Google
  Web www.flunk.de
Navigation
Foren Übersicht
Hartz 4

Alle Unterforen
Hartz 4 Forum
ALG1
Neureglungen
Stellenanzeigen
Schulden Forum
Ankündigungen Wichtiges


Off Topic Bereich
Neuigkeiten
Tauschen
Verschenken
Spartipps

Linkpartner:
Arbeitslosigkeit www.hartz4.info

Werbung auf www.flunk.de infos auf
www.lff-marketing.de

Webkatalog
Seitenübersicht


Werbung buchen

Werbeplätze



Weitere Themen
Allgemeines Forum
Suchmaschinen Themen
Dominikanische Republik
Homepage Erstellung
Arbeitslosen Forum: Rechtsbegriff "Umzug/Umziehen"

Rechtsbegriff "Umzug/Umziehen"



-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen

 
     
 
Autor Nachricht
lech



Anmeldedatum: 30.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Wolnzach

BeitragVerfasst am: 30.10.2008 22:17    Titel: Rechtsbegriff "Umzug/Umziehen"

Wer sagt mir wie nach deutschem Recht "Umzug" definiert ist? Wie ist Unterschied zur Weltreise, Urlaub etc.?
Bitte mit Angabe von Paragraphen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
www.hartz4.info automatische Forenwerbung






Verfasst am:     Titel: Werbung


Forenregeln

Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum. Bitte lesen
01.02.2007 Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen
Grüße Flunk

Nach oben
Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 30.10.2008 23:17    Titel:

Hallo lech
Umzug bedeutet wenn man seinen Wohnsitz von einem Ort zum anderen verlegt. Mit der gesamten Habe die man hat.
An einem Wohnsitz ist man z.B. angemeldet, Adresse steht im Ausweis und die Post wird dorthin geschickt.
Bei Urlaub oder Weltreise kommt man ja irgendwann mal wieder zurück nach Hause, das wäre kein Umzug.
Paragrafen dazu kenne ich keine, kann sein es gibt welche.

Oder habe ich Deine Frage irgendwie nicht richtig verstanden?

Gruss
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ralf Hagelstein
Site Admin


Anmeldedatum: 11.12.2005
Beiträge: 2337
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.10.2008 23:31    Titel:

Question
_________________
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 30.10.2008 23:42    Titel:

Hallo Ralf
Fragezeichen wegen meinem Erklärungsversuch oder der Ursprungsfrage?
Verstanden habe ich sie auch nicht so richtig.
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ralf Hagelstein
Site Admin


Anmeldedatum: 11.12.2005
Beiträge: 2337
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.10.2008 23:47    Titel:

Ursprungsfrage....
_________________
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
DjTermi
Moderator


Anmeldedatum: 03.02.2006
Beiträge: 3539
Wohnort: Herten

BeitragVerfasst am: 01.11.2008 18:01    Titel:

Wie kommt man auf so eine Kuriose frage ?
_________________
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Exclamation Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
lech



Anmeldedatum: 30.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Wolnzach

BeitragVerfasst am: 17.11.2008 21:02    Titel: Abmeldepflich bei Abreise

[quote="Melinde"]Hallo lech
Umzug bedeutet wenn man seinen Wohnsitz von einem Ort zum anderen verlegt. Mit der gesamten Habe die man hat.
An einem Wohnsitz ist man z.B. angemeldet, Adresse steht im Ausweis und die Post wird dorthin geschickt.
Bei Urlaub oder Weltreise kommt man ja irgendwann mal wieder zurück nach Hause, das wäre kein Umzug.
Paragrafen dazu kenne ich keine, kann sein es gibt welche.

Oder habe ich Deine Frage irgendwie nicht richtig verstanden?

Gruss[/quote]

Mein Sohn (19) wollte Auslandserfahrungen machen und ist nach Amerika gegangen. Er wusste nicht ob er dort länger bleiben wird, weiter irgendwo zieht oder bald nach Hause kommt.
Nach seiner Rückkehr (nach 2 Jahren) hat die Zuständige Meldebehörde ein Verstoß gegen Meldegesetz ihn aufgehängt. Ordnungswidriegkeit bis 1000 Euro Strafe. Begründung - Umzug/Auszug ohne sich abzumelden.
Wir brauchen Prezädenzfälle, Gesetze und Paragrafen um sich gegen einen verbissend eifrigen Beamten zu wehren.
Deswegen meine Frage - bis wann ist es eine Weltreise ohne Abmeldepflicht und seit wann ein Umzug.
Bekanntlich hat sich der Papst Benedikt XVI nicht abgemeldet und wurde nicht bestraft obwohl er vermögender ist als wir. Auch der Bremer Taliban hat sich nicht abgemeldet und bekam sogar Belohnung von deutschen Behörden (ABM Stelle)...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 18.11.2008 14:43    Titel:

Hallo lech

Urteile zu Deinem problem habe ich nicht gefunden, nur in den Meldegesetzen nachlesen können das es eine Pflicht zur Abmeldung gibt wenn man aus einer Wohnung auszieht und keine neue im Inland bezieht.

Am besten sucht ihr euch einen Anwalt der da weiterhelfen kann.
Zum Amtsgericht, Nachweis der zu geringen Einkünfte mitnehmen und dort Beratungshilfeschein holen.

Wünsche euch erfolgreiche Abwehr der Geldstrafe
Gruss
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.

Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     -> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen  
Seite 1 von 1

 
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Index Übersicht

Anzeigen

Login für Hartz 4 Forum
Benutzername:

Passwort:
Bei jedem Besuch automatisch einloggen: Profil

Nachrichten Ordner
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen

Forum Durchsuchen
Registrieren


Empfehlungen
 
 
Hier die Übersicht der alten Seiten im Hartz 4 Forum seit dem 18.04.2005


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 12675


Fußzeile: Impressum - Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen