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| Arbeitslosen Forum: Sachbearbeiter stellt sich quer |
Sachbearbeiter stellt sich quer
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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Nachricht |
Sadim
Anmeldedatum: 19.12.2011 Beiträge: 1 Wohnort: Lahr
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Verfasst am: 19.12.2011 19:10 Titel: Sachbearbeiter stellt sich quer |
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seit 2 jahren erhalte ich keine bewerbungskosten, der sachbearbeiter beantwortet mir auch kein fragen hierzu, und wechselt einfach das thema.
nun hat er bei einer firma angerufen die dann glatt gesagt hat es läge keine bewerbung von mir vor. (ich hab aber eine hingeschickt)
nun soll ich künftig alle bewerbungen per einschreiben mit rückschein verschicken. (was ich eigentlich gar nicht so schlecht finde)
aber natürlich soll ich wieder auf den kosten sitzen bleiben.
wie kann ich dagegen vor gehen?
auch schriftliche anfragen von mir werden einfach nicht beantwortet.
welche fristen haben denn die ämter zu beachten um mir eine auskunft zu geben.
kennt da jemand ein paar urteile hierzu?
(natürlich steht auch nichts über bewerbungskosten oder fahrtkosten oder sonstige kosten in der per Verwaltungsakt erlassenen wiedereingliederungsverinbarung)
Zuletzt bearbeitet von Sadim am 20.12.2011 02:20, insgesamt einmal bearbeitet |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 20.12.2011 01:11 Titel: |
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Hallo,
was steht denn bezüglich Bewerbungskosten in deiner Eingliederungsvereinbarung ?
Gruss _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 21.12.2011 21:56 Titel: |
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Hallo Sadim,
von wann ist die Eingliederungsvereinbarung (EGV)
und hattest du dagegen Wiederspruch eingelegt?
Regeln tut das mit den Bewerbungskosten der §12 a bis ..
und gehört wenn schon in die EGV
Wegen Urteilen, kann man die gute alte Mutter Goggle befragen, die gibt bereitwillig alles was dazu gehört offen.
LG Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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19.04.2005
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