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orphanages
Anmeldedatum: 06.05.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 25.03.2011 15:25 Titel: Problem wegen unangemessenes Fahrzeug ! |
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Mein Nachbar hat ein Problem mit der ARGE. Er hat ein Fahrzeug im Wert von 11.000 EUR gekauft. Das Geld hat er von zwei Personen als Darlehen bekommen. Die ARGE meint, das Auto wäre unangemessen, daher müsste er das verkaufen. Seine Frage, welchen Sinn hat das ? Denn selbst wenn er es verkauft, wird das Geld erstmal an die Darlehensgeber zurück gegeben und nicht für sein Lebensunterhalt ausgegeben. Hat jemand eine Erklärung ?
PS: Darlehensveträge hat er. |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 25.03.2011 18:26 Titel: |
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Wenn ein Auto mehr als 7.500 € Wert ist, bedeutet dies noch nicht, dass es verwertet werden muss. Der über dem geschützten Betrag liegende Wert ist mit dem allgemeinen Vermögensfreibetrag von 150 € / Lebensjahr zu verrechnen. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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orphanages
Anmeldedatum: 06.05.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 25.03.2011 18:41 Titel: |
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Und was sagst du hierzu:
"Nicht der die Angemessenheit des Fahrzeuges übersteigende Betrag wird dem Vermögen zugeschlagen, sondern der gesamte Verkehrswert des unangemessenen Fahrzeuges.
Bundessozialgericht, Urteil vom 06.09.2007
- B 14/7b AS 66/06 R - (Auszug)
Zitat: Liegt der Verkehrswert eines PKW über 7.500 €, so ist er im Regelfall ohne weitere Prüfung als unangemessen anzusehen. Dies hat zur Konsequenz, dass der Verkehrswert des PKW als Vermögen zu berücksichtigen ist, soweit der Grenzbetrag von 7.500 € überschritten wird." |
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Dirk4777

Anmeldedatum: 21.03.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: 10.04.2011 19:27 Titel: |
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| Also ich war auch mal in so einer Situation. Die Arge hatte mich bei Antragstellung gefragt ob ich ein Auto besitze und wie hoch der Wert sei. ich hab zu denen ganz einfach gesagt es hat ein Wert von höchstens 3000€ (in Wirklichkeit waren es 15.000) geht denen doch nix an . Man muss halt immer bissel trixen ansonnsten geht man leer aus. |
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Melinde Moderator

Anmeldedatum: 05.11.2005 Beiträge: 3517 Wohnort: Limburg-Weilburg
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Verfasst am: 10.04.2011 22:00 Titel: |
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Hallo Dirk4777
Trixerei fällt spätestend beim Datenabgleich mit der Zulassungsstelle auf und man sich für den Typ des angemeldeten Fahrzeugs interessiert.
Gruss _________________ Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com |
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19.04.2005