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kleines1809
Anmeldedatum: 19.03.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 08.02.2009 18:56 Titel: Problem bei der Arbeitslosengeldberechnung??? |
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Hallo
ich geht eigentlich um meinen vater
der ist letztes jahr im dezember arbeitslos geworden..wegen schlechter auftragslage....er war 4 jahre und 11 monate der spedition
er hatte im durchschnitt der letzten 12 monate ein verdienst (netto)
von 1350€ netto....also was er am monats ende raus hatte
und er bekommt jetzt 577,34 euro arbeitslosengeld
er ist 57,allein lebend und nix mehr zu versogen,kind und so
er muß bloß miete bezahlen,nebenkosten,versicherung
35 euro schuldentilgung im moante
ihm bleiben 15 euro im monat zu essen kaufen
er hat jetzt das zweite mal einspruch eingelegt dagegen
beim ersten mal hatte der alte arbeitgeber die arbeitsbescheinigung
verkehrt ausgefüllt....dann hat mein vater die zweite bescheinung von ihm bekommen und sie eingereicht...und der antrag wurde promt abgelegt
mit der begründung es ist alles korrekt ausgefüllt gewesen beim ersten....
ja ich bin nun der meinung die wolln ihn übern tisch ziehn beim arbeitsamt...weil mein vater von sowas überhaupt kenen plan davon alles hat...und er nur einmal nacher wende arbeitslos war..und das alles einfach war
nun hab ich die frage
was wird alles beim arbeitslosengeld 1 angerechnet,berechnet bzw verrechnet??????????????????
es heißt ja 60% vom netto verdienst der letzten 12 monate,oder???
gruß daniel
würd mich echt über ne antwort freuen.... |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 08.02.2009 19:17 Titel: |
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Hallo,
Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einlegen.
| Zitat: | | was wird alles beim arbeitslosengeld 1 angerechnet,berechnet bzw verrechnet ? |
Sozialversicherungspauschale, Steuern
Gruß _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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kleines1809
Anmeldedatum: 19.03.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: 08.02.2009 19:25 Titel: oben |
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naja hat er ja schon wieder......aber ich denk ma da wird wieder nix bei rauskommen
ich meinte zu meinen vater
das er mit den letzten 12 lohnscheine dahin gehn soll
und die es sehn das es verkehrt ist
weil auf denen steht was ganz anderes
nach meinen hin und her rechnen
selbst vom brutto und netto
kommen bei mir um die 755 euro raus
die er bekommen müßte.........
komme das selbst nich mehr mit.....hmmm |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 08.02.2009 21:22 Titel: |
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Anwalt aufsuchen, da er wenig bekommt, wird dieser vom Staat bezahlt. _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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19.04.2005