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| Arbeitslosen Forum: Privatinsolvenz im Ausland? Wie geht das? |
Privatinsolvenz im Ausland? Wie geht das?
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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| Autor |
Nachricht |
eddie
Anmeldedatum: 18.10.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 18.10.2011 14:44 Titel: Privatinsolvenz im Ausland? Wie geht das? |
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Hallo,
ich stehe aktuell vor einem sehr großen Abgrund, weswegen ich (auch nach längeren Gesprächen mit meiner Schuldnerberatung) nun noch dieses Jahr die Privatinsolvenz beantragen werden.
Jetzt habe ich aber erfahren, dass man die Privatinsolvenz auch im Ausland beantragen kann (Quelle: Internet):
| Zitat: | Es ist unter Umständen in Frankreich möglich, dass die Restschuldbefreiung schon nach einigen wenigen Monaten erfolgt, und zwar weil Frankreich, im Gegensatz zu Deutschland, die Restschuldbefreiung direkt nach dem Ende des Insolvenzverfahrens vorsieht, es entfällt die in Deutschland vorgesehene Wohlverhaltensphase.
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Das wäre ja nahezu grandios! Hat da vielleicht jemand Erfahrungen damit, wäre das empfehlenswert?
Sage schonmal Danke für Antworten!
Grüße |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 19.10.2011 01:09 Titel: |
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Nun eddie,
ich Denke das hier wird dich sicher interresieren, lies es und mach dir dann erneut Gedanken.
Leider kann ich es dir nicht empfehlen...
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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Babtist
Anmeldedatum: 09.12.2011 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.12.2011 13:16 Titel: |
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Hallo Ziggi,
eine EU-Insolvenz in Ausland ist absolut zu empfehlen. Wenn man
sich an alle Bedingungen hält und noch etwas Kapital besitzt, in gut
18 Monaten umsetzbar. Allerdings nicht mehr in Frankreich/Elsass
sondern in England. Außerdem ist der verlinkte Beitrag voller
Fehlinformationen. Wie für einen Schuldner in Deutschland eine
Insolvenzanmeldung getätigt werden soll, wenn er in Deutschland
abgemeldet ist und im Ausland gemeldet ist bzw. eine postfähige
Adresse besitzt, bleibt das Geheimnis des unwissenden Autors.
Kein deutsches Gericht würde sich dafür zuständig erklären.
Jeder EU-Bürger hat das Recht sich in jedem EU-Staat zu entschulden,
egal was seine Gläubiger davon halten.
Gruß
Babtist |
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19.04.2005
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