Konto ist wegen einer Pfändung gesperrt - hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Konto ist wegen einer Pfändung gesperrt - hilfe
Also mein Konto ist wegen einer Pfändung gesperrt worden, nun meine frage darf ich bekomme ja nur die 336 euro vom amt (ALG2) darf man dieses überhaupt pfänden??? Bitte helft mir
nein!!!
dein alg2 ist pfändungsfrei. allerdings auch nur innerhalb von 7 tagen ab buchung. dann wird auch dieses geld eingezogen.
also mit bescheid zur bank und das ganze geld abheben.
den bescheid benötigst du um nachzuweisen, dass das geld sozialleistungen sind.
allerdings solltest du dich trotzdem zusätzlich mit dem gläubiger in verbindung setzen um schnellstmöglich die pfändung wieder los zu werden.
selbst wenn du vorhandene schulden nur mit einem minimalbetrag begleichst. hauptsache du kommst da wieder runter und die pfändung wird aufgehoben.
manche banken sehen solche pfändungen nämlich nicht grad gerne, vor allem dann nicht, wenn "nur" alg2 aufs konto geht.
dein alg2 ist pfändungsfrei. allerdings auch nur innerhalb von 7 tagen ab buchung. dann wird auch dieses geld eingezogen.
also mit bescheid zur bank und das ganze geld abheben.
den bescheid benötigst du um nachzuweisen, dass das geld sozialleistungen sind.
allerdings solltest du dich trotzdem zusätzlich mit dem gläubiger in verbindung setzen um schnellstmöglich die pfändung wieder los zu werden.
selbst wenn du vorhandene schulden nur mit einem minimalbetrag begleichst. hauptsache du kommst da wieder runter und die pfändung wird aufgehoben.
manche banken sehen solche pfändungen nämlich nicht grad gerne, vor allem dann nicht, wenn "nur" alg2 aufs konto geht.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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Hallo samira191
Auf dem Konto eingegangene Sozialgelder sind 7 Tage vor Pfändung geschützt, danach nicht mehr.
Du solltest jetzt einen Eilantrag beim Amtsgericht stellen, wonach dir das Geld zurückgegeben werden muss denn bei Alg2 entsteht immer sofort eine Notlage.
Anbei der Hinweis zu einer Seite auf der ein entsprechender Antrag zu finden ist.
Verändere es auf Deinen Fall passend
http://www.forum-schuldnerberatung.de/
In der Reihenfolge suchen:
Service und Ratgeber
Musterbriefe
Anträge rund um die Pfändung
Antrag nach § 850 k ZPO (Kontopfändung)
Gruß
Auf dem Konto eingegangene Sozialgelder sind 7 Tage vor Pfändung geschützt, danach nicht mehr.
Du solltest jetzt einen Eilantrag beim Amtsgericht stellen, wonach dir das Geld zurückgegeben werden muss denn bei Alg2 entsteht immer sofort eine Notlage.
Anbei der Hinweis zu einer Seite auf der ein entsprechender Antrag zu finden ist.
Verändere es auf Deinen Fall passend
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Melinda ? Kenne nur Mirinda, oder unsere Liebe Melinde, aber sonst
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Isch weiss war nur so gesagt, ich denke Sie wird Dir bald Helfen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo samira191
HUHU,bin wieder da.
Hab´ z.Zt. Nachtdienst und erstmal etwas geschlafen.
Geh´ am besten persönlich hin, dann kann schon mal vorab einiges abgeklärt werden und Du wirst umfassender informiert was noch zu tun ist. Lass nicht locker mit Deiner Rückforderung, hol Dir am besten auch Rat von einem Anwalt wenn es Probleme geben sollte. Anrecht auf Kosten für Rechtsberatung hast Du.
Wünsche Dir Allen Erfolg der Welt.
Gruß
Hallo Termi
Ja, die liebe Melinde ist jetzt wach.
Auch Dir einen schönen Tag
Gruß
HUHU,bin wieder da.
Hab´ z.Zt. Nachtdienst und erstmal etwas geschlafen.
Geh´ am besten persönlich hin, dann kann schon mal vorab einiges abgeklärt werden und Du wirst umfassender informiert was noch zu tun ist. Lass nicht locker mit Deiner Rückforderung, hol Dir am besten auch Rat von einem Anwalt wenn es Probleme geben sollte. Anrecht auf Kosten für Rechtsberatung hast Du.
Wünsche Dir Allen Erfolg der Welt.
Gruß
Hallo Termi
Ja, die liebe Melinde ist jetzt wach.
Auch Dir einen schönen Tag
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