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Arbeitslosen Forum: Nerviger Sachbearbeiter/Fallmanager

Nerviger Sachbearbeiter/Fallmanager



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Kuchengabel



Anmeldedatum: 26.08.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.08.2010 02:37    Titel: Nerviger Sachbearbeiter/Fallmanager

Hallo zusammen,

ich bin an einen Fallmanager geraten, der mich alle drei Monate einlädt, um mir 5 Min. zu erklären dass ich mich weiter bewerben soll, obwohl man dies auch per Telefon klären kann. Nun gut.

Weiterhin musste ich eine sog. "Eingliederungsvereinbarung" unterschreiben, in der er u.a. zum Ende jedes Monats einen "Nachweis über Bewerbungsbemühungen" fordert.
Er ist der Meinung, ich habe mich schriftlich per Bewerbungsmappe zu bewerben, Bewerbungen die ich z.B. durch persönliche Vorsprache oder per eMail/Internet tätige, lässt er nicht gelten und droht mit Leistungskürzung, wenn ich ihm die Unterlagen nicht zukommen lasse.

Meine Frage hierzu: Darf der Typ mir vorschreiben, in welcher Art ich mich zu bewerben habe?

Weiterhin schickt er mir ständig Stellenangebote für Jobs im Call-Center, obwohl ich sagte dass ich diese Tätigkeit nicht ausüben werde, da es sich um Kaltaquise handelt, die sowieso verboten ist und ich weiß, dass er mir solche Jobs gar nicht vorschlagen darf.
Auch hier droht er mir mit Sanktion, wenn ich mich nicht bewerbe. Wie verhält es sich?

Abgesehen davon... gibt es irgendwo eine Liste im Netz oder kann mir hier jemand sagen, welche Einmalzahlungen ich beantragen kann. Ich brauche z.B. eine Spülmaschiene, da ich finde dass sie zum Bedarf dazugehört. Hab bei Google nix gefunden.

Danke schonmal ^^
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 26.08.2010 10:48    Titel:

Hallo Kuchengabel,

zu 1
Zitat:
bin an einen Fallmanager geraten, der mich alle drei Monate einlädt, um mir 5 Min. zu erklären dass ich mich weiter bewerben soll, obwohl man dies auch per Telefon klären kann.

das darf er!
zu 2
Zitat:
ich habe mich schriftlich per Bewerbungsmappe zu bewerben, Bewerbungen die ich z.B. durch persönliche Vorsprache oder per eMail/Internet tätige, lässt er nicht gelten und droht mit Leistungskürzung
das darf er bedingt, kommt darauf an, weiviel Bewerbungen er fordert. Du hast die möglichkeit dagegen einen Wiederspruch zu tätigen.

zu3
Zitat:
schickt er mir ständig Stellenangebote für Jobs im Call-Center, ......obwohl ich sagte..........Kaltaquise............... sowieso verboten........er mir solche Jobs gar nicht vorschlagen darf

warum sagtest du? nur Schriftlich hat bestand, also auch hier jedesmal schriftlich begründet ablehnen, aber achtung es könnte mal eine richtige stelle dabei sein und dann darf er garantiert Sanktionieren!
zu 4
Zitat:
Spülmaschiene, da ich finde dass sie zum Bedarf dazugehört.
zu guter letzt, eine Frage: " von was Träumst du eigentlich Nachts?" sei mal nicht böse aber ALG2 ist nicht für deine persönliche bequemlichkeit zuständig! Es soll zum Lebensunterhalt beitragen und so wie du hier Fragst........hat man das gefühl das du nicht Arbeiten willst, wieviele Stellen hast du dir denn schon selber gesucht? NEIN nicht hier beantworten aber DIR gegenüber und bitte ganz ehrlich!
Weist du, wenn man sich ein wenig mühe gibt dann kann man das kpl. Gesetz verstehen, schau es dir mal an hier findest du es. Da werden auch einige Fragen beantwortet, besonderst dürfte dich der § 2 interressieren
Zitat:
§ 2 Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.


So wie du schreibst kann ich deinen IFK fast schon verstehen.

Gruß Ziggi
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Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Corica



Anmeldedatum: 13.11.2007
Beiträge: 531
Wohnort: Hameln

BeitragVerfasst am: 26.08.2010 13:56    Titel:

hi ziggi ich erkenne dich garnicht wieder.
so hart urteilen ist sonst nicht deine art.
aber mir tut der arme richtig leid !!!!!!!!!!!!!!!!!
lg dieter
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 26.08.2010 15:46    Titel:

Hi Dieter,

wie ich habe schon immer klar gesagt wa ich denke, nie beschönigt!

Wenn ich das gefühl habe das jemand "abzocken" möchte, dann schreibe ich das ganz klar und das schon immer. Dabei versuche ich immer gerecht zu sein und nicht anzugreifen, das habe ich ja auch hier
Zitat:
zu 4

Zitat:
Spülmaschiene, da ich finde dass sie zum Bedarf dazugehört.

zu guter letzt, eine Frage: " von was Träumst du eigentlich Nachts?" sei mal nicht böse aber ALG2 ist nicht für deine persönliche bequemlichkeit zuständig!


Weist du Dieter, auch ich mag niemanden der sich auf kosten der andern Bereichert ich versuche dabei aber immer die form zu wahren, nicht zu verurteilen nur klar ein "Denk mal nach" dazu zu geben. Wissen was sie machen müssen alle schlussendlich selber.

Gruß Ziggi
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Corica



Anmeldedatum: 13.11.2007
Beiträge: 531
Wohnort: Hameln

BeitragVerfasst am: 26.08.2010 16:37    Titel:

ja,ja so ist das !
ich gehe von 50% aus die einfach fertig sind.
aber auch leute die in arbeit stehen leiden unter harz 4!
der arbeitgeber nutzt das gesetz als druckmittel ein.
lg dieter
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 26.08.2010 19:57    Titel:

Naja,
da geh ich ja von aus das etwa 80% Arbeiten wollen und ca 20% sogenannte Sozialschmarotzer sein könnten,
etwa die hälfte bis 2/3 der 80% gehen Arbeiten und sind Aufstocker.
Wie gesagt, ich gehe hier ausschliesslich von den über 15Jährigen aus, die echtes ALG2 erhalten und kein Sozialgeld.
Nun schlauer? ich mag nur die geschätzten 20% nicht unbedingt ABER wenn ich nicht will das der rest von den 80% Ehrlichen leute auch zu ihrem recht kommen, muß ich leider auch den anderen, notgedrungen hilfe geben, in dem ich das klar erkläre ohne vorbehalt! Wenn ich das gefühl hab da möchte einer partu was haben was der Luxus schlechthin ist ( wie ne Spülmaschiene oder ALG2 für die Freundin bei gutem Verdienst oder so) dann schreib ich klar, das ist meine meinung und so sieht das Gestez aus.

Gruß Ziggi
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Kuchengabel



Anmeldedatum: 26.08.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.08.2010 01:05    Titel:

Eine Spülmaschiene ist heutzutage kein Luxusgut, sondern ein Standard.
Wenn ich Dich richtig verstehe, braucht der ALG2-Bezieher also keine, weil er ja per Hand spülen kann.
Folgerichtig braucht er eigentlich auch keine Waschmaschiene, er kann ja schließlich wie früher Handwäsche z.B. in der Badewanne betreiben.
Eigentlich ist auch ein Herd sinnlos, eine Mikrowelle reicht vollkommen aus...
Erkläre mir doch bitte den Unterschied zwischen der Waschmaschiene, die bezahlt wird (Erstausstattung, Darlehen etc.) und der Spülmaschiene.

Zu Deiner Frage: Er fordert den Nachweis über 5 schriftliche Bewerbungsbemühungen.
Er will, dass ich mindestens das jeweilige Anschreiben, besser die komplette Mappe, entweder in schriftform zuschicke oder ihm als Mail per Anhang.

Weiterhin hat es nichts mit bereichern zu tun, es ist doch geregelt was mir zusteht und was nicht, und das werde ich beginnen einzufordern. Man muss nur wissen was... denn keiner dieser A.......ngestellten dort klärt einen darüber auf.

LG
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 27.08.2010 20:57    Titel:

Zitat:
Wenn ich Dich richtig verstehe, braucht der ALG2-Bezieher also keine, weil er ja per Hand spülen kann.
Ja, es ist Luxus und bei einem Einpersonenhaushalt ist auch eine Waschmaschiene Luxus pur.
Aber du kannst alles Beantragen im rahmen der erstausstattung, sogar das Goldene löffelchen, nur was da genemigt wird..... ist wieder ne andere sache. Du kannst ja den kpl. Gerichtsweg bis zum BSG wegen der Spülmaschiene gehen, ist deine sache.
Nur mal am rande bemerkt, ich habe sogar ohne Waschmaschiene ein Kind Großgezogen, nebenbei Gearbeitet( vollzeit), Haushalt geführt ( ohne Spülmaschiene bis Heute) und war noch Ehefrau. Wenn du meinst das Spülen zu viel ist, versuch doch gleich eine Zugehfrau Bezahlt zu bekommen, villeicht hast du damit Glück. Man kann ja nie wissen Laughing

Zitat:
Er fordert den Nachweis über 5 schriftliche Bewerbungsbemühungen.
Er will, dass ich mindestens das jeweilige Anschreiben, besser die komplette Mappe, entweder in schriftform zuschicke oder ihm als Mail per Anhang.
Er darf sogar noch mehr fordern, zumindest für den Zeitraum von drei Monaten. Wo ist denn das problem, dem da 5 Bewerbungen in drei Monaten nachzuweisen, zumal via Mail? Verstehe nicht wo du dich da eingeengt fühlst.
Zitat:
Weiterhin hat es nichts mit bereichern zu tun, es ist doch geregelt was mir zusteht und was nicht, und das werde ich beginnen einzufordern. Man muss nur wissen was... denn keiner dieser A.......ngestellten dort klärt einen darüber auf.
Ja, dann fang einfach mal an, die Gesetze und Urteile zu ergattern, zu sondieren und zu verstehen, so wie wir hier es tun. Dann weist du später villeicht mal so gut bescheid wie verschiedene im Forum. Du scheinst ja schon zu wissen was dir so alles zusteht und was man alles "einfordern" kann.

Wozu in dreiteufelsnahmen brauchst du uns dann noch?

Ziggi
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Corica



Anmeldedatum: 13.11.2007
Beiträge: 531
Wohnort: Hameln

BeitragVerfasst am: 27.08.2010 21:09    Titel:

[quote="Kuchengabel"]Eine Spülmaschiene ist heutzutage kein Luxusgut, sondern ein Standard.
Wenn ich Dich richtig verstehe, braucht der ALG2-Bezieher also keine, weil er ja per Hand spülen kann.
Folgerichtig braucht er eigentlich auch keine Waschmaschiene, er kann ja schließlich wie früher Handwäsche z.B. in der Badewanne betreiben.
Eigentlich ist auch ein Herd sinnlos, eine Mikrowelle reicht vollkommen aus...
Erkläre mir doch bitte den Unterschied zwischen der Waschmaschiene, die bezahlt wird (Erstausstattung, Darlehen etc.) und der Spülmaschiene.

Zu Deiner Frage: Er fordert den Nachweis über 5 schriftliche Bewerbungsbemühungen.
Er will, dass ich mindestens das jeweilige Anschreiben, besser die komplette Mappe, entweder in schriftform zuschicke oder ihm als Mail per Anhang.

Weiterhin hat es nichts mit bereichern zu tun, es ist doch geregelt was mir zusteht und was nicht, und das werde ich beginnen einzufordern. Man muss nur wissen was... denn keiner dieser A.......ngestellten dort klärt einen darüber auf.

LG[/quote]
was stellst du dir vor wie viel bewerbungen möchtest du eigendlich schreiben ?
bei mir ist jedes 20. angebot das ich mache
ein treffer. und das macht ein haufen arbeit.
würde ich es nicht machen könnte ich auch harz 4
beantragen.
lg dieter
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Kuchengabel



Anmeldedatum: 26.08.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.09.2010 05:32    Titel: @Ziggi

ich weiß nicht, wie alt Du bist, aber Deine Ansichten scheinen in den 80s stehen geblieben zu sein.

Jeder vernünftig denkende Mensch wird Dir einen Vogel zeigen, wenn Du ihn mit Deinen Ansichten konfrontierst, nicht nur bzgl. der Waschmaschiene.

Ich weiß auch nicht, inwiefern ich rübergebracht habe das ich "schon alles weiß".
Im Übrigen ist Dein Versuch, durch Ironie zu glänzen und den Beitrag ins Lächerliche zu ziehen genauso unangebracht wie Dein pampiger, ich möchte sogar sagen fast agressiver Tonfall.

Es ist mir nicht bekannt, ob Du hier in diesem Forum einen "Heimvorteil" oder "Expertenstatus" genießt, aber ehrlich gesagt ist mir das nun auch ziemlich egal. Du scheinst zu den unangenehmen Mitmenschen zu gehören, die halt überall mal auftauchen.
Um Dir mal das Echo zu geben, dass angebracht ist: Offenbar bist du eine sehr freche, unhöfliche Klugscheißerin. Wenn hier noch mehr Figuren Deiner Art rumgeistern, na dann prost...
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1046
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 06.09.2010 21:38    Titel:

Du solltest dir mal in aller Ruhe die Beiträge durchlesen, und dann nochmal überdenken was du hier schreibst.
Denn wer in einem Forum so FORDERT wie du, der so schreibt als wüsste er das es das alles gibt nur zu ....... ist um es selber zu formulieren, der braucht sich nicht zu wundern das er/sie nicht die Antwort erhält die er/sie haben möchte.

Zu deiner Frage
Zitat:
Ich weiß auch nicht, inwiefern ich rübergebracht habe das ich "schon alles weiß".
lies mal
Zitat:
Weiterhin hat es nichts mit bereichern zu tun, es ist doch geregelt was mir zusteht und was nicht, und das werde ich beginnen einzufordern. Man muss nur wissen was... denn keiner dieser A.......ngestellten dort klärt einen darüber auf.


Alles was in deiner Frage (erster Beitrag) gestanden hatte, habe ich sogar recht Gesetzeskomform versucht zu erklären, da stand alles!
Wer dann aber .... daher kam warst du, du FORDERST das wir hier dir deine Schreiben fertigen sollen? sag ma t**st du noch richtig?
Wir helfen gerne weiter aber aufs Ämtchen und Anträge schreiben muss hier jeder noch selber, wenn jemand Fragt: "Sagt mal, ich grieg das nicht hin, könnt ihr mir Helfen?" dann bin ich so ziemlich die letzte die dazu nein Sagt.

Ich Denke das da ne Entschuldigung angebracht wäre, hättest ja auch mal das Forum durchforsten können wegen einem Antrag oder der sache mit dem IFK, ich kann den sogar verstehen, wenn ich deine schreibereien so lese.


Zu deiner INFO, dies ist mein letzter Beitrag in deinem Threat, denn Beleidigen lassen muß ich mich nicht.

ZIGGI
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DjTermi
Moderator


Anmeldedatum: 03.02.2006
Beiträge: 3534
Wohnort: Herten

BeitragVerfasst am: 07.09.2010 11:01    Titel:

Hallo,
so nun sage ich auch mal was dazu….

Allein daran schon zu Lesen was Du Leute TYPEN bezeichnest sollte so ein TYP wie ich Dir eigentlich gar nicht antworten, aber ich mach’s mal trotzdem.


Die Arge kann dich so oft einladen wie sie es für Richtig hält.
Wenn Du so schlau warst und unterschreibst eine Eingliederungsvereinbarung mit denn Inhalt wie genau Du dich zu bewerben hast, würde ich mal sagen; dumm gelaufen.

Wenn er sagt Du musst dich so und so bewerben heißt es aber nicht was Du das so machen musst, lese nach wie es in deiner EGV steht. Und daran musst Du dich halten.

Bezüglich Kaltaquise nur mal so neben bei:
Gegenüber Privatkunden sind so genannte Kaltanrufe in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden erfolgen. Gegenüber Gewerbetreibenden reicht deren mutmaßliche Einwilligung, die sich aus dem Geschäftsgegenstand ergeben kann…

Gehe dies bezüglich zum vorgesetzten und mach ihm klar, was Du Outbound Tätigkeiten nicht machen möchtest. Ich glaube aber kaum was Du deshalb eine Sperre oder sonst bekommst.

Bezüglich deiner Spülmaschine:
In der Regelleistung ist ein Betrag enthalten, der dafür gedacht ist, dass man für die Neuanschaffung von Möbeln, Haushaltsbedarf und eben Elektrogeräten Ansparungen vornimmt.

Dass eine Spülmaschine angenehmer Luxus ist, darüber braucht man wohl nicht zu diskutieren.

Versuche ein Dahlen nach § 23 Abs. 1 SGB II zu bekommen…

PS: Heir hat keiner Heimvorteil oder Expertenstatus ..Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus...

Lese Dir mal die Beiträge von ZIGGI durch, dann wirst sehen, was eine kompetente Userin im Forum ist !!!
_________________
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Exclamation Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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