Ich hab beim Forderungsmanagement mal Aussetzung der Vollstreckung beantragt, sie haben geantwortet, dass sie es an die Arge weiterleiten.Ralf Hagelstein hat geschrieben:Widerspruch und Anfechtungsklage, aufschiebende Wirkung
Wird also wohl vor Gerichtsurteil nichts passieren.
Gruß Leopold Bloom