen
sie haben im juli 2005 eine beschäftigung im XXXXX ausgeübt.
aufgrund der oben genannten tatsche errechnet sich ein gringere leistunganspruch.
nach den mir vorliegenden unterlagen haben sie die überzahlung verursacht,da sie eine für den leistunganspruch erhebliche änderung in ihren verhältnissen nicht angezeigt haben.
bevor ich eine abschliesende entscheidung treffe gebe ich ihnen hiermit gelegenheit ,sich zu dem sachverhalt zu äussern.
nach den mir vorliegenden unterlagen beziehen sie bereits leistung zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB 2 so das eine detaillierte prüfung der hilfebedürftigkeit nicht erforderlich ist.
also was soll ich jetzt machen
was passiert mit mir???
strafe???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Das ist der Standardwisch den ich auch jeden Monat bekomme. Füll eben das beigefügte Formular aus. Die Überzahlung wird dann im nächsten Monat von deinem ALG2 abgezogen und weniger überwiesen.
Angegeben hast du deinen Job ja und die haben wohl auch deine Lohnabrechnung , sonst wüssten die ja nicht wie hoch die Überzahlung war.
Wenn es dir möglich ist schick deine Lohnabrechnung so schnell wie es geht an die oder teile denen dein Durchschnittsgehalt mit. Dann wirds dein ALG2 angepasst und du hast nicht immer Theater wegen überzahlung.
Angegeben hast du deinen Job ja und die haben wohl auch deine Lohnabrechnung , sonst wüssten die ja nicht wie hoch die Überzahlung war.
Wenn es dir möglich ist schick deine Lohnabrechnung so schnell wie es geht an die oder teile denen dein Durchschnittsgehalt mit. Dann wirds dein ALG2 angepasst und du hast nicht immer Theater wegen überzahlung.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!