Google
  Web www.flunk.de
Navigation
Foren Übersicht
Hartz 4

Alle Unterforen
Hartz 4 Forum
ALG1
Neureglungen
Stellenanzeigen
Schulden Forum
Ankündigungen Wichtiges


Off Topic Bereich
Neuigkeiten
Tauschen
Verschenken
Spartipps

Linkpartner:
Arbeitslosigkeit www.hartz4.info

Werbung auf www.flunk.de infos auf
www.lff-marketing.de

Webkatalog
Seitenübersicht


Werbung buchen

Werbeplätze



Weitere Themen
Allgemeines Forum
Suchmaschinen Themen
Dominikanische Republik
Homepage Erstellung
Arbeitslosen Forum: Nochmal Heizkosten

Nochmal Heizkosten



-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen

 
     
 
Autor Nachricht
TorKnoll



Anmeldedatum: 18.11.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 12.04.2011 17:35    Titel: Nochmal Heizkosten

hallo

schreibe für meine cousine sie bekommt erwerbsminderungsrente und aufstockend alg2 die übernehmen die komplette kaltmiete mit kalt nebenkosten.....aber nur zur hälfte die heizkosten...es wurde schon widerspruch eingelgt und auch beim sozialgericht klage erhoben....das sozialgericht ist sehr träge und weiss wohl nicht das heizkosten nicht pauschalisiert werden dürfen.....es geht nur hin und her....das jobcenter unterbreitet schon das dritte mal ein vergleich...nur den will sienicht annehmen da die heizkosten voll übernommen werden müssen...was kann man noch tun das auch das SG erkennt das heizkosten nicht pauschal gezahlt werden dürfen
das geht nur hin und her..vergleich hier vergleich da........

lg
torsten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
www.hartz4.info automatische Forenwerbung






Verfasst am:     Titel: Werbung


Forenregeln

Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum. Bitte lesen
01.02.2007 Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen
Grüße Flunk

Nach oben
DjTermi
Moderator


Anmeldedatum: 03.02.2006
Beiträge: 3539
Wohnort: Herten

BeitragVerfasst am: 12.04.2011 18:31    Titel:

Hi,
bevor nicht ein Richterspruch gefallen ist, sind Tipps zwecklos, da
die ARGe auf denn Richterspruch berufen bzw. warten wird.

SORRY... aber in ein laufenden Verfahren werden eh keine Anträge angenommen die damit zu tun haben

Gruß
_________________
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Exclamation Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 13.04.2011 09:11    Titel:

Hallo TorKnoll,


kann DjTermi da nicht ganz zustimmen....

Also, weiss ja nicht ob deine Cousine nen ANwalt hat aber man sollte dem Gericht zur entscheidungsfindung darum Bitten sich an die Urteile vom Bundessozialgericht - B 7b AS 40/06 R - Beschluss vom 16.05.2007 so wie BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - und auch BSG, Urteil vom 2. 7. 2009 - B 14 AS 36/ 08 R (welches wohl das wichtigste ist....) zu halten.
Geht es eigentlich um SGB2 oder 12? das ist dabei eine sehr wichtige frage.....

Ich würde es etwa so schreiben:
Zitat:
Wertes Gericht, nach reiflicher überlegung und auch neuerlicher recherche meinerseits, bin ich erneut zu dem entschluss gekommen diesen Vergleich nicht anzunehmen.
Ich möchte Sie doch bitten sich an die Oberste Urteilsverkündung des BSG zu halten sofern sie erneut einen Vergleich vorschlagen sollten.
Ich bin werde in der lage noch gewillt einen solchen Vergleich in dem ich auch nur einen Teil der Heizkosten zu übernehmen habe zu tragen, da auch die Oberste Gerichtsbarkeit zu dem schluss gekommen ist das Heizkosten in vollem umfang zu den Kosten der Unterkunft zählen. Ich verweise hier auf die BSG-Urteile B 14 AS 36/ 08 R, B 14 AS 54/07 R, B 7b AS 40/06 R und weitere die ich hier jetzt nicht aufführen werde.

Ich wäre dem Gericht zu Dank verpflichtet wenn es sich an eben diese gängige Rechtsprechung zu halten.

Nun Bedanke ich mich und verbleibe.
Nur eine Vorlage zum Gedankenanstoss

So nun ist dieser Text ist darauf bezogen das hier wirklich so ist wie du schreibst! sind halt echt dürftige info's, wo ja eben nur angeschnitten ist was sache ist. Mir fehlen solche angaben wie Wohnungsgrösse angemessen und auch wieviele Personen da wohnen in der Wohnung und so weiter....Also der Text ist nur ein Beispiel nicht mehr.... Das briefchen bezieht sich auch auf SGB2 nicht auf 12, das sollte man auch bedenken......es würde sich empfehlen nen guten Anwalt einzuschalten und auch klare aussagen an as Gericht zu geben.
Hierbei ist egal ob Anwalt oder nicht aber man sollte sich immer so gut wie es möglich ist informieren.
Meisst werden Urteile für SGB2 auch in SGB12 angewand aber das ist unterschiedlich....

<So und zum schluss noch etwas zu Lesen dazu, es lohnt sich mal durchzulesen, man wird Wissender....

Gruß Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DjTermi
Moderator


Anmeldedatum: 03.02.2006
Beiträge: 3539
Wohnort: Herten

BeitragVerfasst am: 13.04.2011 09:28    Titel:

Ich rede hier das die ARGE nichts annehmen wird, nicht das Gericht. Ich bin mal davon ausgegangen das die betreffende Person Gerichtlich vertreten wird, und somit sollte dieser wissen, was das wohl sehr suspekt ist. Wenn es denn so ist wie beschrieben, und nicht noch was ist das wir nicht wissen...
_________________
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Exclamation Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
TorKnoll



Anmeldedatum: 18.11.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 13.04.2011 13:15    Titel: Heizkosten

Es geht hierbei um ALG2
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TorKnoll



Anmeldedatum: 18.11.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 13.04.2011 13:16    Titel: Re: Heizkosten

TorKnoll hat Folgendes geschrieben:
Es geht hierbei um ALG2


sprich SGB2
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 13.04.2011 20:35    Titel:

Na dann kannst du ja mit deiner Cousine so nen Brief erstellen.....

Gruß Ziggi
_________________
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DjTermi
Moderator


Anmeldedatum: 03.02.2006
Beiträge: 3539
Wohnort: Herten

BeitragVerfasst am: 13.04.2011 22:54    Titel:

Ist es möglich das weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft deiner cousine sich befinden ?
_________________
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Exclamation Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
TorKnoll



Anmeldedatum: 18.11.2010
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 14.04.2011 11:05    Titel: Nochmal Heizkosten

nein sie lebt allein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.

Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     -> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen  
Seite 1 von 1

 
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Index Übersicht

Anzeigen

Login für Hartz 4 Forum
Benutzername:

Passwort:
Bei jedem Besuch automatisch einloggen: Profil

Nachrichten Ordner
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen

Forum Durchsuchen
Registrieren


Empfehlungen
 
 
Hier die Übersicht der alten Seiten im Hartz 4 Forum seit dem 18.04.2005


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 12675


Fußzeile: Impressum - Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen