Ich war von Nov 2006 bis Feb 2007 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Das Arbeitsverhältniss dort wurde durch eine Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber beendet. Dies geschah auf meine Bitte hin da ich kurzfristig die Möglichkeit hatte einen normalen und besser bezahlten Job bei einem regulären Arbeitgebeer zu bekommen und sofort aus dem Vetrag rauskommen musste. Den neuen Job bin ich dann nahtlos angetreten und war dort bis ende Sep 2008 beschäftigt.
Nun musste ich mich ja wieder arbeitslos melden und sollte mir die Arbeitsbescheinigung aller Arbeitgeber der letzten 2 Jahre holen.
Auch bei der Zeitarbeitsfirma habe ich diese Bescheinigung ausstellen lassen. So nun das eventuelle Problem. Die Zeitarbeitsfirma schrieb das natürlich mit der fristlosen Kündigung dazu nun habe ich Bedenken das ich eventuell nachträglich noch eine Sperrzeit aufgebrummt bekomme. Kann mir das Arbeitsamt nachträglich noch die Sperre reindrücken obwohl ich nahtlos einen anderen Job hatte ? _________________ Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Nein, wenn es nahtlos war, dann nicht.. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
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