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| Arbeitslosen Forum: selbständigkeit mit alg.2 |
selbständigkeit mit alg.2
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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Nachricht |
luckyluke57
Anmeldedatum: 18.07.2011 Beiträge: 1 Wohnort: fehmarn
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Verfasst am: 18.07.2011 19:03 Titel: selbständigkeit mit alg.2 |
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hallo erstmal!
ich bin neu hier.
ich bin 54 jahre alt und habe in diesem jahr mehrere dutzend bewerbungen abgesendet, ohne erfolg.
meine qulifikationen sind nichts mehr wert.
nun habe ich viele erfahrungen im imbiss-zubereitung und verkauf gemacht. habe am ende den ganzen laden alleine gefahren, hat mir spaß gemacht und ich kann es auch.
da es in meinem alter wohl keinen sinn mehr macht, mich irgendwo zu bewerben, ich auch keinene bock habe, mich für 6 € brutto verheizen zu lassen, möchte ich mich mit der pacht eines imbisses selbständig machen.
folgende fragen nun:
1)welche förderungen kann ich von seiten des jobcenters bekommen?
2)bekomme ich auch einen kredit für diese unternehmung, vom jobcenter?
ich weiß, dass ich ein schlüssiges geschäftskonzept erstellen muß!
ich lebe zur zeit noch auf fehmarn, möchte diese selbständigkeit im ruhrgebiet durchführen, da ich ein auge auf meine alleinlebende 74jährige mutter werfen möchte.
3)zahlt das jobcenter, im zusammenhang mit der möglichen genehmigten
selbständigkeit auch den umzug?, oder auch ohne selbständigkeit?
nach 4 jahren hartz bezug ist absolut nichts auf der hohen kante.
würde mich sehr über weiterhelfende tipps freuen!
viele grüße
luckyluke |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 18.07.2011 22:52 Titel: |
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Hallo,
suche mal im Internet unter Einstiegsgeld ... Da wirst Du viel zu finden.
Jetzt alles hier rein zu schreiben, wäre viel zu aufwändig. Ließ dich zu dem Thema erst einmal ein und zu einzelnen Fragen stehe ich oder andere, dann noch mal zu verfügung. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
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