vdef

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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dasy
Beiträge: 17
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vdef

Beitrag von dasy »

heute war ich wieder auf arbeitsamt
die frau meinte ich soll sofort zum vdef gehen
sie suchen noch leute für § 34a
dort war ich auch
kurs fängt am 27.11.06 an
dauert 12 wochen lang
wer kennt sich denn aus damit??
was ist überhaupt § 34a

bitte eure meinung
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DjTermi
Moderator
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§ 34a Ersatzansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbe

Beitrag von DjTermi »

§ 34a Ersatzansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach sonstigen Vorschriften

Bestimmt sich das Recht des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ersatz seiner Aufwendungen von einem anderen zu verlangen, gegen den die Leistungsberechtigten einen Anspruch haben, nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften, die dem § 33 vorgehen, gelten als Aufwendungen auch solche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die an den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner des Hilfebedürftigen erbracht wurden sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

PS: Wenn man/Frau nicht beim Amt was versteht direkt nachfragen !

Und wer es noch nicht wuste.:
VDEF - Verband Deutscher Eisenbahnfachschulen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
dasy
Beiträge: 17
Registriert: 06.08.2006 15:28

Beitrag von dasy »

sicherheitsmitarbeiter enschl. unterrichtung im bewachungsgewerbe



soll ich machen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo dasy
Der § 34 a hat was mit der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe zu tun. Da lernt man, wie und was man als Sicherheitsfachkraft machen soll und darf.
Wenn der Kurs erfolgreich abgeschlossen wurde kann man sich bei Bewachungsfirmen bewerben, die verlangen so einen Schein.
In der Branche gibt es noch Arbeitsplätze, der Lohn ist zwar nicht berühmt, mit Nachtzulagen etwas besser.
Wenn man z.B. einen Hund hat der dazu tauglich ist kann man versuchen das der auch engagiert wird. Ist man nicht so alleine und das Tier wird auch "entlohnt".
(Ein Kumpel von mir hat das vor Jahren so regeln können, weiss aber nicht wie der Hund sein Einkommen dann anrechnen lassen muss) . :wink:
Gruß
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dasy
Beiträge: 17
Registriert: 06.08.2006 15:28

Beitrag von dasy »

also du meinst
sowas wie hier in frankfurt/main laufen
in ubahn u.s.w
wo sie schild haben darauf steht sicherheit...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo dasy
Auch, doch es gibt viele Firmen die auch andere Objekte bewachen.
Auch Großbaustellen oder im Frankfurter Flughafen, der "Jobmaschine im Rhein-Main-Gebiet". Die Fraport hat den Ausbau dieses Dreck- und Lärmfaktors immer damit begründet Arbeitsplätze zu schaffen und sind damit durchgekommen. Arbeit haben die hauptsächlich im Sicherheitsgewerbe geschaffen im Niedriglohnsektor.
Wenn Du die Gelegenheit hast diesen Schein zu machen nutze sie, der Kurs ist nicht billig wenn man ihn selber zahlen muss. Hat vor 8-10 Jahren schon an die 800 DM gekostet.
Gruß
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