Schulzubehör 11te Klasse u.H IV

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Confused
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Schulzubehör 11te Klasse u.H IV

Beitrag von Confused »

HalliHallo,

ich bin die neue :) und hab gleich mal eine Frage und zwar kommt meine grosse Tochter ( 16 ) nun in die elfte Klasse verlangt wird von der Schule ein Grafikfähiger Taschenrechner inkl Calc Case und Gravur einheitlich zu bestellen bei der schule macht rund 120 Euro dann fällt die Schulbuchbefreiung weg macht nochmal rund 50 Euro plus das ganze "kleinkram" Hefte, Stifte, Mappen etc etc.
Im Januar findet eine einwöchige Jahrgangs_Kennenlern_fahrt statt kosten ca 120 euro und ende Februar dann die Kursfahrt in die Alpen inkl Skikurs Kosten ca 300 Euro und da ist noch nicht der Skianzug etc dabei.
Wie ihr euch denken könnt meine Frage: Wie soll ich das alles zahlen ?
Immerhin hab ich noch eine zweite Tochter ( 15 ) die auch zur Schule geht und das alles braucht.
Über Tips etc wäre ich sehr dankbar.

liebe Grüsse

Confused :)
Gast

Beitrag von Gast »

Für Schulsachen werden keine Kosten übernommen, die sind im Regelsatz enthalten.

Dem Kommunalen Gesetzen entsprechende Klassenfahrten werden von der Arge auf Antrag übernommen. (Schulleitung fragen)
katze34
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Beitrag von katze34 »

Du must einen antrag stellen auf übername der schulfahrt, die schulbücher must du ernsthaft von dem alg geld ansammeln.
wir haben auch drei kinder es ist alles schitt
sassy2908
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Beitrag von sassy2908 »

bei uns ist es so das das Geld für Schulbücher etc. nicht erstattet werden muss wenn man Hartz 4 empfänger ist! Aber es ist sicher möglich das dies von bundesland zu bundesland verschieden ist :-(
Aber ich würde noch mal fragen bei uns hat es gereicht der Schule den Hartz 4 bescheid vorzulegen!!
Viel Glück :-)
Confused
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Beitrag von Confused »

sassy2908 hat geschrieben:bei uns ist es so das das Geld für Schulbücher etc. nicht erstattet werden muss wenn man Hartz 4 empfänger ist! Aber es ist sicher möglich das dies von bundesland zu bundesland verschieden ist :-(
Aber ich würde noch mal fragen bei uns hat es gereicht der Schule den Hartz 4 bescheid vorzulegen!!
Viel Glück :-)
das war bei uns bisher auch so jedoch ab diesem schuljahr nicht mehr :(

die schulbücher würde ich ja noch verkraften aber dieser Horrormässige Taschenrechner ......puh 120 euro davon sind 13 euro ne Tasche und gravur imo hätte da nen aufkleber mit dem namen auch gereicht ....aber nunja hab mal bei ebay geguckt dort gibt es ihn ohne tasche und gravur für 79 aber dann steht meine tochter als aussenseiter da :(
sassy2908
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Beitrag von sassy2908 »

hast du dich mal erkundigt ob es in der Schule einen Förderverein gibt bei uns is das so die übernehemen die kosten auch oder anderer vorschlag geh doch einfach mal zur schule hin und frag wie du das bezahlen sollst und was die sich überhaupt einbilden ich weiss das hört sich vielleicht etwas besserwisserrisch an aber dürfen die das überhaupt??
Mal ganz advon abgesehen das man zum abitur niemal einen grafikfähigen taschenrechner verwenden darf!!!:-)
Confused
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Beitrag von Confused »

sassy2908 hat geschrieben:hast du dich mal erkundigt ob es in der Schule einen Förderverein gibt bei uns is das so die übernehemen die kosten auch oder anderer vorschlag geh doch einfach mal zur schule hin und frag wie du das bezahlen sollst und was die sich überhaupt einbilden ich weiss das hört sich vielleicht etwas besserwisserrisch an aber dürfen die das überhaupt??
Mal ganz advon abgesehen das man zum abitur niemal einen grafikfähigen taschenrechner verwenden darf!!!:-)
naja zur schule hingehen ....da kann ich eine kurze Geschichte erzählen

meine Tochter hatte 5 bis 10te Klasse eine Klassenleererin ( ich weiss wie man es richtig schreibt ) die sie von Anfang an gehasst hat, bis meine Tochter in die 9te Klasse kam hab ich sehr gut verdient und meine Tochter hat bei einer Umfrage der örtlichen Zeitung angegeben das sie 150 euro Taschengeld bekommt ( der betrag ging jedoch nur auf ihr konto sie durfte davon monatlich 30 euro abheben ) nun daraufhin rief mich die Leererin an das dies ja eine Frechheit sei und meinte mich ziemlich "d7umm" anmachen zu müssen, ich sagte ihr sie solle sich im Ton mässigen und versuchte die Situation mit den 30 Euro zu erklären sie war jedoch der Meinung ich würde mit meinem Verhalten sozialschwacher gestellte Familien die ihren Kids nicht soviel Taschengeld zahlen können ausgerenzen und wollte mir nicht zuhören, dann konnte ich aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten und wir bekamen Leistungen von der ARGE es fand im letzten Schuljahr eine Klassenfahrt statt und ich beantragte die Kosten hierfür bei der ARGE und legte das schreiben der Schule mit Ziel und Preis etc auf dem auch das Konto der Leererin stand vor, bekam daraufhin den bescheid das sie die Kosten übernehmen und auf das angegebene Konto überweisen, nun für mich war die sache damit erledigt und ich war auf der sicheren seite der Tag der Klassenfahrt rückte immer näher und die nette Frau sprach meine Tochter mehrmals während des Unterrichts an und fragte nach dem Geld, daraufhin legte ich dann den ARGE bescheid vor und sie beruhigte sich die Klassenfahrt ging los, das Geld war noch nicht da, meine Tochter durfte aber mitfahren, die woche drauf als sie wieder da waren rief die Leererin bei der ARGE an und fragte was denn mit dem Geld sei und mein SB sagte ihr das geld sei auf mein Konto überwiesen wurden, sie rief mich an und schrie sofort los ich wolle sie btrügen etc, ich sagte ich hätte das nicht gemerkt, da ich Kto auszüge nur 1x im monat bekomme, und das ihr meine Tochter das Geld am nächsten Tag mitbringt was auch geschah, naja der rest des Schuljahres war eine reine Tortur für meine Tochter, fanden Tagesausflüge statt wurde gefragt "Na kannst du denn das geld ( 5 euro ) auch bezahlen oder wollt ihr mich wieder betrügen ? und all so andere Nettigkeiten.
Ich wollte natürlich zur Schulleitung gehen, meine Tochter "verbot" mir dies jedoch da die Dame inzwischen den Schulleiter geheiratet hatte und im endeffekt hätte sie ihr ja am schuljahresende noch den Abschluss versauen können da meine Tochter in einem Hauptfach bei ihr ( wie nicht anders zu erwarten ) nicht besonders toll war und dieses Fach ausgeglichen werden musste zum den e abschluss zu bekommen den man ja für die sek 2 braucht wir schwiegen also und ertrugen das Theater, ihr könnt euch sicher vorstellen das ich es nun mit Sicherheit nicht nochmal durchscheinen lasse das wir ARGE empfänger sind da schnallen wir lieber in dem Monat den gürtel noch enger als ohnehin schon und kaufen den sche*ss Taschenrechner

*puhhh* was nen Roman :)
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo,

stell einen
Antrag auf Schulbedarf, Kopie der Liste die du von der Schule bekommen hast dazu legen.
Wenn der Antrag abgehnt wird, Widerspruch einreichen, notfalls klagen.

Den Antrag findest du hier
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... p?p=241367
im ersten Posting

(sorry für die Verlinkung in ein anderes Forum, der ist sicher auch noch woanders zu finden)

Bringt vielleicht nichts, aber ich denke man sollte es versuchen!

Gruß
DC
TH€_BR@!N
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Beitrag von TH€_BR@!N »

der thread name ist 2 deutig ;-)

Schulzubehör 11te Klasse u.H IV
Confused
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Beitrag von Confused »

TH€_BR@!N hat geschrieben:der thread name ist 2 deutig ;-)

Schulzubehör 11te Klasse u.H IV
nunja :)

wollte platz sparen

danke D_C Antrag ist schon geschrieben und abgegeben :)
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D_C
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Beitrag von D_C »

Nichts zu danken,
wär schön wenn du hier dann Bescheid sagst was draus geworden ist. Das macht dem Einen oder Anderen vielleicht Mut.

Gruß
DC
Confused
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Beitrag von Confused »

D_C hat geschrieben:Nichts zu danken,
wär schön wenn du hier dann Bescheid sagst was draus geworden ist. Das macht dem Einen oder Anderen vielleicht Mut.

Gruß
DC
klaro mach ich :)

mein SB ist eigentlich relativ cool ich denke mal wenn es eine Möglichkeit gibt deren weg ihm durch den brief gewiesen wurde dann wird der das auch möglich machen :) naja drücken wir uns allen einfach mal die daumen :)

lg und ich geh nun in mein Bettchen gute N8

nicht mehr ganz so -> Confused :)
Confused
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Beitrag von Confused »

also erste Infos, hatte ja auch gleich die beiden Klassenfahrten "vor-beantragt" darauf kam nun heute die Reaktion und zwar
es werden pro Schuljahr insgesamt 205,00 Euro für Klassenfahrten pro schulpflichtiges Kind gewährt. In ihrem Fall hat das zur Folge, dass wenn ihre Tochter beide Fahrten mitmachen würde, ein Eigenanteil von 195.00 Euro von ihnen zu tragen wäre.
wobei ich gleich nochmal suchen werde, den Betrag von 205 Euro hab ich bisher in Bezug auf Klassenfahrten noch nirgends gesehen, oder weiss da irgendwer näheres ?

lg
Gast

Beitrag von Gast »

Auszug:
Bayerisches Landessozialgericht
L 11 AS 178/06


Die Beklagte bzw. der Landkreis K. hat - anders als im Widerspruchsbescheid vom 7.11.2005 ausgeführt - keine rechtliche Kompetenz, verbindliche Richtlinien für den Vollzug des § 23 (3) S. 1 Nr. 3 SGB II zu erlassen. Insbesondere § 27 SGB II bildet nach seinem eindeutigem Wortlaut dafür keine gesetzliche Grundlage. Auch eine Pauschalierung der für Klassenfahrten zu erbringenden Leistungen ist nicht zulässig (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 20.9.2005 - L 9 AS 38/05 ER; Rothkegel a.a.O. Rn. 73; Wieland a.a.O. Rn. 35). Dies ergibt sich bereits im Umkehrschluß aus § 23 (3) S. 5 SGB II. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Pauschalierung nur für Leistungen nach § 23 (3) S. 1 Nr. 1 u. 2 SGB II eröffnet.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

Dies ist allerdings in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.
Zuletzt geändert von Gast am 05.08.2006 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
Confused
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Beitrag von Confused »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Auszug:
Bayerisches Landessozialgericht
L 11 AS 178/06


Die Beklagte bzw. der Landkreis K. hat - anders als im Widerspruchsbescheid vom 7.11.2005 ausgeführt - keine rechtliche Kompetenz, verbindliche Richtlinien für den Vollzug des § 23 (3) S. 1 Nr. 3 SGB II zu erlassen. Insbesondere § 27 SGB II bildet nach seinem eindeutigem Wortlaut dafür keine gesetzliche Grundlage. Auch eine Pauschalierung der für Klassenfahrten zu erbringenden Leistungen ist nicht zulässig (vgl. u.a. Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 20.9.2005 - L 9 AS 38/05 ER; Rothkegel a.a.O. Rn. 73; Wieland a.a.O. Rn. 35). Dies ergibt sich bereits im Umkehrschluß aus § 23 (3) S. 5 SGB II. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Pauschalierung nur für Leistungen nach § 23 (3) S. 1 Nr. 1 u. 2 SGB II eröffnet.
Dies ist allerdings in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.
woher hast du das denn ? Hab mal gegoogelt aber keinen artikel dazu gefunden und wenn ich widerspruch einlege bzw die Info von meinem SB beilege wenn ich dann die eigentlichen leistungen beantrage wäre ich gern komplett informiert

herzlichen dank :) und einen schönen abend
Gast

Beitrag von Gast »

Ups, entschuldigung, hatte die Quelle übersehen anzugeben.
Ist in obigem Beitrag nachgeholt.

Schönes Wochenende.
Confused
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Beitrag von Confused »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Ups, entschuldigung, hatte die Quelle übersehen anzugeben.
Ist in obigem Beitrag nachgeholt.

Schönes Wochenende.
danke schön hab dann auch was gefunden sagt ja eigentlich schon alles aus, weiss gar nicht wie da irgendjmd ne Pauschalisierung für Absatz 3 hinbekommen will ?!
(3) Leistungen für

1.


Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

2.


Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie

3.


mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
Gast

Beitrag von Gast »

Confused hat geschrieben: danke schön hab dann auch was gefunden sagt ja eigentlich schon alles aus, weiss gar nicht wie da irgendjmd ne Pauschalisierung für Absatz 3 hinbekommen will ?!
Die Herausforderung besteht m.E. darin, einem anderen Gerichtsurteil, welches sich o.g. Urteilen nicht anschließt, zu widersprechen.

Dieser Richter unterschied zwischen einer Pauschale und einer Höchstgrenze.
Bei einer kommunalen Höchstgrenze könnte sich ja die Schule bei der Auswahl der Klassenfahrten im Sinne der Bezieher von Sozialleistungen an diese Grenze halten. Dies wäre keine Pauschalierung, da bei einer solchen jede Klassenfahrt mit einem Betrag x bezuschusst werden müßte, auch wenn sie billiger wäre.

Ich persönlich halte dies für Wortklauberei. Der Gesetzgeber wollte m.E. eine Schlechterstellung von Sozialleistungsempfängern vermeiden.
Ich persönlich würde mich an die Aussagen des Bayrischen- und des Hessischen-LSG anlehnen.

Juristisch wortklauberisch ist eine Höchstgrenze eben keine Pauschale.
Ob aber hier der Wille des Gesetzgebers widergespiegelt wird, ist die Frage.
Confused
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Beitrag von Confused »

heute kam dann der entscheid wegen dem Rechner ich hab den mal gescannt weil ich zu faul zum abtippen war :)

Bild

mhhhh und nun ?
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D_C
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Beitrag von D_C »

und nun, legst du Widerspruch gegen den Bescheid ein und richtest den an den Leiter deiner Arge.
Wie der erste Absatz der Ablehnung schon sagt: alltäglicher Bedarf blabla.
Es handelt sich nicht um alltäglichen Bedarf.

Besorgst du dir von der Schule eine Bescheinigung dass deine Tochter den Taschenrechner braucht. Geh zum Direktor und schenk ihm reinen Wein ein, nimm den Bescheid mit. Lass dir ein Schriftstück von ihm aufsetzen, auf dem er darlegt warum deine Tochter den Taschenrechner, und zwar genau den Taschenrechner, braucht. Wenn es einen Förderverein an der Schule gibt, lass den Direktor auch in die Bescheinigung rein schreiben, dass die Kosten nicht übernommen werden. Kopier das Ganze und füg es dem Widerspruch bei.

Argumentier mit Pisa-Studien, ungerechter Schlechterstellung von deinem Kind, dass wegen deiner Arbeitslosigkeit nicht die schulischen Chancen hat die ihm zustehen. Schreib an den Bürgermeister deiner Stadt und frag ihn, ob er dem zustimmen kann, dass in seiner Stadt sozial schwächere Kinder schlechter gestellt werden, oder ob es Geld-Töpfe in der Stadt gibt, aus denen solche Kinder Hilfe bekommen können. Leg eine Kopie der Ablehnung bei. Erwähne in deinem Widerspruch, dass du auch an den Bürgermeister geschrieben hast.

Warte ab was passiert.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, suchst du dir einen Anwalt der sich mit Sozialrecht auskennt in deiner Nähe, besorgst dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht in deiner Nähe, gehst zum Anwalt und legst Klage ein.

Solange es um mich geht, kann ich noch relativ locker sein, aber das Kinder benachteiligt werden nur weil ihre Eltern arbeitslos sind, das seh ich mal gar nicht ein.

Mach Zoff, bleib höflich, aber setz dein Recht durch, notfalls vor Gericht.

Gruß
DC
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Beitrag von Confused »

Widerspruch an den Leiter der ARGE hat nichts gebracht, bescheid kam von meinem SB

Bild

und bezüglich der Klassenfahrt pauschalisierung hab ich ja auch einspruch eingelegt gehabt darauf kam

Bild

nächste woche fängt die Schule an und ich hab das Geld einfach nicht :(

edit: huch images gehen nun nicht mehr ?
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D_C
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Beitrag von D_C »

Ich kann dir nur nochmals raten, sprich mit der Schulleitung. Nimm die Bescheide mit und bitte um Hilfe, frag nach ob die Schule dir eine Ratenzahlung gewähren kann.

Unabhängig davon such dir einen Anwalt der sich mit Sozialrecht auskennt, besorg dir einen Beratungsschein und geh vor Gericht. Die Schule hat festgelegt das deine Tochter diesen Rechner braucht und die Klassenfahrten sind beschlossen worden, ich weigere mich zu glauben, dass die gesetzgebung vorsieht das Kinder arbeitsloser Eltern einfach Pech haben.

Ich mache gerade das selbe, meine Kinder gehen jetzt ins 12 Schuljahr und ich muss insgesamt für 260 Euro Bücher kaufen! Allerdings warte ich noch auf die Ablehnung der hiesigen Stadt für die Kosten, der liegt mir schriftlich noch nicht vor. Sobald ich den habe werde ich einen Antrag stellen, sollte der abgewiesen werden, lege ich Widerspruch ein und bekommt der Bürgermeister und das Schulamt von mir Post.

Gruß
DC
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Beitrag von Confused »

D_C hat geschrieben:Ich kann dir nur nochmals raten, sprich mit der Schulleitung. Nimm die Bescheide mit und bitte um Hilfe, frag nach ob die Schule dir eine Ratenzahlung gewähren kann.

Unabhängig davon such dir einen Anwalt der sich mit Sozialrecht auskennt, besorg dir einen Beratungsschein und geh vor Gericht. Die Schule hat festgelegt das deine Tochter diesen Rechner braucht und die Klassenfahrten sind beschlossen worden, ich weigere mich zu glauben, dass die gesetzgebung vorsieht das Kinder arbeitsloser Eltern einfach Pech haben.

Ich mache gerade das selbe, meine Kinder gehen jetzt ins 12 Schuljahr und ich muss insgesamt für 260 Euro Bücher kaufen! Allerdings warte ich noch auf die Ablehnung der hiesigen Stadt für die Kosten, der liegt mir schriftlich noch nicht vor. Sobald ich den habe werde ich einen Antrag stellen, sollte der abgewiesen werden, lege ich Widerspruch ein und bekommt der Bürgermeister und das Schulamt von mir Post.

Gruß
DC
Dem Bürgermeister hab ich grad geschrieben, und prompt eine antwort bekommen
Sehr geehrte Frau xyz,

Herr Oberbürgermeister Dr. xyz bedankt sich für Ihre E-Mail. Er hat mich nunmehr gebeten, in Ihrer Angelegenheit tätig zu werden.

Ich habe die städtischen Fachbereiche Soziales und Gesundheit sowie Kinder, Jugend und Familie um Stellungnahme zu Ihrem Anliegen gebeten. Sobald mit die Informationen vorliegen, erhalten Sie weitere Nachricht von mir. Bis dahin darf ich Sie jedoch noch um etwas Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.

xyz
double
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Beitrag von double »

und 16% Prozent gibt es immer noch in der Steuererklärung zurück, also Bon aufheben.
Confused
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Beitrag von Confused »

also lange rede kurzer sinn, gespräch mit der schule gegen den willen meiner tochter hab ich nicht übers herz gebracht, damit sie nicht im neuen schuljahr wieder drunter leiden muss.

Ich hab aber mit dem Jugendamt geredet und ratzfatz hatte die für meinen Stadtteil zuständige SB uns eine Spende besorgt über div Organisationen :)

Gott sei Dank da ist mir ein Stein vom Herzen gefallen :)

ich danke euch allen für eure Tips
Gast

Beitrag von Gast »

Confused hat geschrieben: Ich hab aber mit dem Jugendamt geredet und ratzfatz hatte die für meinen Stadtteil zuständige SB uns eine Spende besorgt über div Organisationen :)

Gott sei Dank da ist mir ein Stein vom Herzen gefallen :)

ich danke euch allen für eure Tips
Herzlichen Glückwunsch.
Confused
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Beitrag von Confused »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:
Confused hat geschrieben: Ich hab aber mit dem Jugendamt geredet und ratzfatz hatte die für meinen Stadtteil zuständige SB uns eine Spende besorgt über div Organisationen :)

Gott sei Dank da ist mir ein Stein vom Herzen gefallen :)

ich danke euch allen für eure Tips
Herzlichen Glückwunsch.
danke schön auch wenn das nicht wirklich eine positive Lösung war ist mir doch erstmal geholfen.

Gute Nacht :)
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