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| Arbeitslosen Forum: nicht geschäftsfähig |
nicht geschäftsfähig
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| Autor |
Nachricht |
Charleen88
Anmeldedatum: 28.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 28.03.2009 19:51 Titel: nicht geschäftsfähig |
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hallo zusammen,
ich bin 20 jahre alt habe 4166 Euro Schulden.
Damals war ich gerade 17 Jahre alt und konnte in einem Handyshop einen 2 Handyverträge abschliessen, der Berater sagte zu mir da ich in der Ausbildung bin und ein Relatives hohes Einkommen habe, ist es möglich den Vertrag abzuschliessen, ich war natürlich davon begeistert.
Habe den Vertrag auch nicht sorgfältig durch gelesen.(Er hatte mich 1 jahr älter gemacht,trotz Personalausweiskopie??) Ende des Jahres brach ich meine Ausbildung ab und konnte die Handyverträge nicht weiterzahlen. Eine Ratenzahlung ist nur in ganz kleinen Raten möglich(gewesen). Vor kurzem habe ich gehört, dass die beiden Verträge nichtig wären, da ich nicht geschäftsfähig war ???
Ist an der Sache was dran ???
Wenn ja, wie kann ich dagegen vorgehen?????#
Bedanke mich im voraus
MFG Jenny |
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Björn
Anmeldedatum: 27.10.2005 Beiträge: 138
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Verfasst am: 28.03.2009 20:45 Titel: |
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hallo charleen,
also ich hatte das selbe vor ca. 6 jahren als ich 16 war..
habe über die internetseite von eplus 2 verträge abgeschlossen, irgendwann hatte ich insgesamt ca. 1500€ schulden bei denen die ich natürlich nicht bezahlen konnte..
mahnbescheid -> vollstreckungsbescheid -> termin bei gerichtsvollzieher um die EV abzugeben.
da ich noch keine 18 war, sollte meine mutter die EV abgeben bzw. anwesend sein oder so.
sie hat dann zum gerichtsvollzieher gesagt, dass es sich um handyverträge handelt und ich noch minderjährig bin.
der GV hat gesagt, er versucht das zu klären und meldet sich dann. hat sich nie wieder gemeldet deswegen.. also denke ich mal, dass eplus von der vorderung zurückgetreten ist, als sie erfahren haben, dass ich noch minderjährig war.
also eigentlich darfst du unter 18 KEINEN handyvertrag abschließen... |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 28.03.2009 21:05 Titel: |
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| Björn hat Folgendes geschrieben: |
also eigentlich darfst du unter 18 KEINEN handyvertrag abschließen... |
richtig...aber der Verkäufer hat Betrug begangen um ihr den Vorteil zu verschaffen - einen Handyvertrag.
Da Charleen aber wusste, das sie in dem Alter noch keinen Vertrag bekommt, war sie von diesem Betrug informiert und könnte sogar nachträglich deshalb Ärger bekommen. Auch die Sache mit dem *nicht geschäftsfähig* zieht hier nicht. Sie wusste ja, das sie nicht darf, hat aber trotzdem zugelassen, das der Verkäufer mit ein wenig Mogelei einen Vertrag abschliesst. (Wie immer er das auch hinbekommen hat)
Einzigst das wäre noch möglich gewesen:
Da sie zum Zeitpunkt des Handyvertrages nur beschränkt geschäftsfähig war (U18), hätten ihre Eltern die Möglichkeit den Vertrag rückwirkend zu stornieren.
| Zitat: | | Handys mit Kartenvertrag können von minderjährigen Jugendlichen nicht erworben werden, es sei denn, ihr gesetzlicher Vertreter schließt den Vertrag ab. |
Problem nur - es ist 3 Jahre her, sie ist 20, somit zu spät.
Also abzahlen .... was anderes bleibt dir da nicht übrig. _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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19.04.2005
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