Ich habe einen Hagelschaden an meinem PKW
wenn ich den Betrag ausgezahl bekomme, zählt das als anerechenbares Einkommen? Obwohl ich dann noch Kosten habe (Frontscheibe u.s.w.)
Zahlungen zur Abwicklungen von Kfz-Schäden sind zweckgebundene Mittel...
Egal ob der Unfallschaden bar, aufs Konto vergütet wird, es ist und bleibt Vermögen und Bestandteil des Schonvermögens.. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
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