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Arbeitslosen Forum: Problem wegen unangemessenes Fahrzeug !

Problem wegen unangemessenes Fahrzeug !



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orphanages



Anmeldedatum: 06.05.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 25.03.2011 15:25    Titel: Problem wegen unangemessenes Fahrzeug !

Mein Nachbar hat ein Problem mit der ARGE. Er hat ein Fahrzeug im Wert von 11.000 EUR gekauft. Das Geld hat er von zwei Personen als Darlehen bekommen. Die ARGE meint, das Auto wäre unangemessen, daher müsste er das verkaufen. Seine Frage, welchen Sinn hat das ? Denn selbst wenn er es verkauft, wird das Geld erstmal an die Darlehensgeber zurück gegeben und nicht für sein Lebensunterhalt ausgegeben. Hat jemand eine Erklärung ?
PS: Darlehensveträge hat er.
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DjTermi
Moderator


Anmeldedatum: 03.02.2006
Beiträge: 3539
Wohnort: Herten

BeitragVerfasst am: 25.03.2011 18:26    Titel:

Wenn ein Auto mehr als 7.500 € Wert ist, bedeutet dies noch nicht, dass es verwertet werden muss. Der über dem geschützten Betrag liegende Wert ist mit dem allgemeinen Vermögensfreibetrag von 150 € / Lebensjahr zu verrechnen.
_________________
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Exclamation Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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orphanages



Anmeldedatum: 06.05.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 25.03.2011 18:41    Titel:

Und was sagst du hierzu:

"Nicht der die Angemessenheit des Fahrzeuges übersteigende Betrag wird dem Vermögen zugeschlagen, sondern der gesamte Verkehrswert des unangemessenen Fahrzeuges.

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2007
- B 14/7b AS 66/06 R - (Auszug)
Zitat: Liegt der Verkehrswert eines PKW über 7.500 €, so ist er im Regelfall ohne weitere Prüfung als unangemessen anzusehen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Verkehrswert des PKW als Vermögen zu berücksichtigen ist, soweit der Grenzbetrag von 7.500 € überschritten wird."
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Dirk4777



Anmeldedatum: 21.03.2011
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.04.2011 19:27    Titel:

Also ich war auch mal in so einer Situation. Die Arge hatte mich bei Antragstellung gefragt ob ich ein Auto besitze und wie hoch der Wert sei. ich hab zu denen ganz einfach gesagt es hat ein Wert von höchstens 3000€ (in Wirklichkeit waren es 15.000) geht denen doch nix an . Man muss halt immer bissel trixen ansonnsten geht man leer aus.
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Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 10.04.2011 22:00    Titel:

Hallo Dirk4777

Trixerei fällt spätestend beim Datenabgleich mit der Zulassungsstelle auf und man sich für den Typ des angemeldeten Fahrzeugs interessiert.

Gruss
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
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