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| Arbeitslosen Forum: Schulden und Lohnsteuerjahresausgleich |
Schulden und Lohnsteuerjahresausgleich
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| Autor |
Nachricht |
Richard
Anmeldedatum: 27.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 27.02.2009 08:54 Titel: Schulden und Lohnsteuerjahresausgleich |
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Darf man als ALG 2 Empfänger seine Schulden mit Hilfe des Lohnsteuerjahresausgleich tilgen?
So weit ich weiß werden Einkünfte aus Steuerrückerstattungen auf die Leistungen mit angerechnet. Das heißt in dem Fall bekommt man über einige Monate einfach weniger Geld von der ARGE.
In meinem Fall könnte ich hier meine Schulden zu einem großen Teil selbst bezahlen sofern mir Dir ARGE nicht die Leistungen kürzt.
Die Schulden wurden vor der Arbeitslosigkeit gemacht. |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 27.02.2009 18:56 Titel: |
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Auch wenn die Schulden vor der Arbeitslosigkeit gemacht wurden.....der Ausgleich wird angerechnet, da der Zufluss des Erlöses aus dem Jahresausgleich zum Zeitpunkt während des ALGII Bezuges ist ......
Also wird man es Dir als Einkommen anrechnen, sorry. _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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19.04.2005
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