Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Dieter6224
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Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung ?

Beitrag von Dieter6224 »

Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung von Bewerbungskosten ?

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hatte bis jetzt immer eine paschale Bewerbungskostenerstattung von 5 EURO / Bewerbung erhalten. (max. 260 EURO/Jahr) Nun hat mir neulich die ARGE einen Antrag auf nichtpauschalierte Erstattung zugesenden. Man müsste also Rechnungen vorlegen. Hat sich hier etwas rechtliches an der 5 EURO-Erstattung geändert oder ist das ein Versehen oder gar wieder mal ARGE-Willkür ?

Bemerkung: In meinem Eingliderungsvertrag steht:

Bewerbungskostenerstattung nach Massgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45 ff. SGB III.

Besten Dank für fachkundige und aktuelle Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
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Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,

die ARGE erstattet meistens nur noch die tatsächlich entstandene Kosten und ausschließlich nur gegen Kassenbon oder einer Quittung...

Frage am besten dein SB mal, wie die es machen. Da es nicht überal gleich ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Dieter6224
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Beitrag von Dieter6224 »

Hallo, DjTermi,

Besten Dank für die rasche Antwort. Was heisst "meistens" ? Müsste das rechtlich gesehen nicht überall gleich gehandhabt werden ?

Besten Gruss
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das Meistens ist darauf bezogen weil es in der EGV evtl. anderes geregelt ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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