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lech
Anmeldedatum: 30.10.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Wolnzach
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Verfasst am: 30.10.2008 22:17 Titel: Rechtsbegriff "Umzug/Umziehen" |
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Wer sagt mir wie nach deutschem Recht "Umzug" definiert ist? Wie ist Unterschied zur Weltreise, Urlaub etc.?
Bitte mit Angabe von Paragraphen... |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 30.10.2008 23:17 Titel: |
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Hallo lech
Umzug bedeutet wenn man seinen Wohnsitz von einem Ort zum anderen verlegt. Mit der gesamten Habe die man hat.
An einem Wohnsitz ist man z.B. angemeldet, Adresse steht im Ausweis und die Post wird dorthin geschickt.
Bei Urlaub oder Weltreise kommt man ja irgendwann mal wieder zurück nach Hause, das wäre kein Umzug.
Paragrafen dazu kenne ich keine, kann sein es gibt welche.
Oder habe ich Deine Frage irgendwie nicht richtig verstanden?
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Ralf Hagelstein Site Admin

Anmeldedatum: 11.12.2005 Beiträge: 2337 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 30.10.2008 23:31 Titel: |
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 _________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 30.10.2008 23:42 Titel: |
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Hallo Ralf
Fragezeichen wegen meinem Erklärungsversuch oder der Ursprungsfrage?
Verstanden habe ich sie auch nicht so richtig. _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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Ralf Hagelstein Site Admin

Anmeldedatum: 11.12.2005 Beiträge: 2337 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 30.10.2008 23:47 Titel: |
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Ursprungsfrage.... _________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 01.11.2008 18:01 Titel: |
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Wie kommt man auf so eine Kuriose frage ? _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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lech
Anmeldedatum: 30.10.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Wolnzach
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Verfasst am: 17.11.2008 21:02 Titel: Abmeldepflich bei Abreise |
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[quote="Melinde"]Hallo lech
Umzug bedeutet wenn man seinen Wohnsitz von einem Ort zum anderen verlegt. Mit der gesamten Habe die man hat.
An einem Wohnsitz ist man z.B. angemeldet, Adresse steht im Ausweis und die Post wird dorthin geschickt.
Bei Urlaub oder Weltreise kommt man ja irgendwann mal wieder zurück nach Hause, das wäre kein Umzug.
Paragrafen dazu kenne ich keine, kann sein es gibt welche.
Oder habe ich Deine Frage irgendwie nicht richtig verstanden?
Gruss[/quote]
Mein Sohn (19) wollte Auslandserfahrungen machen und ist nach Amerika gegangen. Er wusste nicht ob er dort länger bleiben wird, weiter irgendwo zieht oder bald nach Hause kommt.
Nach seiner Rückkehr (nach 2 Jahren) hat die Zuständige Meldebehörde ein Verstoß gegen Meldegesetz ihn aufgehängt. Ordnungswidriegkeit bis 1000 Euro Strafe. Begründung - Umzug/Auszug ohne sich abzumelden.
Wir brauchen Prezädenzfälle, Gesetze und Paragrafen um sich gegen einen verbissend eifrigen Beamten zu wehren.
Deswegen meine Frage - bis wann ist es eine Weltreise ohne Abmeldepflicht und seit wann ein Umzug.
Bekanntlich hat sich der Papst Benedikt XVI nicht abgemeldet und wurde nicht bestraft obwohl er vermögender ist als wir. Auch der Bremer Taliban hat sich nicht abgemeldet und bekam sogar Belohnung von deutschen Behörden (ABM Stelle)... |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 18.11.2008 14:43 Titel: |
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Hallo lech
Urteile zu Deinem problem habe ich nicht gefunden, nur in den Meldegesetzen nachlesen können das es eine Pflicht zur Abmeldung gibt wenn man aus einer Wohnung auszieht und keine neue im Inland bezieht.
Am besten sucht ihr euch einen Anwalt der da weiterhelfen kann.
Zum Amtsgericht, Nachweis der zu geringen Einkünfte mitnehmen und dort Beratungshilfeschein holen.
Wünsche euch erfolgreiche Abwehr der Geldstrafe
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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19.04.2005