Verfasst am: 13.04.2009 17:33 Titel: Umzug bei Schwerbeschädigung
Hallo heute mal wieder eine Frage.
Meine Freundin ist Schwerbeschädigt 50% gehbehinderung.
Sie bekommt ALG 1 und wohnt im 3. OG, dort kann sie aber auf grund ihre Behinderung nicht länger wohnen bleiben.
Kann sie nun beim AA einen Umzug beantragen??
Sie hat weiter keinen der ihr den Umzug machen könnte.
Danke für eure Mühe.
Bei ALG I wird ein Umzug nur unter Umständen einer Arbeitaufnahme die weiter als der Tagespendelbereich liegt übernommen.
Es gibt viele fragen die ich hier gar nicht alle Stellen kann. Daher sollte Sie sich eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen. Evtl. gibt’s andere Möglichkeiten die einen Umzug dann gerechtfertigen. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
19.04.2005
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