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Arbeitslosen Forum: Rechtliche Möglichkeiten bei Kündigung des Hartz IV-Geldes?

Rechtliche Möglichkeiten bei Kündigung des Hartz IV-Geldes?



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Free
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.2005 22:18    Titel: Rechtliche Möglichkeiten bei Kündigung des Hartz IV-Geldes?

Hallo zusammen,

wie ich am Wochenende schriftlich per Post erfahren habe, hat mein Amt vor, mich zum 1.10. vom Bezug des ALG2 zu "befreien".

Begründung, ich verdiene eigenes Geld aus einer selbstständigen Tätigkeit.

Soweit so gut, das habe ich vorher auch schon und habe jeden Monat eine "Gewinn- und Verlustrechnung" abgeben müssen und danach dann berechnet bekommen, ob und wieviel Zuschuss ich zum Bestreiten des Lebensunterhalts bekomme (wenn das Einkommen nicht reichte).

Nun bin ich umgezogen und eine neue Sachbearbeiterin ist für mich zuständig und wirft mich bei erster Gelegenheit raus. Dienstag 9 Uhr hab ich noch einen Termin dort, zur persönlichen Besprechung über meinen Einspruch dagegen.

Meine Frage nun:
Was kann ich noch unternehmen, wenn das Amt nun meinen Einspruch einfach ablehnt, sich weigert, weitere Zahlungen an mich zu leisten?

Welche rechtliche Schritte kann ich noch einleiten, zu welcher Art von Anwalt (Spezialist) sollte ich am besten gehen?

Oder muss ich einfach nur die solange mit Anträgen bombadieren, bis die endlich klein beigeben und weiterzahlen? Wink

Für Eure Tips schonmal vielen Dank!
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Carola



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Beiträge: 210
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.10.2005 18:38    Titel: Sperre und Widerspruch

Wenn die Sachbearbeiterin Dich wegen Deinem Widerspruch zum Gespräch einlädt, kann Sie selbst den Widerspruch nicht ablehnen.
Es ist möglich, das diese versucht in einem Gesprach mit Dir eine Einigung zu finden, damit der Widerspruch ohne riesigen Verwaltungakt erledigt werden kann. Solche Widersprüche müssen von einem speziell eingerichteten Ausschuss bearbeitet und entschieden werden. Wenn da dann nichts positives für Dich entschieden wird bleibt nur noch der Weg über das Sozialgericht.

Du bist umgezogen, hast Du zu dem Zeitpunkt des Umzuges ALG II Leistungen erhalten. Wenn ja, warst Du für das Amt jederzeit erreichbar und noch wichtiger hast Du den Umzug vorher beim Amt angekündigt bzw. Dir genehmigen lassen? Wenn nicht hast Du ganz schlechte Karten.
Ich kann mir dies zwar so nicht vorstellen, denn ich einem solchen Fall ergeht erst der Bescheid und dann erfolgen sofort Sanktionen, also Leistungskürzungen.

Den richtigen Fachanwalt solltest Du mit Hilfe von Google finden können.

Berichte mal was draus geworden ist.
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Free
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.2005 20:19    Titel: Re: Sperre und Widerspruch

Carola hat Folgendes geschrieben:
Wenn die Sachbearbeiterin Dich wegen Deinem Widerspruch zum Gespräch einlädt, kann Sie selbst den Widerspruch nicht ablehnen.
Es ist möglich, das diese versucht in einem Gesprach mit Dir eine Einigung zu finden, damit der Widerspruch ohne riesigen Verwaltungakt erledigt werden kann. Solche Widersprüche müssen von einem speziell eingerichteten Ausschuss bearbeitet und entschieden werden. Wenn da dann nichts positives für Dich entschieden wird bleibt nur noch der Weg über das Sozialgericht.

Du bist umgezogen, hast Du zu dem Zeitpunkt des Umzuges ALG II Leistungen erhalten. Wenn ja, warst Du für das Amt jederzeit erreichbar und noch wichtiger hast Du den Umzug vorher beim Amt angekündigt bzw. Dir genehmigen lassen? Wenn nicht hast Du ganz schlechte Karten.
Ich kann mir dies zwar so nicht vorstellen, denn ich einem solchen Fall ergeht erst der Bescheid und dann erfolgen sofort Sanktionen, also Leistungskürzungen.

Den richtigen Fachanwalt solltest Du mit Hilfe von Google finden können.

Berichte mal was draus geworden ist.


Dann macht die Sachbearbeiterin die Sache selbst kompliziert, wenn durch ihren Beschluss jetzt ein Ausschuss über die Sache entscheiden muss. Es gab meiner Meinung nach überhaupt kein Anlass dafür, mir einfach die Leistungen zu streichen, da sich in meinen Einkommensverhältnissen nichts geändert hat.

Der Umzug war angekündigt, die Wohnung usw. abgesegnet (von der alten Geschäftsstelle, die vorher für mich zuständig war) und ich war jederzeit erreichbar.

Nein, die wollten mich gar nicht sprechen, die haben mir gleich gekündigt. Nebenbei habe ich noch eine Zahlung zuviel bekommen, die ich denen selbstverständlich zurückerstatte.

Ich hab beim Amt immer mit offenen Karten gespielt, jede Einnahme angegeben usw. Aber wenn die mich nun rausekeln wollen, werde ich alle meine rechtlichen Möglichkeiten versuchen auszuschöpfen, da sind die bei mir an der falschen Adresse.

Aber es kann gut sein, dass so manche sich von sowas einschüchtern lassen und gleich klein beigeben. Das ärgert mich noch besonders.
Ich bin zum Glück noch nicht in der Situation, dass ich ohne Geld vom Amt verhungere, aber ich müsste schon an meine Reserven ran.

Mal sehen, was das morgen gibt.... Rolling Eyes
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Free
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.2005 13:29    Titel:

Sooo, nun war ich heute beim Amt und kann hier Entwarnung geben Smile

Das Amt verweigert mir nicht auf Dauer die Zahlung des ALG2, sondern fordert von mir nur einen neuen Antrag, da ich einen Monat zuviel Geld aus selbstständiger Arbeit verdient hatte.

Früher wurde eben bei mir dann das Geld einfach nur ein Monat lang ausgesetzt, jetzt ist es wohl einfach so, dass man dann gleich rausfliegt und neu beantragen muss. Naja, warum einfach, wenn es auch komplizierter geht.

Immerhin muss ich die ganzen Bescheinigungen vom ersten Antrag nicht jedes Mal neu einreichen, da kann man dann im Formular "vgl. Unterlagen" für hinschreiben.

Also doch nur viel Aufregung um Nix Smile Aber das Beamtendeutsch in den Schreiben an mich lass sich eben ganz anders Smile
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