Umzug verweigert!Wieso?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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x-gurl1981
Beiträge: 2
Registriert: 19.04.2007 19:28
Wohnort: Magdeburg

Umzug verweigert!Wieso?

Beitrag von x-gurl1981 »

Hallo,

ich komme aus Magdeburg und bin 22 Jahre alt.Ich lebe eigenständig seitdem ich 18 Jahre alt bin in einer eigenen Wohung.Beziehe seit gut 3 Jahren Leistungen vom Amt,momentan Hartz 4!LEIDER!
Ich lebte 2 Jahre in einem anderen Landkreis, außerhalb von Magdeburg in einer Wohnung,dann zog ich zu einer guten Freundin zur Untermiete nach Magdeburg.
Dort wohnte ich rund 6 Monate,dann zog sie aus und ich ebenfalls, in eine eigene Wohnung-weiterhin in Magdeburg!
Nun will ich aus der Wohnung raus und wieder zu der Freundin zur Untermiete! Das Amt sagt NEIN!Es muss ein trifftiger Grund vorliegen.Ich muss schriftlich den Umzug beantragen..."und das kann dauern"Ich darf nicht einfach umziehen, auch weil ich erst 6 monate in meiner alten Wohnung wohne.Als ich konnterte das ich umziehen kann sooft ich will,stiess lautes höhnisches gelächter aus den Mündern zweier Sachbearbeiter!
Ich glaub das nicht,als ein Freund neulich von Magdeburg nach Braunschwieg umzog,musste ebenfalls ein grund vorliegen-WEIL er von einer in eine anderen KOMUNE gezogen ist,so sagte man ihm das damals.Was ich auch verstehe.ABER wieso wird mir ein Umzug innhalb der Komune verwehrt,wodurch sich meine Miete halbiert und durch das das Arbeitsamt gleich NULL Kosten hat,weil ich den Umzug selbst finanziere und keinerlei Ansprüche stelle.
Ist das Schikane?Gibt es Gesetze,womit ich diese Aussage widerufen kann?Meine Kündigung ist bereits raus-zum 1.5.07-habe sehr schnell einen Nachmieter gefunden.Dann stehe ich auf der Straße!
Ich verstehe das alles nicht!Ich muss morgen wieder dorthin wegen einer anderen Sache!Wie verhalte ich mich am besten?

Helft mir bitte!

Mimi
Gast

Beitrag von Gast »

Es gilt:
(2a) 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

3Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen.
4Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.
x-gurl1981
Beiträge: 2
Registriert: 19.04.2007 19:28
Wohnort: Magdeburg

Beitrag von x-gurl1981 »

Was heißt das jetzt?
Für mich kommt das Gesetzt der unter 25 Jährigen ,meines erachtenes doch gar nicht in betracht,da ich vor Beschluss dieses Gesetzes am 17.Feb 2006 schon allein gelebt habe und nicht mehr bei den Eltern!

Ich bin ganz durcheinander!Wa sist denn nun richtig?

Was ich auch nicht verstehe!

Ich bin im August 2006 genauso Grundlos aus der Untermiete(150€) in eine eigene Wohnung gezogen für 300€!Da hat sich auch niemand beschwert oder eine Begründung verlangt!Wie kann denn mal so und mal entschieden werden?
Gast

Beitrag von Gast »

Genau deswegen wurde das Gesetz für Menschen wie dich geändert.
Du darfst zwar nicht mehr einfach so umziehen, kannst aber gerne zur Bundeswehr und Dein Leben für Die einsetzen, die Dir den Umzug nun verweigern.
steffimg24
Beiträge: 4
Registriert: 18.04.2007 15:06
Wohnort: Mönchengladbach

Beitrag von steffimg24 »

Hallo,
ich bin 24 Jahre und wollte zum 1.6. zu meinem Lebensgefährten nach Solingen ziehen. Erst haben Sie auch gesagt wird nicht genehmigt. Ich hätte also Umzug,Kaution und Renovierung allein zahlen müssen ( Brauchte eine Notwendigkeitsbescheinigung). Der Herr von der ARGE sagte ich kann nach Solingen ziehen aber die Kosten werden dann nicht übernommen für den Umzug u.s.w. Frag einfach nochmal genauer nach.
Versuche es so auszulegen das es für Deine Berufliche Situation besser wäre u.s.w. Dann bekommste auch die Notwendigkeitsbescheinigung ;) Die müssen einfach merken das Du und auch Sie nutzen davon haben.

Ich habe meine nun bekommen
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